Nordrhein-Westfalen verschärft Kurs gegen illegale Nikotinbeutel

30. Juli 2026
PHB Gorißen, Silke - ernst, blauer Hintergrund (2022)

Die kleinen, nikotinhaltigen Portionsbeutel – auch „Nicotine Pouches“ genannt – sind gesundheitsschädlich und besitzen ein hohes Suchtpotenzial.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalen verschärft den Kurs gegen den illegalen Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln. Die kleinen, nikotinhaltigen Portionsbeutel – auch „Nicotine Pouches“ genannt – sind gesundheitsschädlich und besitzen ein hohes Suchtpotenzial. Aufgrund ihrer Vielfalt an Geschmacksrichtungen wie beispielsweise Minze, Lakritz oder Fruchtaromen sind sie besonders für Jugendliche attraktiv. Rechtlich werden Nikotinbeutel als Lebensmittel eingestuft. Aufgrund ihrer Gesundheitsschädlichkeit und der Einstufung als nicht zugelassenes, neuartiges Lebensmittel sind sie im Handel verboten.

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, hat oberste Priorität. Zusammen mit den Kommunen schieben wir diesen gesundheitsschädlichen Produkten den Riegel vor." Die Ministerin betont, dass insbesondere der zunehmende rechtswidrige Vertrieb konsequent unterbunden werden müsse. 

Gezielter gegen illegales Anbieten und Inverkehrbringen von Nikotinbeuteln

Mit klaren Vorgaben sollen die zuständigen Kontrollbehörden in Nordrhein-Westfalen nun in Abstimmung mit dem Landesverbraucherschutzministerium noch gezielter und einheitlicher gegen das illegale Anbieten und Inverkehrbringen dieser Produkte vorgehen können: Das Ministerium stellt daher den zuständigen Behörden eine Muster-Allgemeinverfügung zur Verfügung. Dadurch bedarf es seitens der Überwachungsbehörden keiner gesonderten Überprüfung, ob von dem einzelnen Nikotinbeutel eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Eine Untersuchung des Nikotingehalts durch die amtliche Untersuchungseinrichtung erübrigt sich damit und reduziert darüber hinaus bürokratischen Aufwand für die Überwachungsbehörden. Mit dem Erlass werden der Jugendschutz sowie das Thema der Suchtprävention nachhaltig gestärkt. In Düsseldorf, Köln sowie im Kreis Unna wurden bereits zuvor Allgemeinverfügungen erlassen.

Hohes gesundheitliches Risiko für junge Menschen 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass Nikotinbeutel insbesondere für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher ein hohes gesundheitliches Risiko darstellen. Bei Jugendlichen greift Nikotin direkt in die Gehirnentwicklung ein, macht schneller abhängig und kann langfristige Veränderungen im Belohnungssystem und im Verhalten verursachen. Deshalb gilt ein früher Konsum von Nikotin als besonders riskant. Pharmakokinetische Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) belegen, dass beim Konsum tabakfreier Nikotinbeutel mindestens die Hälfte des enthaltenen Wirkstoffs vom Körper aufgenommen wird. Insbesondere bei hochdosierten Produkten führt dies zu Nikotin-Blutspiegeln, die deutlich über denen einer herkömmlichen Zigarette liegen. 

Das immense Risikopotenzial spiegeln auch aktuelle Laboranalysen wider: Untersuchungen von amtlichen Proben in Nordrhein-Westfalen und anderen Untersuchungsinstituten wiesen neben üblichen Gehalten von 3 bis 20 mg pro Beutel in der Spitze extreme Werte von 30 bis 47,5 mg Nikotin nach.

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