Landesregierung und Verbraucherzentrale NRW e.V. unterzeichnen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bis 2030
Damit der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen auch für die nächsten Jahre stark bleibt, setzt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. fort. Ministerin Silke Gorißen und der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, unterschrieben eine neue fünfjährige Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bis 2030.
Die Verbraucherzentrale NRW ist seit vielen Jahren eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für die Menschen in Nordrhein-Westfalen: Allein im vergangenen Jahr beriet die Verbraucherzentrale zu mehr als 360.000 Anliegen, zudem zählten die Websites der Verbraucherzentrale NRW mit ihrem vielfältigen Online-Informationsangebot über 60 Millionen Besuche. Damit der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen auch für die nächsten Jahre stark bleibt, setzt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. fort. Ministerin Silke Gorißen und der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, unterschrieben am Freitag, 19. Dezember 2025, eine neue fünfjährige Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bis 2030.
Ministerin Silke Gorißen: „Die wertvolle Arbeit der Verbraucherzentrale NRW sorgt dafür, dass Menschen in Nordrhein-Westfalen jeden Tag bessere Entscheidungen im Alltag treffen können. Zudem sichern die aktuell 64 Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ein weitgehend flächendeckendes Angebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist in dieser Form einmalig in der Bundesrepublik. Um dieses hohe Verbraucherschutzniveau zu sichern, setzen wir die seit 2007 bestehende Zusammenarbeit gerne fort. Die Landesregierung investiert kraftvoll in den nächsten Jahren rund 150 Millionen Euro in den Verbraucherschutz.“
Auch Wolfgang Schuldzinski zeigt sich zufrieden: „Die verlässliche Vereinbarung mit der Landesregierung ermöglicht es uns, mit den wachsenden Anforderungen insbesondere im digitalen Verbraucheralltag Schritt zu halten. Sie gibt uns für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit, sodass wir die Menschen in Nordrhein-Westfalen weiterhin über ihre Rechte informieren und diese – falls nötig – mit juristischen Mitteln durchsetzen können.“
Für den Zeitraum 2026 bis 2030 werden seitens des Landes Nordrhein-Westfalen rund 150 Millionen Euro an Haushaltmitteln für die Verbraucherzentrale NRW bereitgestellt. Allein für das kommende Jahr stellt die Landesregierung rund 28,5 Millionen Euro bereit. Dazu zählen auch die vom Landtag Nordrhein-Westfalen gewährten zusätzlichen vier Millionen Euro für die Energieverbraucherarbeit.
Die neue Vereinbarung zwischen Land und der Verbraucherzentrale NRW e.V. bis zum Jahr 2030 setzt auf Themen, die das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale identifiziert hat. Ein Schwerpunkt sind Fragen des digitalen Verbraucheralltags:
Digitale Welt mit Tücken
Mit nur wenigen Klicks sind im Internet einfach und schnell Produkte oder Dienstleistungen bestellt – Online-Shopping gehört daher in Deutschland für die meisten Menschen fest zum Alltag. Das virtuelle Einkaufserlebnis wird zudem verstärkt durch neue Geschäftsmodelle von Social Commerce-Plattformen, bei denen die beworbenen Produkte direkt auf den jeweiligen Plattformen gekauft werden können. All das stellt auch den Verbraucherschutz vor Herausforderungen.
Ministerin Silke Gorißen: „Wenn Produkte direkt zum Beispiel über soziale Medien verkauft und von Influencern beworben werden, braucht es verständliche und transparente Regeln zum Schutz der Menschen. Gerade junge Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf Social-Media-Kanälen bei geschäftlichen Entscheidungen schnell beeinflusst, da sie oft Influencern besonderes Vertrauen schenken. Deshalb wird in der Vereinbarung ein besonderer Schwerpunkt auf die Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Alltag gelegt.“
Bereits im Rahmen der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium in Bezug auf Social Commerce und Influencer für eine Prüfung und Konkretisierung der bestehenden Gesetzeslage eingesetzt, um Social Commerce und Influencer-Marketing transparent und verbraucherfreundlich zu gestalten.
Flächendeckendes Angebot der Verbraucherberatung in Stadt und Land
Ob in den Städten Nordrhein-Westfalens oder im ländlichen Raum: Die Verbraucherzentrale NRW bietet sowohl Beratung in Präsenz an als auch mobile Beratungsangebote. Das Ziel: Den Menschen unabhängig von ihrem Wohnort zu wichtigen Verbraucherthemen Hilfestellung und Sicherheit geben, damit sie gut durch den Alltag kommen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die Verbraucherzentrale übernimmt an dieser Stelle eine wichtige Kommunikations- und Beratungsfunktion, indem sie die Verbraucherinnen und Verbraucher über aktuelle Entwicklungen und Trends informiert, sie für Potenziale sensibilisiert und zur Mitwirkung mobilisiert.
Dazu zählt auch die Fortsetzung und Weiterentwicklung gezielter Präsenz-Formate für den ländlichen Raum, wie die gemeinsam von der Verbraucherzentrale NRW mit den nordrhein-westfälischen Landfrauenverbänden durchgeführte Veranstaltungsreihe „Verbraucherwissen auf dem Land“, die sich großer Beliebtheit erfreuen.
Kita- und Schulverpflegung
Ein gutes Angebot an Verpflegung für Kinder und Jugendliche in Bildungs- und Betreuungsangeboten ist wichtig. Mit der neuen Vereinbarung wird auch die Finanzierung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung für weitere fünf Jahre gesichert.
Weiterführende Informationen und Links:
- Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bis 2026-2030
- Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw
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