Wege zur Eindämmung der Geflügelpest: Land bringt Akteure zusammen
Die Aviäre Influenza führt zu großem Tierleid und wirtschaftlichen Schäden, Impfungen könnten Schutz bieten
Mehrere Teile Europas und darunter auch Teile Deutschlands sind gegenwärtig von einem Seuchenzug der Aviären Influenza betroffen, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt. Die Tierseuche ist mit großem Tierleid verbunden und stellt für Geflügelhalterinnen und -halter ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Eine präventive Impfung könnte hier Schutz bieten und zur Entlastung führen.
Mehrere Teile Europas und darunter auch Teile Deutschlands sind gegenwärtig von einem Seuchenzug der Aviären Influenza betroffen, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt. Die Tierseuche ist mit großem Tierleid verbunden und stellt für Geflügelhalterinnen und -halter ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Eine präventive Impfung könnte hier Schutz bieten und zur Entlastung führen.
Um über die Potenziale und Herausforderungen von präventiven Impfungen von Geflügelbeständen sowie über aktuelle Entwicklungen und Strategien der Seuchenbekämpfung zu diskutieren, hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) Verbände und Behörden zum Symposium Geflügelpest geladen. Das Symposium wurde gemeinsam mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte ausgerichtet.
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, eröffnete die Fachtagung: „Um die Geflügelpest effektiv zu bekämpfen, ist gemeinsames Handeln mit der Landwirtschaft, der Geflügelwirtschaft und den Veterinärbehörden die oberste Maxime. Genau deshalb ist der enge Dialog auf dem Fachsymposium für Verbände und Behörden so wichtig. Die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen am eigenen Hof bietet einen starken Schutz gegen die Geflügelpest. Zugleich können präventive Impfungen Potenziale bieten, die eigenen Tiere zusätzlich gegen die Infektion mit Viren der Aviären Influenza zu schützen.“
Die Präsidentin des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung, Jacqueline Rose-Luther, sagte: „Die Impfung gegen die Aviäre Influenza ist auf der Ebene des EU-Rechtes detailliert geregelt. Es werden Anforderungen an die Landwirtschaft und die Veterinärverwaltung gestellt, die erfüllt werden müssen, wenn Impfungen durchgeführt werden sollen. Darüber diskutieren wir bei unserem Symposium. Wir wollen mit der Branche erörtern, wo wir stehen und welche Grundlagen notwendig sind, wenn die Impfung gegen Aviäre Influenza Teil der Tierseuchenbekämpfung wird.“
So wird bei der Veranstaltung vorgestellt, welche geeigneten Impfstoffe es aktuell gibt und wie verhindert werden kann, dass sich das Virus im Schutz der Impfung trotzdem ausbreitet. Thema ist auch, wie Geflügelbetriebe, in denen geimpft würde, überwacht werden könnten, sodass keine unbemerkte Verbreitung des Virus erfolgt. Auch die aktuelle Rechtsgrundlage, Impfungen aus wissenschaftlicher Sicht, Erfahrungen aus den Niederlanden sowie die Sicht der Zoos, Tierparks und privater Vogelhaltungen auf potentielle Impfungen werden von den Beteiligten im Haus der Technik in Essen diskutiert. Ziel ist es, erste Antworten auf den Weg zu bringen. Mit dabei sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Tierseuchenkasse, der Geflügelverbände, der Zoos, der Tierärzteschaft, des Landkreis- und Städtetags Nordrhein-Westfalen, der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter des Landes sowie der Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund Geflügelpest
Deutschland und Europa erleben seit dem Jahr 2020 mehrere schwere Geflügelpest-Seuchenlagen. Die Aviäre Influenza ist eine durch Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat im Herbst des vergangenen Jahres seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Tierseuche deutschlandweit aktualisiert: Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln als hoch eingestuft. Alle Nutzgeflügelarten wie Hühner, Gänse, Puten, Enten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet.
Seit dem Ausbruch Ende September 2025 bis Mitte Februar 2026 sind rund 50 Ausbrüche in geflügelhaltenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen bekannt. Betroffen sind und waren vor allem Regionen am Niederrhein und Ostwestfalen-Lippe. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 56.300 Geflügelhalterinnen und -halter registriert. 95 Prozent davon halten weniger als 100 Tiere (Stand 31. Dezember 2025).
Ein Risiko für die Bevölkerung besteht nicht. Lebensmittel aus infizierten Beständen gelangen nicht in die Lebensmittelkette. Zudem ist das Virus hitzeempfindlich, weshalb durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich gelten.
Kontakt
Pressekontakt
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
| Telefon: | 0211 3843- 1022 |
|---|---|
| E-Mail: | presse [at] mlv.nrw.de |
Bürgeranfragen
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
| Telefon: | 0211 3843-0 |
|---|---|
| E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |