Nordrhein-Westfalen bringt modernen Brand- und Katastrophenschutz auf den Weg

Innenminister Herbert Reul: Wir haben aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt

10. März 2026
Minister Reul spricht an einem Rednerpult vor Flaggen

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen.

Inneres

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen. 

Ziel ist es, Strukturen zu modernisieren, Leistungsfähigkeiten zu optimieren, Abläufe zu vereinfachen und die Einsatzbereitschaft in Katastrophenfällen und bei Brandereignissen weiter zu verbessern.

Das Gesetz stammt in seiner bisherigen Fassung aus dem Jahr 2016 und wurde seitdem nur punktuell geändert. Mit der Reform reagiert die Landesregierung auf neue Herausforderungen wie Extremwetter, komplexe Schadenslagen und Erfahrungen aus dem Hochwasser 2021. Grundlage vieler Änderungen ist der Bericht „Katastrophenschutz der Zukunft“, der durch das vom Minister des Innern berufene Kompetenzteam Katastrophenschutz erarbeitet wurde. Zudem fließen weitere Erfahrungen aus der praktischen Handhabung des Gesetzes ein. 

Innenminister Herbert Reul: „Wir haben aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt. Mit der Reform schaffen wir jetzt endlich klare Strukturen, stärken den Katastrophenschutz und modernisieren gleichzeitig den Brandschutz. Ziel ist ein System, das in Krisen schnell, zuverlässig und kompetent hilft – Land, Kreise und Kommunen Hand in Hand.“

 

Katastrophenschutz: Strukturen stärken und besser vernetzen

Angesichts zunehmender Extremwetterlagen wird der Katastrophenschutz grundlegend weiterentwickelt. Eine zentrale Landesstelle für Katastrophenschutz wird erstmals gesetzlich verankert. Zudem wird das Land verpflichtet, ein Katastrophenschutzlager vorzuhalten, damit im Ernstfall wichtige Materialien schnell verfügbar sind. Das Land erstellt zudem zukünftig einen Landeskatastrophenschutzbedarfsplan und einen Rahmenwarnplan. 

Auch auf kommunaler Ebene werden Strukturen geschärft. Künftig sollen Beginn und Ende eines Katastrophenfalls ausdrücklich festgestellt werden. Darüber hinaus werden Instrumente wie die Katastrophenschutzbedarfsplanung und eine kommunale Warnplanung im Gesetz verankert, um eine gezielte Vorbereitung auf mögliche Schadenslagen vor Ort zu gewährleisten. Auch die interkommunale Zusammenarbeit wird gestärkt. 

Für Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeister wird eine neue Pflichtfortbildung eingeführt: Innerhalb des ersten Amtsjahres sollen sie sich im Katastrophenschutz schulen lassen, um im Ernstfall sicher entscheiden zu können. 

Brandschutz wird modernisiert

Neben dem Katastrophenschutz wird auch der Brandschutz an neue Anforderungen angepasst. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren soll sich künftig stärker an den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen orientieren. Dabei kommt der Brandschutzbedarfsplanung eine zentrale Rolle zu.

Gleichzeitig werden Verfahren für die Kommunen vereinfacht. Bislang brauchten kreisangehörige Gemeinden eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, wenn sie in ihrem Brandschutzbedarfsplan kein hauptamtliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung vorgesehen haben. Künftig reicht eine Vorlage bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde aus – eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich. Dadurch wird das Verfahren für Städte und Gemeinden deutlich verschlankt.

Auch die Regelungen zu Werkfeuerwehren werden weiterentwickelt und flexibler gestaltet. Künftig sollen Betreiber von Industrieparks stärker einbezogen werden können. Genehmigungsverfahren sollen gebündelt und damit beschleunigt werden. 

Leitstellen und Digitalisierung

Das Gesetz stellt zudem sicher, dass Nordrhein-Westfalen auch künftig über leistungsfähige und moderne Leitstellen verfügt. Diese sollen verstärkt die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Einsätze schneller und effizienter zu koordinieren. Zudem sollen die kommunalen Aufgabenträger die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und das Rettungswesen gemeinsam betreiben können.

Ehrenamt bleibt tragende Säule

Ein zentrales Element des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen ist das Ehrenamt. Die überwiegende Zahl der Einsatzkräfte engagiert sich freiwillig in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter zu verbessern und die Bedeutung dieses Einsatzes ausdrücklich zu stärken.

Kontakt

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de