Schulministerium ermöglicht Kurzunterricht und „Hitzefrei“ auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
Neue Regeln zum verantwortungsvollen Umgang mit Hitze in der Sekundarstufe II vorgestellt – zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres
Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen.
Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht in der Sekundarstufe II, die bislang von den Regelungen zum Hitzefrei ausgenommen ist, zu eröffnen. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu schützen und zugleich einen geordneten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen.
Soweit im Einzelfall keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen, können die Schulen ab sofort zunächst bis zum Ende des Schuljahres auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Dabei kann die Dauer der Unterrichtsstunden verkürzt werden, beispielsweise auf 30 Minuten bei Beibehaltung des regulären Stundenplans. Auf diese Weise können die Unterrichtsfächer eines Tages weiterhin erteilt werden, während gleichzeitig die Unterrichtsdauer verkürzt und so die Belastung durch die Hitze reduziert wird.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit den zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten unterstützen wir die Schulen dabei, angemessen auf Hitze zu reagieren. Unser Ziel ist es, den Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen mit einem verlässlichen Unterrichtsbetrieb in Einklang zu bringen.“
Zudem kann auch Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II Hitzefrei am Nachmittag erteilt werden, insbesondere wenn das Unterrichtsende durch Kurzunterricht vorgezogen wurde.
Die neuen Regelungen gelten ab sofort, zunächst befristet bis zum 31. Juli 2026. Im Übrigen bleiben die bestehenden Regelungen unberührt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Entscheidung über einen angepassten Unterrichtsbetrieb liegt weiterhin bei den Schulleiterinnen und Schulleitern. Als Orientierung dient eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius.
Unabhängig davon sind Schülerinnen und Schüler weiterhin bei einer im Einzelfall drohenden gesundheitlichen Beeinträchtigung vom Unterricht zu befreien. Ebenso bleiben die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen – etwa, indem Unterricht in geeignete kühlere Räume verlegt wird.
Abschließend erklärte die Ministerin: „Ich danke allen Schulleiterinnen und Schulleitern für ihren verantwortungsvollen und umsichtigen Umgang mit dieser Situation und wünsche uns allen, dass wir gut durch die heißen Tage kommen.“