Nordrhein-Westfalen schlägt Vereinfachungen im Unternehmenssteuerrecht vor
Reform der Unternehmensbesteuerung soll Unternehmen und Finanzämter von vermeidbarem Aufwand befreien
Zu den zentralen Punkten gehört die Abschaffung des fehleranfälligen Ergebnisabführungsvertrags bei der steuerlichen Organschaft.
Das Unternehmenssteuerrecht ist seit der letzten großen Reform im Jahr 2008 in vielen Einzelschritten gewachsen. Jede Detailregel hat eigene Nachweispflichten mitgebracht. Heute binden Dokumentation, Fristen und Formvorschriften Personal, das in den Unternehmen an anderer Stelle gebraucht wird, und in den Finanzämtern Prüfkapazität, die für die eigentliche Arbeit fehlt. Das Eckpunktepapier, das Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk auf dem Steuersymposium in der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vorgestellt hat, setzt genau dort an.
Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Das Steuerrecht ist über zwei Jahrzehnte immer feiner geworden, und mit jeder Feinheit kam neuer Aufwand. Diese Richtung drehen wir um. Wer in Deutschland investiert, soll sich darauf verlassen können, dass die Regeln nachvollziehbar sind und auch nachvollziehbar bleiben. Verlässlichkeit ist der beste Standortfaktor, den ein Land bieten kann."
Acht Vorschläge für weniger Aufwand
Zu den zentralen Punkten gehört die Abschaffung des fehleranfälligen Ergebnisabführungsvertrags bei der steuerlichen Organschaft. Das Optionsmodell, mit dem sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können, will Nordrhein-Westfalen praxistauglich ausgestalten. Bei der Gewerbesteuer schlägt das Land vor, den Freibetrag für Finanzierungsentgelte von 200.000 auf 500.000 Euro anzuheben.
Im internationalen Steuerrecht zielen die Vorschläge auf nationale Sonderregeln, die neben den geltenden europäischen Vorgaben zusätzlichen Dokumentationsaufwand erzeugen, ohne die Abwehr von Steuervermeidung zu verbessern. Betroffen ist unter anderem das Steueroasen-Abwehrgesetz, das Nordrhein-Westfalen auf den europäisch vereinbarten Standard zurückführen will.
Diskussion mit Bund, Wirtschaft und Wissenschaft
Joachim Steuernagel, Senior Vice President Accounting and Tax bei der Miele & Cie. KG: „Für ein international tätiges Familienunternehmen wie Miele erzeugt die Komplexität des deutschen Steuerrechts einen Aufwand, der uns im Wettbewerb mit Standorten bremst, die längst einfachere Wege gehen. Dass Nordrhein-Westfalen diese Debatte jetzt mit konkreten Vorschlägen anstößt, ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft.“
Ralph Brinkhaus MdB: "Wer Unternehmen entlasten will, muss auch den Erhebungsaufwand thematisieren und nicht nur die Steuersätze. Nordrhein-Westfalen legt acht konkrete Punkte auf den Tisch und das ist gut so."
Ralf Stoffels, Präsident von IHK Nordrhein-Westfalen: „Der NRW-Vereinfachungsimpuls kommt überfällig und dringend zur richtigen Zeit. Wir brauchen eine einfachere Unternehmensbesteuerung, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Investitionen zu erleichtern. Die IHK-Organisation wirbt seit Jahren für eine umfassende Reform der Unternehmenssteuern. Deshalb unterstützen wir die Initiative aus Nordrhein-Westfalen und wollen dazu beitragen, dass die notwendigen Vereinfachungen auch auf Bundesebene angestoßen werden.“
Auf dem Podium diskutierten Frau Anette Wagner, Leiterin der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, der Bundestagsabgeordnete Ralph Brinkhaus, Joachim Steuernagel von der Miele & Cie. KG sowie Prof. Dr. Stephan Meyering von der FernUniversität in Hagen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jan Hildebrand (Handelsblatt). Eingeladen hatten das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und die IHK NRW.
Das vollständige Eckpunktepapier steht auf der Website des Ministeriums der Finanzen zum Download bereit: url.nrw/Eckpunktepapier
Pressebilder finden Sie hier: url.nrw/Steuersymposium