Nordrhein-Westfalen modernisiert auch das Berufliche Gymnasium
Verbändebeteiligung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg gestartet / 5. Abiturfach und neue Prüfungsformate vorgesehen
Mit der Reform werden die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums an aktuelle Anforderungen von Studium, Beruf und Gesellschaft angepasst und zugleich die besonderen Stärken des Berufskollegs weiterentwickelt. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.
Das Schulministerium hat die Verbändebeteiligung zur Weiterentwicklung des Beruflichen Gymnasiums an den Berufskollegs eingeleitet. Mit der Reform werden die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums an aktuelle Anforderungen von Studium, Beruf und Gesellschaft angepasst und zugleich die besonderen Stärken des Berufskollegs weiterentwickelt. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Berufliche Gymnasium verbindet seit jeher Allgemeinbildung mit einer starken Praxis- und Berufsorientierung. Mit der Reform stärken wir genau dieses Profil und entwickeln es konsequent weiter. Schülerinnen und Schüler erwerben weiterhin die Allgemeine Hochschulreife, erhalten aber zugleich noch bessere Möglichkeiten, Kompetenzen zu zeigen, die sie für Studium, Ausbildung und Beruf brauchen.“
Die Neufassung der entsprechenden Regelungen orientiert sich an den Vorgaben der Bildungsministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur. Zugleich berücksichtigt sie die besonderen Aufgaben des Berufskollegs, das neben einer vertieften Allgemeinbildung auch berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenzen vermittelt.
Wie bereits für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen vorgesehen, wird auch am Beruflichen Gymnasium ein fünftes Abiturfach eingeführt. Die beiden Leistungskurse sowie ein weiteres Fach werden weiterhin schriftlich geprüft, hinzu kommt ein mündliches Prüfungsfach. Das fünfte Abiturfach wird grundsätzlich als Präsentationsprüfung abgelegt. Dabei bearbeiten die Schülerinnen und Schüler eigenständig eine Aufgabenstellung, präsentieren ihre Ergebnisse und erläutern diese als Gruppe in einem Prüfungsgespräch. Alternativ kann das fünfte Abiturfach auch als Besondere Lernleistung erbracht werden, beispielsweise in Form eines Forschungsprojekts oder einer wissenschaftsorientierten Arbeit.
Darüber hinaus werden neue Formen der Leistungsüberprüfung gestärkt. Neben Klausuren und mündlichen Prüfungen sollen Schülerinnen und Schüler künftig verstärkt die Möglichkeit erhalten, ihre Kompetenzen durch sogenannte gleichwertige komplexe Leistungsnachweise nachzuweisen. Hierzu können beispielsweise projekt- und praxisorientierte Aufgabenformate gehören. So können Schülerinnen und Schüler ein breiteres Spektrum ihrer im Bildungsgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sichtbar machen.
„Junge Menschen lernen heute auf vielfältige Weise und erwerben unterschiedliche Kompetenzen. Moderne Prüfungsformate geben ihnen die Chance, dieses Können zu zeigen. Präsentieren, Projekte entwickeln, Probleme lösen und Ergebnisse überzeugend darstellen sind Fähigkeiten, die in Studium, Ausbildung und Beruf zunehmend gefragt sind", so Ministerin Feller.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Neustrukturierung der Bildungsgänge. Künftig werden die bisherigen zahlreichen Bildungsgänge in acht klar erkennbare Bereiche gebündelt. Die Beruflichen Gymnasien sollen künftig einheitlich die Bezeichnung „Berufliches Gymnasium für ...“ mit den Schwerpunkten Gestaltung, Gesundheit, Informatik, Naturwissenschaften, Sozialpädagogik, Sport, Technik oder Wirtschaft tragen.
Die neuen Strukturen schaffen mehr Transparenz für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und eröffnen den Schulen zugleich zusätzliche Möglichkeiten zur Profilbildung.
Die grundlegende Struktur des Beruflichen Gymnasiums bleibt erhalten. Auch künftig verbindet es allgemeine Hochschulreife und berufliche Bildung. Die bewährten berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereiche bleiben bestehen. Auch die Möglichkeit, neben dem Abitur zusätzlich staatlich anerkannte Berufsabschlüsse zu erwerben, bleibt bestehen. Die bewährten doppelqualifizierenden Bildungsgänge werden fortgeführt und auf besonders arbeitsmarktrelevante Bereiche ausgerichtet.
Im Rahmen der nun gestarteten Verbändebeteiligung erhalten die betroffenen Organisationen Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf bis zum 5. August 2026 Stellung zu nehmen. Die Rückmeldungen werden anschließend ausgewertet und in die weiteren Beratungen einbezogen.
Weitere Informationen zum Beruflichen Gymnasium finden Sie hier.