Nordrhein-Westfalen stärkt Kampf gegen Geldwäsche im Nichtfinanzsektor
Neue Fachaufsicht im Ministerium der Finanzen zieht Bilanz ihres ersten Jahres: Mehr Vernetzung, mehr Kontrollen, stärkere Prävention
Das Ministerium der Finanzen hat im vergangenen Jahr die Fachaufsicht über die Geldwäscheaufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor übernommen und entwickelt seitdem die Strukturen zur Bekämpfung von Geldwäsche gezielt weiter.
Das Ministerium der Finanzen hat im vergangenen Jahr die Fachaufsicht über die Geldwäscheaufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor übernommen und entwickelt seitdem die Strukturen zur Bekämpfung von Geldwäsche gezielt weiter. Die neue Einheit hat im ersten Jahr zentrale Grundlagen geschaffen, die Zusammenarbeit der Behörden intensiviert und die Aufsicht landesweit gestärkt.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Geldwäsche schadet unserer Wirtschaft, verzerrt Wettbewerb und stärkt kriminelle Strukturen. Deshalb gehen wir in Nordrhein-Westfalen konsequent dagegen vor. Mit der neuen Fachaufsicht im Ministerium der Finanzen bündeln wir Kompetenzen, verbessern den behördenübergreifenden Informationsaustausch und sorgen für mehr Schlagkraft bei Kontrollen.“
Die Fachaufsicht ist seit dem 1. Januar 2025 im Ministerium der Finanzen angesiedelt. Sie begleitet und unterstützt die Geldwäscheaufsichtsbehörden bei den fünf Bezirksregierungen. Diese prüfen unter anderem Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und weitere Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz besondere Sorgfaltspflichten einhalten müssen.
Im ersten Jahr hat die Fachaufsicht regelmäßige Austauschformate mit den Bezirksregierungen aufgebaut, rechtliche Grundsatzfragen geklärt und Verfahren landesweit stärker vereinheitlicht. Gleichzeitig hat sie die Zusammenarbeit mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), dem Landeskriminalamt, der Financial Intelligence Unit sowie weiteren Behörden ausgebaut und damit die Vernetzung zwischen Prävention und Strafverfolgung deutlich verbessert.
Ein Schwerpunkt lag auf gemeinsamen Kontrollen. Bei mehreren länderübergreifenden Einsatztagen gegen illegale Geldtransfers prüften nordrhein-westfälische Geldwäscheaufsichtsbehörden gemeinsam mit weiteren Behörden unter anderem Juweliere sowie Lebensmittel- und Warenhändler. Im Fokus standen sogenannte Hawala-Strukturen. Dabei handelt es sich um informelle Zahlungssysteme, bei denen Geld ohne klassische Banküberweisung über Vertrauensnetzwerke ins In- und Ausland bewegt werden kann, um kriminelle Geldströme zu verschleiern. Die Einsatzkräfte stellten Verstöße gegen Geldwäschevorschriften fest, sicherten Beweismittel und zogen mehrere zehntausend Euro Bargeld ein.
Die Fachaufsicht hat darüber hinaus wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit die Aufsicht wirksamer arbeiten kann. Sie hat Meldewege zwischen Aufsichtsbehörden und dem LBF NRW strukturiert und den Austausch mit anderen Behörden verbessert. Zudem unterstützt sie die Bezirksregierungen bei komplexen Fällen und fördert hierdurch ein einheitliches Vorgehen der Aufsichtsbehörden.
Minister Optendrenk: „Wir setzen auf klare Regeln, konsequente Kontrollen und eine starke Prävention. Wer Geldwäsche betreibt oder Pflichten missachtet, muss damit rechnen, dass wir genau hinschauen und handeln.“
Für das Jahr 2026 plant die Fachaufsicht weitere Schritte. Dazu zählen die Konzeptionierung und Implementierung einer datenbankgestützten Softwareanwendung für die Aufsichtsbehörden, die weitere Aufhellung des bestehenden Dunkelfelds, die Begleitung gesetzlicher Reformen sowie zusätzliche gemeinsame Kontrollen mit anderen Behörden. Ziel bleibt eine moderne, schlagkräftige und gut vernetzte Geldwäscheaufsicht in Nordrhein-Westfalen.