Ministerin Löhrmann: Wir optimieren die Lehrereinstellungen

Zum 2. Schulhalbjahr: Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung

6. Februar 2017

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auf den Weg gebracht. In den vergangenen beiden Jahren 2015 und 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 17.844 Lehrerinnen und Lehrer neu in den Schuldienst eingestellt.

Schule und Bildung

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auf den Weg gebracht. „Die Landesregierung schöpft alle Möglichkeiten aus, damit die Schulen in Nordrhein-Westfalen freie Lehrerstellen so rasch wie möglich besetzten können“, erklärte die Ministerin. „Wir haben verschiedene Maßnahmen beschlossen, um Besetzungsverfahren weiter zu optimieren und zu beschleunigen. Wir geben den Schulen damit Instrumente an die Hand, um auf arbeitsmarktbedingte, örtliche, schulform- oder fächerbezogene Herausforderungen reagieren zu können. Außerdem greifen wir Vorschläge aus der Schulpraxis zur Flexibilisierung auf.“
 
In den vergangenen beiden Jahren 2015 und 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 17.844 Lehrerinnen und Lehrer neu in den Schuldienst eingestellt. „Die Einstellungszahlen haben ein Rekordniveau erreicht“, betonte die Ministerin. Deshalb sei es gut, dass Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau Lehrkräfte ausbilde. Jährlich können 9.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eintreten. Die Ministerin wies darauf hin, dass die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Lehrerberuf unverändert attraktiv sei. Jedoch würden die hohen Einstellungszahlen auch dazu führen, dass der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber auf freie Stellen kleiner werde. „In dieser Situation wollen wir nichts unversucht lassen, um die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern zu erleichtern.“ Die Ministerin betonte, man habe sprichwörtlich jeden Stein umgedreht, um mögliche Einstellungshindernisse aus dem Weg zu räumen: „Wir setzen finanzielle Anreize für die Personalgewinnung und schaffen neue Einstellungsmöglichkeiten.“ 
 
Durch Änderung gesetzlicher Bestimmungen und auf dem Erlasswege sollen die folgenden drei Maßnahmen umgesetzt werden: 

  1. Die Hinzuverdienstgrenze für Ruheständler wird zunächst befristet bis Ende 2019 außer Kraft gesetzt, sodass es für pensionierte Lehrerinnen und Lehrer attraktiver wird, mit einem größeren Stundenanteil – bis hin zur Vollbeschäftigung – zu unterrichten.
  2. Bei verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern, die über die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestand hinaus weiter arbeiten möchten, erhöht sich der Ruhegehaltssatz entsprechend der verlängerten Dienstzeit. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, erhalten einen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des Grundgehalts.
  3. Bewerberinnen und Bewerber, die über eine für den Lehrerberuf nützliche berufliche Vorerfahrung verfügen und als Lehrkräfte im Tarifbeschäftigtenverhältnis gewonnen werden sollen, kann durch Berücksichtigung dieser Vorerfahrung ein höheres Einstiegsgehalt geboten werden. Diese Möglichkeit war bisher auf wenige Ausnahmetatbestände beschränkt und soll künftig erweitert werden.
Darüber hinaus wurden mit der Verabschiedung des Haushalts 2017 bereits die folgenden fünf Maßnahmen umgesetzt. 
  1. Die Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht wurden mit dem Haushalt 2017 auf rund 60 Millionen Euro angehoben. Das sind fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, längerfristige und damit auch attraktivere Vertretungsbeschäftigungen abzuschließen.
  2. Das Land eröffnet neue Möglichkeiten, Unterrichts- und Bildungsangebote flexibler zu gestalten. Mit dem Haushalt 2017 wurde der Spielraum für die Kapitalisierung bei Ganztagschulen in der Sekundarstufe I von einem Drittel auf bis zu 50 Prozent des Ganztagszuschlags erhöht. Damit können zusätzliche Angebote außerschulischer Partner aus Jugendhilfe, Kultur, Sport finanziert werden.
  3. Mit dem Haushalt 2017 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Schulen unterstützendes Personal nicht nur für den Unterricht, sondern auch für Tätigkeiten der Schulleitung einstellen können.
  4. Das Land unterstützt die Bezirksregierungen bei der Optimierung der Verfahren zur Unterrichtsversorgung. Mit dem Haushalt 2017 erhalten die Dezernate 47 der Bezirksregierungen fünf zusätzliche Stellen.
  5. Seit Dezember 2016 werden wir Stellenausschreibungen in der Grundschule für den Seiteneinstieg geöffnet. Das betrifft die Fächer Kunst, Musik, Sport.
Das Maßnahmenpaket ist auch Ergebnis eines Gesprächs, das Schulministerin Sylvia Löhrmann im vergangenen Herbst mit Preisträgerschulen des „Deutschen Schulpreises“ über Erfolgsfaktoren für eine gute Schulentwicklung geführt hatte. „Ich wollte von den Schulen wissen, was ihnen die Arbeit erleichtert. Deutlich wurde, dass Eigenverantwortung und Flexibilität bei der Beschäftigung von Personal wichtige Faktoren sind. Die wertvollen Anregungen der Preisträgerschulen haben wir so weit wie möglich in unser Maßnahmenpaket aufgenommen“, so Ministerin Löhrmann abschließend.

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