Minister Remmel: Auch Puten besser und tiergerechter halten

Initiative der NRW-Landesregierung zur gesetzlichen Regelung der Haltung von Mastputen im Bundesrat beschlossen

6. November 2015

Die Haltung von Puten unterliegt bisher einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Geflügelbranche. Dies zu ändern und gesetzliche Vorgaben einzuführen, ist Ziel einer Bundesratsinitiative der NRW-Landes¬regierung, die im Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Haltung von Puten unterliegt bisher einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Geflügelbranche. Dies zu ändern und gesetzliche Vorgaben einzuführen, ist Ziel einer Bundesratsinitiative der NRW-Landes­regierung, die im Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen wurde. „Ein ‚Weiter so‘ kann es nicht geben“, erklärte NRW-Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Johannes Remmel im Bundesrat. „Um die Haltungsbedingungen von Puten zu verbessern und damit die Gesundheit der Tiere zu schützen, benötigen wir rechtlich einwandfreie Vorgaben. Die Bundesregierung muss nun endlich handeln und die Aufforderung des Bundesrates rasch umsetzen.“
 
Die Mast von Puten ist für die meisten Tiere ein sehr schmerzhafter Prozess. Die Tiere leiden unter entzündeten Fußballen, Blasenbildungen an der Brust und Beinschwächen auf Grund des hohen Gewichts in der Endphase der Mast. Die Ursache dafür liegt in einer Kombination aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen. Bisher gab es keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften für die Putenhaltung, sondern die durch die Geflügelbranche aufgestellten „Bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen.“ Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung geschieht freiwillig. „Die Bundesregierung muss aufhören, sich hinter freiwilligen Vereinbarungen zu verstecken. Wir brauchen endlich verbindliche Mindeststandards für die Putenhaltung, die auch kontrolliert und eingefordert werden können. Nur so können wir die Putenhaltung tiergerecht gestalten und den Einsatz von Antibiotika in der Putenhaltung reduzieren“, betonte Remmel.
 
Aus den derzeitigen Haltungsbedingungen resultieren für die Tiere eine Vielzahl von Belastungen, wie etwa Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Skelettsystems und auch Atemwegserkrankungen. Dass viele Puten diese intensive Art der Mast oft nur durch einen hohen Einsatz von Medikamenten überstehen, zeigt ein Fachbericht des NRW-Verbraucherschutzministeriums aus November 2014. Demnach werden in neun von zehn Mast- und Aufzuchtdurchgängen in der Putenhaltung Antibiotika zur Behandlung von Krankheitssymptomen eingesetzt. „Wir müssen diesen Kreislauf versuchen zu durchbrechen“, erklärte Remmel. „Nur so kann der Medikamenteneinsatz reduziert werden. Das einseitige Prinzip von ‚ökonomisch immer effizienter‘ führt eben auch in der Putenhaltung zu Defiziten im Tier- und Umweltschutz, die von der Gesellschaft so nicht mehr akzeptiert werden.“
 
Durch die Bundesratsinitiative soll eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV) erfolgen, die rechtsverbindliche Regelungen zur Putenhaltung enthält, wie sie beispielsweise bereits für Hühner und Schweine existieren. Bei der Entwicklung der Initiative setzte Minister Remmel unter anderem auf die Zusammenarbeit mit den nordrhein-westfälischen Landwirtschafts- und Tierschutzverbänden. „Wir haben uns auch der Expertise aus der Praxis bedient und haben vorab ein Dialogverfahren zu unserer Bundesratsinitiative durchgeführt“, erläuterte Remmel.
 
Die Bundesratsinitiative zur Putenhaltung umfasst folgende Bereiche:

  • die Reduzierung der Besatzdichte, um den Puten den notwendigen Raum für ein tiergerechtes Bewegungs- und Ruheverhalten zu geben,
  • eine ausreichende Strukturierung des Stalls, um bei Rangkämpfen dem unterlegenen Tier eine Rückzugsmöglichkeit zu gewähren,
  • das Anbringen von Sitzstangen und anderen erhöhten Sitzmöglichkeiten, um das arteigene Bedürfnis zum sogenannten Aufbaumen ausleben zu können und damit Sozialstress zu vermeiden,
  • die Gewährleistung einer stets trockenen Einstreu, um Ekzemen an den Fußballen und anderen Krankheiten vorzubeugen,
  • die Anforderungen an die Fütterungs- und Tränketechnik zu optimieren, um Rangkämpfe um die besten Futterplätze zu vermeiden,
  • eine regelmäßige Reinigung der Tränkanlagen, um die Bildung von Biofilmen mit schädlichen Bakterien und Medikamentenrückständen in den Tränkwasserleitungen zu verhindern. 
 
Betrug der Putenbestand im Jahr 1970 noch rund 850.000 Tiere, ist er inzwischen auf rund 11 Millionen Puten in Deutschland angestiegen. Davon werden rund 1,6 Millionen Mastputen in Nordrhein-Westfalen gehalten. Die Putenmast ist damit ein bedeutender Wirtschaftszweig, der laut Minister Remmel die Halter in die Pflicht nimmt, die Tiergesundheit zu verbessern: „Wir sehen auch in der Putenmast die schädlichen Symptome des Systems der Intensivtierhaltung. Die Haltungsbedingungen orientieren sich nicht ausreichend an den Bedürfnissen der Tiere, sondern sind einseitig an maximaler Effizienz und möglichst hoher Leistung ausgerichtet. Schnäbelkürzen, Schweineschwänze kupieren und das Töten von Küken sind noch immer gängige Praxis. Es ist Aufgabe der Politik aber auch der Verbände hier Lösungen anzubieten und die Tiergesundheit zu verbessern.“ Remmel schlug vor, sich nicht nur Gedanken um die Haltung von Nutztieren zu machen, sondern auch die Ziele in der Zucht zu überdenken: „In der Zucht von Tieren muss mehr Wert auf Tiergesundheit und nicht alleine auf eine höhere Leistung gelegt werden. Mehr Leistung geht nämlich in der Regel immer auf Kosten der Tiere und ihrer Gesundheit. Dies führt wieder zu einem erhöhten Medikamenteneinsatz, den wir nicht länger hinnehmen können.“
 
Der Entwurf zur gesetzlichen Regelung der Putenhaltung kann heruntergeladen werden unter www.umwelt.nrw.de.
 

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