Ministerin Feller: Das Land ist ein verlässlicher Partner der Kommunen
Landeskabinett macht Weg frei für die weitere finanzielle Unterstützung der Inklusion und der Rückkehr zu G9 / In 2025 sollen dafür insgesamt rund 227 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden
Das Land unterstützt die Kommunen als Schulträger auch im kommenden Jahr weiter bei der Umsetzung der Inklusion und bei der Rückkehr der Gymnasien zu G9.
Das Land unterstützt die Kommunen als Schulträger auch im kommenden Jahr weiter bei der Umsetzung der Inklusion und bei der Rückkehr der Gymnasien zu G9. Vorbehaltlich der Beschlüsse des Landtags sollen in 2025 dafür insgesamt rund 227 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das setzt sich wie folgt zusammen: 38,6 Millionen Euro sollen für die Umstellung auf G9 im Jahr 2025 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Damit steigen die Ausgleichszahlungen auf insgesamt rund 150 Millionen Euro. Weiterhin sind 77 Millionen Euro für die Inklusion vorgesehen. Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für entsprechende Änderungen der rechtlichen Grundlagen. Schulministerin Dorothee Feller: „Das Land ist und bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen. Wir erfüllen unsere gesetzlichen Verpflichtungen, sodass wir gemeinsam mit den Schulträgern in unserem Land die Voraussetzungen für gute Bildung und faire Bildungschancen schaffen können.“
Inklusionspauschale und Belastungsausgleich
Auf der Grundlage des Inklusionsfördergesetzes stellt das Land den Kommunen auch im nächsten Jahr so wie in 2024 eine Inklusionspauschale in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können sie das Gemeinsame Lernen an den Schulen durch zusätzliches nicht-lehrenden Personals unterstützen. Außerdem erhalten die Kommunen wie schon in 2024 einen Belastungsausgleich in Höhe von zehn Millionen Euro. Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden. Das Inklusionsfördergesetz sieht vor, dass die Höhe von Inklusionspauschale und Belastungsausgleich in regelmäßigen Abständen vom Schulministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden überprüft wird.
Belastungsausgleichsgesetz G9
Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes von 2018 ist für die Schulträger in Nordrhein-Westfalen mit zusätzlichen Kosten verbunden, weil die Voraussetzungen für eine zusätzliche Jahrgangsstufe geschaffen werden müssen. Die Umstellung begann in den Klassen 5 und 6 bereits im Schuljahr 2019/20. Das Belastungsausgleichsgesetz sieht vor, dass das Land den Schulträgern für die wesentlichen Belastungen einen Ausgleich zahlt. Das umfasst die einmaligen Investitionen für die Schaffung und Ausstattung von zusätzlichem Schulraum sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten zum Beispiel für Schülerfahrtkosten und Lernmittel. Nachdem das Schulministerium die Ausgleichszahlungen wie gesetzlich vorgesehen überprüft hat, sollen die Kommunen im kommenden Jahr deutlich mehr Geld erhalten. Der jährliche Ausgleich für die investiven und die wiederkehrenden Kosten soll im Jahr 2025 um 38,6 Millionen Euro auf insgesamt rund 150 Millionen Euro steigen. Ministerin Feller betont: „Die Landesregierung steht auch in finanziell herausfordernden Zeiten zu seinen finanziellen Verpflichtungen. Gemeinsam mit den Kommunen bereiten wir die Rückkehr zu G9 gut vor. Jeder Euro, den wir in die Bildung investieren, ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder.“