Ministerin Feller: Auf dem Weg ins neue Schuljahr folgen wir konsequent unserem Schulkompass

Rund 170.000 Kinder starten ins Schulleben | Lernstand 5 wird erprobt | Zentrales Schülerfeedback wird ausgeweitet | Von der Lesezeit zu einer zeitgemäßen Schreibkultur an Grundschulen

28. August 2026
Kinder auf einem Schulhof

Nächsten Mittwoch, 2. September 2026, geht für fast 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder los. Rund 170.000 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler starten an diesem Tag oder dem darauffolgenden Donnerstag, 3. September 2026, in ihr Schulleben. Schulministerin Dorothee Feller gibt den Jüngsten zum Schulstart gute Wünsche mit auf den Weg.

Schule und Bildung

Nächsten Mittwoch, 2. September 2026, geht für fast 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder los. Rund 170.000 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler starten an diesem Tag oder dem darauffolgenden Donnerstag, 3. September 2026, in ihr Schulleben. Schulministerin Dorothee Feller gibt den Jüngsten zum Schulstart gute Wünsche mit auf den Weg: „Der erste Schultag ist für alle Kinder und ihre Familien ein ganz besonderer Tag. Ich wünsche unseren Jüngsten eine wunderbare Schulzeit, die ihre Neugier auf die Welt erhält, neue Interessen weckt, dabei Talente entdeckt und alle Potenziale zu Tage fördert. Mein Dank gilt allen, die unsere Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg mit Leidenschaft und Sachverstand durch die Schule begleiten.“

Lernstand 5 wird erprobt

Auch für rund 176.000 Schülerinnen und Schüler, die die 4. Klasse erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt ein neues Kapitel: Sie setzen ihre Schullaufbahn nach den Ferien an einer Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS-, Gesamtschule oder an einem Gymnasium fort. Damit die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen sich möglichst früh ein gutes Bild von ihren neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern machen können, erprobt das Schulministerium zu Beginn dieses Schuljahres erstmals eine sogenannte Lernstandserhebung (LSE) in der 5. Klasse. Dabei bearbeiten die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen einheitliche Aufgaben, die vor allem auf das Leseverständnis und grundlegende mathematische Zusammenhänge abzielen.

Ministerin Feller: „An den weiterführenden Schulen müssen unsere Schülerinnen und Schüler in allen Fächern ihre Aufgaben selbständig verstehen und bearbeiten können. Zudem baut der Unterricht in vielen neuen Fächern wie Informatik, Physik oder Chemie auf einem mathematischen Grundverständnis auf, das für den weiteren Lernerfolg unverzichtbar ist. Deshalb erheben wir künftig zu Beginn der 5. Klasse den Lernstand aller Kinder. So bekommen unsere Lehrkräfte früh einen Überblick über die unterschiedlichen Lernausgangslagen und können ihre neuen Schülerinnen und Schüler von Anfang an gezielt fördern.“

Vor den Sommerferien hatte das Schulministerium die weiterführenden Schulen eingeladen, den Lernstand 5 in diesem Schuljahr freiwillig zu erproben. In den vergangenen unterrichtsfreien Wochen haben bereits fast 500 Schulen ihr Interesse bekundet. Eine Anmeldung ist noch bis Mittwoch, 3.9., möglich. Die teilnehmenden Schulen beteiligen sich dann im Zeitraum von Mitte September bis Anfang Oktober mit ihrem gesamten 5. Jahrgang an der LSE. Anschließend holt das Schulministerium von den teilnehmenden Schulen sowohl Rückmeldungen zu den Aufgaben als auch zum Procedere ein, um das Verfahren zu optimieren, bevor der Lernstand 5 künftig für alle Schulen verpflichtend eingeführt wird.

Der Lernstand 5 ist eine von insgesamt drei neuen Lernstandserhebungen, die das Schulministerium bis 2030 einführt, um die Lehrkräfte systematisch bei der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Geplant sind außerdem Lernstandserhebungen in den Klassen 2 und 7. Damit die LSE am Computer bearbeitet und automatisiert ausgewertet werden können, entwickelt Nordrhein-Westfalen zurzeit ein digitales Test-Portal. Der erste Testlauf für den neuen Lernstand 5 läuft über das Portal, das die Schulen von den Vergleichsarbeiten VERA 3 und 8 kennen.

Ministerin Feller: „Indem wir die Lernstandserhebungen digital organisieren und die Aufgaben vorgeben, können sich unsere Lehrkräfte sehr schnell und unkompliziert ein Bild vom jeweiligen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler machen und ihren Unterricht individuell darauf abstimmen: Wer braucht wobei noch Unterstützung? Wem muss ich welche Inhalte vielleicht noch einmal auf andere Art und Weise erklären? Und wen kann ich schon mit weiterführenden Aufgaben gezielt fordern und fördern? Mit dieser Form der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung folgen wir einem einhelligen Rat aus Wissenschaft und erfolgreicher Schulpraxis.“

Zentrales Schülerfeedback wird ausgeweitet

Zur datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht trägt auch das Zentrale Schülerfeedback bei, das Nordrhein-Westfalen im vergangenen Schuljahr erstmals erprobt hat. Rund 320.000 Schülerinnen und Schüler aus mehr als 15.000 Klassen an über 1.500 Schulen haben sich daran beteiligt. Um Stärken und Schwächen in den Ergebnissen des Schülerfeedbacks sichtbar zu machen und erste Ideen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung daraus abzuleiten, stellt das Schulministerium eine KI-Assistenz für den AIS.Chat bereit.

Im zweiten Halbjahr 2026/27 sind erneut alle Schulen eingeladen, das Schülerfeedback auszuprobieren. Ab dem Schuljahr 2027/28 nehmen dann planmäßig alle Schulen verbindlich am Zentralen Schülerfeedback teil. Im zweiten Testlauf können die Schulen den bestehenden Fragenkatalog zum Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, ihrer demokratischen Teilhabe am Schulleben und der Schulkultur um zusätzliche Fragen zur Unterrichtsqualität ergänzen, etwa: Bringen mich die Aufgaben dazu, über verschiedene Lösungswege nachzudenken? Bekomme ich hilfreiche Rückmeldungen, wie ich meine Leistungen verbessern kann? Und gelingt es unserer Klasse, konzentriert und regelorientiert zu arbeiten?

Digitales Tool für Zielvereinbarungen kommt zum Einsatz

„Die Rückmeldungen unserer Schülerinnen und Schüler“, so erklärt Ministerin Feller, „fließen ebenso wie die Ergebnisse der neuen Lernstandserhebungen in die Zielvereinbarungsgespräche ein, die die Schulaufsicht seit diesem Jahr regelmäßig mit den Schulen führt. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten gemeinsam darauf hinarbeiten, dass aus diesen Daten Taten werden.“ Dazu vereinbaren Schulleitungen und Schulaufsicht auf Grundlage einer gemeinsamen Datenanalyse beispielsweise, welche Schwerpunkte eine Schule im Unterricht setzen kann, um ihre Schülerinnen und Schüler zu besseren Leistungen zu führen, oder wie die Schulkultur weiterentwickelt werden kann, um das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen zu steigern.

Dieser Prozess läuft im neuen Schuljahr erstmals mit einem digitalen Tool, das eigens hierfür entwickelt wurde. Darin können die Schulleitungen die Zielvereinbarung mit wenigen Klicks festhalten. Darin halten sie die SMART-Ziele fest, die im Zielvereinbarungsgespräch mit der Schulaufsicht vereinbart wurden. SMART bedeutet, die Ziele müssen spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein. Ein solches Ziel könnte etwa lauten: Als Schule sichern wir von Anfang an die mathematischen Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Dazu führen wir zum 2. Schulhalbjahr 2026/27 zunächst in allen 5. Klassen das Tool divomath ein. Bis zu den Weihnachtsferien integriert die Fachkonferenz Mathematik hierfür in Abstimmung mit den Mathematiklehrkräften der Klassen 5 und 6 relevante divomath-Module in den schulinternen Lehrplan. Ab dem 1. Schulhalbjahr 2027/28 kommt divomath auch in der 6. Klasse zum Einsatz. Die Erfolgskontrolle erfolgt nach den jeweiligen Unterrichtseinheiten anhand der in divomath bereitgestellten Checkaufgaben.

Neue Fortbildungsstrategie folgt dem Schulkompass

Die Richtung der Zielvereinbarungen sowie der Schul- und Unterrichtsentwicklung, die sich vor Ort daraus ableitet, gibt der Schulkompass NRW 2030 vor. In dieser Gesamtstrategie hatte das Schulministerium im vergangenen Jahr vier klare Ziele formuliert:

  1. Wir verringern die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards verfehlen.

  2. Wir steigern die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Optimalstandards erreichen.

  3. Wir stärken die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung.

  4. Wir führen mehr Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg zu einem erfolgreichen Abschluss mit konkreter Anschlussperspektive.

Eine neue Fortbildungsstrategie, die sich ebenfalls konsequent am Schulkompass orientiert, soll dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Dazu macht die staatliche Lehrkräftefortbildung erstmals landesweit einheitliche Angebote, die passgenau auf die vier Kompass-Ziele abgestimmt sind – von den Mindeststandards bis zu den Optimalstandards und vom emotionalen Wohlbefinden bis zum sozialen Miteinander. Diese inhaltlichen Fortbildungsangebote werden durch Formate ergänzt, bei denen die datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Rolle der Schulleitung und die Demokratiebildung in Schule und Unterricht im Fokus stehen. 

Von der Lesezeit zu einer zeitgemäßen Schreibkultur an Grundschulen

Ebenso fokussiert folgt Nordrhein-Westfalen seinem Schulkompass, wenn es darum geht, die Lehrkräfte im Unterricht zu unterstützen. Ministerin Feller: „Weil vielen Kindern zu Hause nicht mehr vorgelesen wird und sie in der Folge auch selbst weniger lesen, haben wir zum Schuljahr 2023/24 an allen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe eine verbindliche Lesezeit von mindestens 3x20 Minuten pro Woche eingeführt. Nun weiten wir unsere Unterstützung Schritt für Schritt auf den Schreibunterricht aus, denn auch hier haben sich die Lehr- und Lernvoraussetzungen geändert: Viele Lehrkräfte berichten, dass die Kinder zwar tippen und wischen, aber einen Stift nicht richtig halten können, wenn sie in die Schule kommen. Deshalb wollen wir nach dem Motto ‚Stift zur Hand‘, dass unsere Jüngsten künftig wieder mehr mit der Hand schreiben – erst Buchstaben, dann Wörter und Sätze und schließlich ganze Texte. Gemeinsam mit unseren Grundschulen wollen wir die Schreibkultur zeitgemäß weiterentwickeln.“

Wie schon bei der Einführung der Lesezeit soll dieser Prozess mit einer Standortbestimmung beginnen. Um ihren Schreibunterricht zu reflektieren, erhalten alle Grundschulen eine Checkliste, die von Prof. Michael Krelle und seinem Team für Deutsch-Didaktik an Grundschulen konzipiert wurde. Krelle, der in diesem Jahr von der TU Chemnitz an die Universität Hamburg gewechselt ist, hat das Schulministerium schon bei der Einführung der Lesezeit beraten und war unter anderem an der Entwicklung des preisgekrönten Leseraums Online, kurz: LeOn, beteiligt.

Die neue Checkliste zum Schreibunterricht fragt etwa nach dem Stellenwert der Rechtschreibung oder nach regelmäßigen Schreibgelegenheiten in allen Fächern. Ausgehend von ihrer Standortbestimmung entwickeln die Fachkonferenzen dann Ansätze für eine schuleigene Schreibkultur. Unterstützt werden sie hierbei zum einen von den FOKUS-Deutsch-Fachberaterinnen und Fachberatern bei der Schulaufsicht. Zum anderen erarbeitet Prof. Krelle derzeit einen fachdidaktischen Orientierungsrahmen für guten Schreibunterricht, der den Entwicklungen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung trägt.

Ministerin Feller: „Wir wollen unseren Kindern von Anfang an beibringen, richtig gut zu schreiben. Dazu gehört eine sichere und lesbare Handschrift, dazu gehört eine ordentliche Rechtschreibung und dazu gehört, dass unsere Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Gedanken zu strukturieren und in Form von Texten auszudrücken. Das ist eine Aufgabe für alle Unterrichtsfächer. Wie bei der Lesezeit werden wir unsere Grundschulen auch auf ihrem Weg zu einer zeitgemäßen Schreibkultur eng begleiten.“ 

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler lernen Deutsch

Neben den Grundschulen unterstützt das Schulministerium auch Lehrkräfte an weiterführenden Schulen und Berufskollegs bei der Planung und Gestaltung ihres Unterrichts, konkret bei der fachbezogenen Sprachbildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. Im Kern geht es darum, das sprachliche Lernen in Zukunft möglichst früh mit dem fachlichen Lernen zu verknüpfen, sodass die Jugendlichen während der sogenannte Erstförderung die deutsche Sprache schon mit konkretem Bezug zu den Unterrichtsfächern lernen. Hierfür stellt Nordrhein-Westfalen in der Bildungsmediathek NRW ein kompaktes Handbuch sowie ein umfangreiches Materialpaket mit vorgeplanten Unterrichtseinheiten für die Sprachniveaus A1-B1 zur Verfügung.

Ministerin Feller: „Auf dem Weg ins neue Schuljahr folgen wir weiterhin konsequent unserem Schulkompass. Alles, was wir unseren Schulen im neuen Schuljahr zur Unterstützung anbieten – vom Lernstand 5 über das Schülerfeedback bis zur Förderung der so wichtigen Basiskompetenzen –, knüpft an das an, was wir in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben. Wir sorgen für Planbarkeit, Verlässlichkeit und die nötige Ruhe, damit unsere Schulen ihren Blick auf das Wesentliche richten können: guten Unterricht für unsere Kinder und Jugendlichen.“

Rückkehr zu G9 an Gymnasien abgeschlossen

Der Unterricht an nordrhein-westfälischen Gymnasien wird nach der erfolgreichen Umstellung auf G9 ab diesem Schuljahr wieder in neun statt acht Jahrgangsstufen erteilt. Die Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrgangs legen im Frühjahr 2027 ihre Abiturprüfungen ab, sodass dann wieder rund 70.000 Schülerinnen und die Schüler die Allgemeine Hochschulreife anstreben (2026: rund 30.000).

Zum Schuljahr 2027/28 wechseln dann an allen Schulen mit Sekundarstufe II erstmals Jugendliche nach der 10. Klasse in die weiterentwickelte Oberstufe, die unter anderem neue Prüfungsformate vorsieht und mit einem 5. Abiturfach abgeschlossen wird. Diese Oberstufenreform bringt für unsere Schulen einige Veränderungen mit sich. Damit sich die Oberstufenlehrkräfte an allen entsprechenden Schulformen frühzeitig darauf vorbereiten können, gewährt ihnen das Schulministerium bereits in diesem Schuljahr einen zusätzlichen pädagogischen Tag.

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