Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an Krankenhäuser über rund 823 Millionen Euro
Landesregierung fördert Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025, in Düsseldorf Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 823 Millionen Euro im Rahmen der Einzelförderung an nordrhein-westfälische Krankenhäuser übergeben. Damit fördert das Land in weiteren 24 Krankenhäusern bauliche Maßnahmen, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen investiert in seine Krankenhäuser. Die 823 Millionen Euro für 24 Krankenhäuser sind eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land. Denn es ist klar: Eine gute medizinische Versorgung ist entscheidend für die soziale Sicherheit der Menschen und damit das Vertrauen in unseren Staat. Wir stärken die Krankenhauslandschaft und verbessern die Versorgungsqualität mit einer starken ortsnahen Grundversorgung, aber auch einer deutlichen Spezialisierung bei der Versorgung von komplexen Behandlungen. Mit der Krankenhausplanung hat die Landesregierung die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten umgesetzt und gezeigt: Reformen sind möglich. Der neue Krankenhausplan ist ein solides Fundament für die zukünftige stationäre Versorgung. So gewährleisten wir auch in den kommenden Jahrzehnten die Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.“
Neben dieser Förderrunde wurden bereits im Dezember 2024 und im April 2025 Förderbescheide im Rahmen der Einzelförderung über insgesamt rund 523 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden. Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, des Landtags Nordrhein-Westfalen – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stünden den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.
Die verbleibende Summe von 654 Millionen Euro für die Krankenhaus-Einzelförderung, die bislang noch nicht verteilt wurde, wird für weitere notwendige Strukturveränderungen und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben. Die Auszahlung der Einzelförderungsmittel orientiert sich am Baufortschritt und erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030. Bei den Mitteln aus dem Transformationsfonds insgesamt startet die Bewilligung im Jahr 2026 und wird bis 2035 erfolgen.
„Mit dem neuen Krankenhausplan stellen wir die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament. Der Prozess zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung erfordert zum Teil erhebliche Investitionen in neue Gebäude und Umbauten. Dabei unterstützt das Land die Krankenhäuser. Die heute übergebenen Förderbescheide ermöglichen den geförderten Krankenhäusern, notwendige Baumaßnahmen an ihren Standorten in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig gibt es noch weitere notwendige Strukturveränderungen, um die stationäre Versorgung im Sinne des Krankenhausplans noch weiter zu verbessern. Es ist daher eine außerordentlich gute Nachricht für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser, dass aus Landesmitteln sowie Mitteln aus dem Transformationsfonds bis 2035 weitere erhebliche Fördersummen zur Verfügung stehen werden”, erklärt Gesundheitsminister Laumann.
Folgende 24 Krankenhäuser haben einen Förderbescheid erhalten:
| Krankenhaus | Förderung |
| Klinikum Dortmund Mitte | 59.565.014,44 Euro |
| Valeara Bochum Kinder- und Jugendpsychiatrie | 22.501.836,01 Euro |
| LWL-Klinik Marsberg | 58.839.894,00 Euro |
| Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon | 27.614.544,48 Euro |
| Marienhospital Herne Klinik Mitte | 39.800.000,00 Euro |
| St. Martinus-Hospital in Olpe | 70.154.248,76 Euro |
| Kath. Hospitalv. Ostwestfalen - St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück (bei Gütersloh) | 11.249.022,50 Euro |
| Ev .Klinikum Bethel in Bielefeld | 4.964.404,52 Euro |
| Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen | 27.229.597,00 Euro |
| Städt. Kliniken Mönchengladbach | 35.592.634,05 Euro |
| Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen GmbH (Duisburg) | 10.135.243,45 Euro |
| St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln | 28.765.357,31 Euro |
| Evangelisches Krankenhaus Oberhausen | 25.468.470,00 Euro |
| Marien Hospital Wesel | 13.869.039,22 Euro |
| Rheinland Klinikum Lukaskrankenhaus Neuss | 142.051.086,75 Euro |
| Kreiskrankenhaus Gummersbach | 12.605.388,81 Euro |
| Klinikum Leverkusen | 73.261.813,90 Euro |
| Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer | 24.503.506,90 Euro |
| Klinikum Rheine | 31.830.011,00 Euro |
| Marienhospital Bottrop | 33.853.511,75 Euro |
| St. Rochus-Hospital Telgte | 19.452.320,00 Euro |
| Knappschaft Kliniken Bottrop | 6.921.515,05 Euro |
| LWL-Klinik Marl-Dortmund | 3.154.924,00 Euro |
| Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen | 39.741.720,59 Euro |
Im Rahmen der Veranstaltung überreichten Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann auch einen Bescheid an das Luisenhospital Aachen über eine Unterstützung, die nicht Teil der Krankenhaus-Einzelförderung ist. Mit einem „Besonderen Betrag” nach § 23 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) in Höhe von rund 15 Millionen Euro unterstützt das Land die Einrichtung beim Wiederaufbau zentraler Bereiche, die nach dem Brandanschlag im vergangenen Jahr erneuert werden müssen. Diese Förderung ist mit der Maßgabe verbunden, dass bei Eingang vorrangiger Leistungsansprüche wie etwa von noch ausstehenden Versicherungsleistungen der Betrag in Höhe der durch das Krankenhaus erhaltenden Leistungen wieder vom Land zurückgefordert wird.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in Pressemitteilungen, in denen die betreffenden Krankenhäuser sortiert nach Regierungsbezirk aufgeführt sind. Sie sind auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter https://www.mags.nrw/pressemitteilungen-und-pressedatenbank abrufbar.
Fotos von den Bescheidübergaben finden Sie nach dem Termin unter www.land.nrw.
Hintergrund Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen
Die neue Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen ist eine der größten Strukturreformen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, durch die die flächendeckende stationäre Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Durch die Krankenhausplanung wird die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament gestellt.
Die Reform ist das Ergebnis eines umfassenden und intensiven Prozesses, an dem über sechs Jahre lang alle Akteure der Krankenhauslandschaft mitgearbeitet haben.
Als bundesweiter Vorreiter hat Nordrhein-Westfalen eine bisher einmalige, differenzierte Planungssystematik mit 64 medizinischen Leistungsgruppen und Qualitätskriterien erarbeitet. Die entscheidende Planungsgröße ist nicht mehr die Bettenzahl, sondern Fallzahlen, die mithilfe des prognostizierten Bedarfs festgelegt werden. Der NRW-Krankenhausplan sieht vor, dass für mindestens 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen je Landesteil ein Krankenhaus mit Grundversorgung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein soll. Darüber hinaus findet zur Sicherung der Behandlungsqualität eine deutliche Spezialisierung der Versorgung von komplexen Behandlungen statt.
Mit der neuen Planungssystematik soll der ruinöse Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern um Fallzahlen und um das medizinische Fachpersonal verringert werden. Das kann ungeregelten Insolvenzen und Klinikschließungen entgegenwirken.
Hintergrund Transformationsfonds
Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform des Bundes und wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes aufgelegt. Er stellt finanzielle Ressourcen bereit, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Über zehn Jahre werden dafür bundesweit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro vom Bund und von den Ländern bereitgestellt. Das jeweilige Land entscheidet, für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll und stellt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das den Fonds verwaltet.
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