Ministerin Schäfer leitet für 12 Kunstwerke Verfahren zur Prüfung national wertvollen Kulturguts ein

5. Februar 2015

Kulturministerin Ute Schäfer hat jetzt in einem ersten Schritt für zwölf Kunstwerke, die sich im Besitz der Portigon AG befinden, das Verfahren zur Prüfung national wertvollen Kulturguts eingeleitet.

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Kulturministerin Ute Schäfer hat jetzt in einem ersten Schritt für zwölf Kunstwerke, die sich im Besitz der Portigon AG befinden, das Verfahren zur Prüfung national wertvollen Kulturguts eingeleitet.
 
Folgende Werke werden jetzt im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes (KultgSchG) vom zuständigen Sachverständigenausschuss, für den die Kulturministerin in der vergangenen Woche drei neue Mitglieder berufen hatte, geprüft:

  1. Giovanni di Paolo: 2 Bildtafeln
  2. Paul Signac: Constantinople - Yeni Djani
  3. August Macke: Gartenbild (Der Macke’sche Garten)
  4. Eduardo Chillida: Diàlogo - Tolerancia
  5. Henry Moore: Working Model for Stone Memorial
  6. Dieter Roth: Bananen unter Glas
  7. Fritz König: Große Flora D
  8. Max Ernst: C’st déjà la 22ème fois que Lohengrin
  9. Fritz Winter: Nocturno
  10. Violine „Lady Inchiquin“, Cremona 1711, von Antonio Stra-divari
  11. Violine „ExCroall“, Cremona 1684, von Antonio Stradivari
  12. Violincello (Zertifikat von William E. Hill & Sons, 1939), Turin 1860, von Joseph Rocca
„Hier liegen gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass die Werke als national wertvoll im Sinne des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) gelten können. Die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erscheint daher wahrscheinlich. Die Einleitung des Verfahrens hat zur Folge, dass die Ausfuhr der oben genannten Kulturgüter untersagt ist, bis die Entscheidung über die Eintragung unanfechtbar geworden ist“, erklärte Schäfer.
 
Der Portigon-Vorstand sei entsprechend über die Einleitung des Verfahrens informiert worden. Schäfer machte deutlich, dass die 12 Werke lediglich ein Anfang seien.
 
„Darüber hinaus werden rund 60 weitere Kunstwerke zurzeit im Hinblick auf die mögliche Einleitung eines Verfahrens nach Kulturgutschutzgesetz kunstfachlich bewertet“, so die Ministerin. Eine Reihe von Prüfungen sei noch nicht abgeschlossen, da noch notwendige Informationen von Portigon für eine abschließende Einschätzung fehlten.
 
„Das Kulturgutschutzgesetz schützt national wertvolle Werke allerdings nur vor der Ausfuhr und damit vor dem Verkauf im Ausland, nicht vor dem Verkauf im Inland. Ich bin mir aber sicher, dass wir mit Hilfe des Dialogs, den wir heute am Runden Tisch begonnen haben, eine gute Lösung im Sinne der Kultur finden werden“, erklärte Schäfer.
 
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