Ministerin Scharrenbach: Mit Volldampf in nächste Runde – Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter wird fortgesetzt

5. Juli 2021
phb Schienen Zug

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ auch in 2022 Vereine und ehrenamtliche Initiativen beim Erhalt und der Pflege von historisch bedeutsamen Fahrzeugen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ auch in 2022 Vereine und ehrenamtliche Initiativen beim Erhalt und der Pflege von historisch bedeutsamen Fahrzeugen.
 
„Es geht mit Volldampf in die nächste Runde. Das ´Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter´ wird fortgesetzt. Unser Ziel ist es, die vielen Vereine und ehrenamtlich Tätigen mit der Förderung wertzuschätzen. Zu dem historisch-kulturellen Erbe unseres Landes gehören nicht nur die vielen Bau- und Bodendenkmäler im Land, sondern auch zahlreiche verkehrshistorische Kulturgüter wie Straßenbahnen oder Dampflokomotiven“, so Ministerin Ina Scharrenbach.
 
Nach dem großen Erfolg seit Einführung des Programms im Jahr 2019 beabsichtigt die Landesregierung für das Jahr 2022 im „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ Fördermittel in Höhe von insgesamt 700.000 Euro für Maßnahmen zur nachhaltigen Bewahrung und Präsentation verkehrshistorischer Kulturgüter, wie etwa historischer Eisenbahnen, Straßenbahnen oder auch LKW zur Verfügung zu stellen.
 
Anträge können von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die sich ehrenamtlich der Pflege von verkehrshistorischen Kulturgütern widmen bzw. deren satzungsmäßiger Zweck die Bewahrung und Präsentation dieser Güter ist, gestellt werden. Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhaltung, Instandsetzung und Präsentation der Objekte dienen. Ein besonderer Fokus soll auch in diesem Jahr auf schienengebundenen verkehrshistorischen Kulturgütern liegen.
 
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 100.000 Euro je Einzelfall. Förderanträge können bis zum 1. Oktober 2021 bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
 

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