Ministerin Gorißen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz 2025: Fluggastrechte stärken, nicht abbauen / Besserer Schutz junger Verbrauchergruppen gefordert

23. Mai 2025
Silke Gorißen

Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 23. Mai 2025 in Berlin hat Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen mehrere Themen in die Bund-Länder-Beratungen eingebracht.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 23. Mai 2025 in Berlin hat Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen mehrere Themen in die Bund-Länder-Beratungen eingebracht: So sollen die Werbung für E-Zigaretten eingeschränkt, der Online-Einkauf auf sozialen Plattformen transparenter und sicherer gestaltet und die Rechte von Fluggästen auf EU-Ebene nicht reduziert werden. Die Verbraucherschutzministerkonferenz appelliert an den Bund, sich bei den aktuellen Verhandlungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Fluggastrechteverordnung für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung einzusetzen.

Fluggastrechte stärken, nicht abbauen

Ministerin Silke Gorißen: „Die Fluggastrechteverordnung ist ein Meilenstein des europäischen Verbraucherschutzes und darf nicht aufgeweicht werden. Wer einen Flug bucht, muss sich darauf verlassen können, im Fall von Verspätungen, Ausfällen oder Umbuchungen fair behandelt und angemessen entschädigt zu werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, auch bei einer Überarbeitung das bestehende Verbraucherschutzniveau zu erhalten.“

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat daher im Rahmen der Beratungen gemeinsam mit weiteren Bundesländern den Bund darum gebeten, den Erhalt der bisherigen Rechtslage zu sichern, sodass Betroffenen weiterhin Entschädigungen ab drei Stunden Flugverspätung gewährt wird – statt der Anhebung des Schwellenwertes auf fünf Stunden. Dies soll für alle Flüge mit Start und Ziel in der EU – unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft – gelten. Zudem ist unter anderem ein automatisiertes Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren gefordert worden, das eine unverzügliche Rückzahlung von Leistungen sicherstellt. Darüber hinaus sollen einheitliche Handgepäckregelungen bei Fluggesellschaften mehr Transparenz und Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. 

Schutz junger Verbrauchergruppen: Regulierung der E-Zigarette

Der Konsum von E-Zigaretten hat laut bundesweiter Debra-Studie zwischen 2016 und 2023 um rund 38 Prozent zugenommen. Besonders besorgniserregend: Eine große Gruppe an Konsumenten sind Jugendliche und junge Erwachsene. Vor allem die vielen Aromen und eine werblich ansprechende Aufmachung von E-Zigaretten sollen zum Konsum anregen. 

Ministerin Silke Gorißen: „Der gesundheitliche Verbraucherschutz – insbesondere von Jugendlichen – darf keine Kompromisse kennen. Wir beobachten mit Sorge, dass E-Zigaretten zunehmend von jungen Menschen konsumiert werden, oft verharmlost durch buntes Design, süße Aromen und gezielte Werbung in Sozialen Medien. Deshalb fordern wir: Das bestehende Werbeverbot für Tabakprodukte muss konsequent auch auf E-Zigaretten ausgeweitet werden. Es braucht klare Vorschriften für das Design der Verpackungen dieser schädlichen Nikotinprodukte und darin enthaltener Aromastoffe. Der Schutz junger Menschen vor Nikotinsucht ist eine bedeutende Aufgabe – wir müssen jetzt handeln.“  

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat auf NRW-Initiative hin nun dem Gesetzgeber empfohlen, ein Verbot für werbliche Informationen im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes von E-Zigaretten inklusive klarer Vorschriften für die Gestaltung der Verpackungen der Produkte zu erlassen. Zudem sollen unter anderem die Aromastoffe in E-Zigaretten strenger begrenzt werden. 

Zu den weiteren Themen, für die sich Nordrhein-Westfalen bei der Verbraucherschutzkonferenz stark gemacht hat, zählt auch die Stärkung der Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Verbraucheralltag:

Transparenz und Datensicherheit im Social Commerce und strengere Regulierung im Influencer-Marketing

Online-Einkäufe sind bequem für viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit wenigen Klicks sind schnell und einfach Produkte oder Dienstleistungen bestellt. Das virtuelle Einkaufserlebnis wird verstärkt durch neue Geschäftsmodelle von Social Commerce-Plattformen, bei denen das beworbene Produkt direkt auf der Plattform erworben werden kann. Bei diesen neuen Geschäftsmodellen ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig zu wissen, mit wem sie den Vertrag schließen und unter welchen Bedingungen. Zudem muss beim Online-Kauf klar sein, welche Nutzerdaten wie und wofür erhoben werden. Der Bund wird daher im Rahmen der 21. Verbraucherschutzministerkonferenz um Prüfung von Anpassungen und Konkretisierungen der bestehenden Gesetzeslage gebeten.

Zudem spielt beim Online-Einkauf in bekannten sozialen Netzwerken der Einsatz von Influencer-Marketing eine zunehmende Rolle: Hier werden Produkte beispielsweise über Videos oder Livestreams beworben, in denen Influencerinnen und Influencer direkt mit potenziellen Käuferinnen und Käufern interagieren und zum Kauf animieren. 

Ministerin Silke Gorißen: „Wenn Produkte direkt über soziale Medien verkauft und von Influencern beworben werden, braucht es verständliche und transparente Regeln zum Schutz der Verbraucher. Auch Social Commerce und Influencer-Marketing müssen transparent, nachvollziehbar und verbraucherfreundlich sein. Insbesondere junge Menschen, die als „Fans“ gerne Produkte oder Dienstleistungen ihrer Online-Idole kaufen wollen, müssen besser aufgeklärt und dadurch auch besser vor potenziellem Schaden geschützt werden.“

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat die VSMK den Bund gebeten, verschiedene Aspekte in das Regulierungsvorhaben des Digital Fairness Act auf europäischer Ebene einzubringen. Dazu kann etwa die Einführung einer Definition von Influencern und virtuellen Influencern gehören, damit diese die Regelungen über Kennzeichnungspflichten und verbotene Werbepraktiken einhalten.

Zudem hat sich Nordrhein-Westfalen bei der Konferenz erfolgreich dafür ausgesprochen, dass es Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise einer einheitlichen Kennzeichnung kommerzieller Inhalte gibt – beispielsweise durch die verpflichtende Verwendung der Begriffe „Werbung“ oder „Anzeige“. Wichtig sind auch Einschränkungen von Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, die eine besonders schädliche Auswirkung auf Verbraucherinnen und Verbraucher haben können, wie etwa operative Schönheitseingriffe oder Alkohol, Nikotin oder Glücksspiel.

Weiterentwicklung des Rechts auf schnelles Internet

Ein guter Internetzugang gehört heute zur Grundversorgung wie Wasser und Energie. Er ist Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe. Daher schreibt das Telekommunikationsgesetz vor, dass jedem Menschen Zugang zu einem schnellen Internetzugangsdienst ermöglicht werden muss. Die festgelegte Mindestbandbreite für diesen Internetzugang ist mit 15,0 Megabit pro Sekunde im Download viel zu gering und die Anpassung schwerfällig. Daher hat Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen, eine regelmäßige automatisierte Anpassung der Mindestbandbreite um einen vorher festgelegten Wert zu etablieren. 

Ministerin Silke Gorißen dazu: „Ein Automatismus zur Erhöhung der Mindestbandbreite ist hier eine einfache und pragmatische Lösung!“

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