Ministerin Feller: Für einen guten Start ins neue Schuljahr geben wir unseren Schulen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit

Empfehlung zum Tragen einer Maske – Anlassbezogene Tests zu Hause

28. Juli 2022
PHB Feller, Dorothee - lächelnd, vor Flaggen (2022)

An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause.

Schule und Bildung

An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien hat das Schulministerium am heutigen Donnerstag die landesweit rund 5.500 Schulen informiert. Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Um unseren Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen, geben wir ihnen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und im engen Austausch mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren haben wir ein Konzept erarbeitet, das einen umsichtigen Schulbetrieb erlaubt und dabei zugleich ohne größere Einschränkungen auskommt. Mit der Empfehlung zum Tragen einer Maske und den anlassbezogenen Tests stärken wir in dieser Phase der Pandemie bewusst die Eigenverantwortung vor Ort.“

Die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch. Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen, wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.

Die Regelungen für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen. Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können. Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und 08. August 2022 veranlasst. Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.

Ergänzt werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume. Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wird das Land die Anschaffung von C02-Messgeräten ermöglichen, die vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen werden.


Ministerin Feller: „Unser Handlungskonzept ist die Grundlage dafür, dass unsere Schulen den Start ins neue Schuljahr bestmöglich vorbereiten können. Sollte es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter erfordern, so werden wir die Regelungen in enger Abstimmung mit den am Schulleben vor Ort Beteiligten anpassen und weiterentwickeln.“

Ebenfalls mit Blick auf die Herbst- und Wintermonate erklärte die Ministerin: „Neben der Pandemie beschäftigen uns auch die Diskussionen über die Energieversorgung in Deutschland. Die Landesregierung weiß in diesem Zusammenhang um die besondere Bedeutung der Schulen. Um schon jetzt die erforderlichen Vorbereitungen für die nächste Heizperiode zu treffen, stehen wir bereits in fortlaufendem Austausch mit allen relevanten Akteuren im Schulbereich, insbesondere mit den Schulträgern. Auch mit der Kommunal- sowie mit der Energieministerin stimme ich mich hierzu eng ab. Klar ist: Die Schulen müssen auch im Fall eines vorübergehenden Versorgungsengpasses weiterhin zum Kreis der ‚geschützten Kunden‘ gehören.“

Weitere Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2022/23 können dem Handlungskonzept Corona entnommen werden.

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