Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht an den Start

Nordrhein-Westfalen bündelt komplette Expertise der Steuerfahndung im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) / Minister Dr. Optendrenk: Ziel ist die Zerschlagung internationaler krimineller Strukturen

17. August 2023
Jemand nimmt mit seiner linken Hand einen 50 Euro-Schein aus einer Kasse.

Im März hat Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Gründung einer bundesweit einzigartigen Landesbehörde für die Steuerfahndung angekündigt – jetzt legt der Aufbaustab aus Expertinnen und Experten sein Ergebnis vor: Zum 1. Januar 2024 nimmt das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) seine Arbeit auf.

Finanzen

Im März hat Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Gründung einer bundesweit einzigartigen Landesbehörde für die Steuerfahndung angekündigt – jetzt legt der Aufbaustab aus Expertinnen und Experten sein Ergebnis vor: Zum 1. Januar 2024 nimmt das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) seine Arbeit auf. Minister Dr. Optendrenk erklärt: „Wir wollen die finanzielle Grundlage unseres Gemeinwesens wirksam schützen und unser Land durch die Zerschlagung krimineller Strukturen für alle sicherer machen. Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche fällt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wir brauchen vernetztes Arbeiten, kurze Wege mit effektiven Abstimmungsprozessen, optimale Schnittstellen über Ressort- und Landesgrenzen hinweg sowie modernste digitale Ermittlungsmethoden – dafür schaffen wir mit dem neuen LBF NRW die Grundlage.“

Der Aufbau des neuen Landesamtes erfolgt gestuft. Zum 1. Januar 2024 tritt es zunächst als elftes Amt neben die bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen. Es bündelt dann im ersten Schritt die bisherigen Sondereinheiten der Steuerfahndung mit überregionalem Bezug wie die Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus oder die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Die Schnittstellenaufgaben der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bei der Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität sowie von Geldwäsche und für fahndungsspezifische IT-Themen werden in eigenen Bereichen abgebildet. Im zweiten Schritt sollen zum 1. Januar 2025 die zehn Finanzämter für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung, deren Arbeit bundesweit und auch international großes Renommee besitzt, bei Beibehaltung der örtlichen Standorte organisatorisch in das LBF NRW integriert werden. In dieser zweiten Phase ist auch eine angemessene personelle Aufstockung des LBF NRW beabsichtigt. Mit dieser nachhaltigen Veränderung bei der Organisation der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen werden Fachexpertise und Ressourcen deutlich effizienter gebündelt und Lenkungsentscheidungen mit Blick auf den Personaleinsatz sowie die Fallverteilung nicht nur regional, sondern künftig auch landesweit getroffen. „Leitgedanke der Neuorganisation ist, dass unsere versierten Fahnderinnen und Fahnder selbst bei einer geänderten organisatorischen Anbindung ihren Arbeitsort in der Regel beibehalten können“, sagt Dr. Dirk Günnewig, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen und Leiter des Aufbaustabs für das neue LBF NRW. „Sie können aber künftig besonders wirksam unterstützt werden – durch situativ greifende Personalverstärkung aus dem Fahndungsbereich, die Vielzahl der in der Fläche vorhandenen Spezialistinnen und Spezialisten beispielsweise für IT-Kompetenz sowie mit den bestmöglichen Rahmenbedingungen in einem neuen Lagezentrum, welches wir in der Düsseldorfer Zentrale des LBF NRW einrichten.“

Einen Schwerpunkt beim Aufbau des LBF NRW bildet die Bekämpfung digitaler Kriminalitätsphänomene mit erheblichem Ausmaß wie multinational aufgelegte Karussellgeschäfte zum Umsatzsteuerbetrug oder Hinterziehungsdelikte in Kombination mit Geldwäsche unter vermehrtem Rückgriff auf Kryptowährung. Innerhalb der neuen Behörde wird ein IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (IT-FK) Expertise und Ressourcen bündeln, Unterstützungsleistungen für die IT-Fahndung erbringen und zentral digitale Ermittlungsmethoden – etwa den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – entwickeln und erproben. „Unsere Steuerfahndung erlebt in den vergangenen Jahren, dass sie immer beharrlicher und tiefer graben muss, um die komplexen Fälle von Finanzkriminalität aufzudecken und professionelle Verbrechernetzwerke zu zerschlagen“, so Minister Dr. Optendrenk. „Die Spur des Geldes ist heute meist digital und flüchtig – unsere Fahnderinnen und Fahnder brauchen das Können und die Instrumente, um ihr dennoch nahtlos folgen zu können. Wenn wir kriminelle Geldströme abbinden, holen wir nicht nur das Geld der ehrlichen Steuerzahler zurück, sondern wir machen auch einen Großteil der Organisierten Kriminalität uninteressant. Die Schlagkraft der Steuerfahndung ist ein wichtiger Baustein für unser aller Wohlstand und Sicherheit – deshalb erhöhen wir sie mit dem Aufbau des LBF NRW jetzt konsequent.“

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