Neue Trainervereinbarung in Nordrhein-Westfalen eingeführt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein landesweit einheitliches Vergütungsmodell für landesgeförderte Trainerinnen und Trainer
Die Förderung der bei den Landesfachverbänden beschäftigten Trainerinnen und Trainer ermöglicht sichere Beschäftigungsverhältnisse, schafft Planungssicherheit auch für die Verbände und verbessert die Trainingsbedingungen für die Athletinnen und Athleten in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung der bei den Landesfachverbänden beschäftigten Trainerinnen und Trainer ermöglicht sichere Beschäftigungsverhältnisse, schafft Planungssicherheit auch für die Verbände und verbessert die Trainingsbedingungen für die Athletinnen und Athleten in Nordrhein-Westfalen.
„Mit der Einführung eines landesweit einheitlichen Vergütungsmodells für landesgeförderte Trainerinnen und Trainer stellen wir seit 1. Januar 2026 eine qualifikationsgerechte Entlohnung sicher. Dies ist die Grundlage dafür, hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer im Land zu halten bzw. nach Nordrhein-Westfalen zu holen und somit den Leistungssportstandort weiter zu stärken“, erklärt Staatssekretärin Andrea Milz.
Im Rahmen eines Austausches mit Trainerinnen und Trainern im Nachwuchsleistungssport und Landesverbandsvertreterinnen und -vertretern wurde auch von deren Seite auf die Bedeutung dieser erhöhten Förderung hingewiesen. Sie würdigt den Einsatz und das Engagement in der täglichen Arbeit mit den Athletinnen und Athleten, ohne die keine Spitzenleistung möglich ist.
Hintergrund
In der Koalitionsvereinbarung für die Jahre 2022-2027 ist die Einführung einer Trainervergütungsvereinbarung als klare Zielstellung festgelegt, die nun umgesetzt wird. Hierfür wurden die Personalmittel um 3,5 Mio. Euro aufgestockt. Die Vereinbarung legt u. a. die Qualifikationsvoraussetzungen für die einzelnen Entgeltstufen fest.
Zur Umsetzung ab dem 1. Januar 2026 wurden seitens des Landessportbundes die kompletten Qualifikationen jeder Trainerin und jedes Trainers, die/der aus Landesmitteln finanziert wird, ermittelt, um die Einstufung gemeinsam mit dem Landesfachverband vornehmen zu können.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel lassen es zu, auch die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst zum 1. April 2026 für die Trainerinnen und Trainer umzusetzen.
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