Förderung für die Gründung von Hausarztpraxen in kleinen Kommunen: Land erhöht Mittel für Hausarztaktionsprogramm auf 3,5 Millionen Euro
Minister Laumann: Mit dem Programm stärken wir die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum
Damit erhöht das Land die Förderung um eine Million Euro im Vergleich zu den Vorjahren.
Die Landesregierung stellt für ihr „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2026 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit erhöht das Land die Förderung um eine Million Euro im Vergleich zu den Vorjahren. Zudem hat das Gesundheitsministerium die Förderrichtline für das HAP zum Jahresbeginn angepasst und entbürokratisiert. Das Programm fokussiert sich nun noch stärker auf kleine Kommunen: Ab 2026 werden im Rahmen des HAP Maßnahmen in Kommunen mit unter 30.000 Einwohnern, in denen die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte vor Ort mittel- oder langfristig gefährdet ist, gefördert.
Mit der neuen Richtlinie hat das Gesundheitsministerium auch die förderfähigen Maßnahmen angepasst. Förderfähig sind unter anderem die Übernahme oder Gründung einer Hausarztpraxis sowie die Errichtung von Lehrpraxen, in denen Medizinstudentinnen und -studenten einen Einblick in die hausärztliche Tätigkeit bekommen. Erstmals ist nun auch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums, zum Beispiel durch eine Kommune, förderfähig.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt: „Das HAP ist neben der Landarztquote und dem Ausbau der Medizinstudienplätze eines der zentralen Instrumente der Landesregierung, um die wohnortnahe hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen dauerhaft zu stärken. Seit dem Start im Jahr 2009 wurden bislang mehr als 1.000 Maßnahmen mit einer Summe von mehr als 28 Millionen Euro gefördert. In den letzten Jahren wurde das Fördervolumen immer vollständig ausgeschöpft und wir haben zusätzliche Mittel herangezogen, um weitere Anträge bewilligen zu können.“
Und Minister Laumann weiter: „Das zeigt, ähnlich wie die Bewerbungszahlen für die Landarztquote, dass großes Interesse daran besteht, an der Versorgung im ländlichen Raum mitzuwirken. Das ist gut so, denn mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und -ärzte in Nordrhein-Westfalen ist über 55 Jahre alt. Gerade im ländlichen Raum werden weitere Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner dringend benötigt. Daher freue ich mich, dass wir die Fördersumme des HAP für das Jahr 2026 um eine Million Euro auf insgesamt 3,5 Millionen Euro ausweiten und das Programm entbürokratisieren konnten. Mit der Anpassung der Förderrichtlinie nehmen wir jetzt noch stärker kleine Kommunen in den Fokus. Damit kommt die Förderung noch stärker da an, wo ein besonders hoher Bedarf ist."
Ziel des HAP ist es, einer möglichen hausärztlichen Unterversorgung in kleineren Kommunen frühzeitig entgegenzuwirken. Um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst zielgerichtet einzusetzen, legt die neue Förderrichtlinie einen größeren Fokus auf die hausärztlichen Standorte. Im Rahmen des HAP werden nicht mehr nur noch reine Niederlassungen, sondern zum Beispiel auch die Gründung von Praxisformen mit mehreren Hausärztinnen und -ärzten gefördert, wenn sich die Versorgung an dem Standort dadurch verbessert. Qualifizierungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte, die bislang im Krankenhaus tätig waren sowie Zusatzqualifikationen für medizinische Fachangestellte sind weiterhin Fördertatbestände im Rahmen des HAP. Dagegen fallen die reine Förderung der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in bestehenden Praxen sowie die Weiterbildungsförderung weg.
Entbürokratisiert wurde das Programm durch die folgenden Anpassungen: Sämtliche Förderbeträge werden zukünftig als Pauschalen ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt die Antragstellung und -bearbeitung für Förderungen nach dem HAP jetzt online. Dadurch kann der Aufwand für die Antragsstellerinnen und -steller sowie die zuständigen Bezirksregierungen, die die Anträge bearbeiten, verringert werden. Außerdem wurden die Kriterien für die Fördergebiete vereinfacht. Zuvor waren Förderungen je nach Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort in Kommunen mit bis zu 25.000 beziehungsweise 40.000 Einwohnern möglich. Es wurde nach zwei Förderlisten unterschieden – mit unterschiedlichen Förderhöhen je nach Versorgungssituation. Seit Anfang 2026 sind Förderungen nur noch in Kommunen mit bis zu 30.000 Einwohnern möglich, in denen nach den Kriterien der Förderrichtline, die sich an die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen anlehnen, eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Die entsprechenden Gemeinden sind nun auf einer Förderliste veröffentlicht, was eine einheitliche maximale Förderhöhe zur Folge hat.
Hintergrundinformationen:
Zur Beurteilung der hausärztlichen Versorgung legen die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in einer Bedarfsplanung fest, wie viele Einwohner durchschnittlich von einem Hausarzt versorgt werden sollen. Ein Versorgungsgrad von 100 Prozent entspricht genau diesem durchschnittlichen Bedarf. Eine Unterversorgung droht, wenn ein Versorgungsgrad besteht, der unter 75 Prozent liegt. Berücksichtigt werden bei der Berechnung des fiktiven Versorgungsgrads im Rahmen der Ermittlung der Fördergemeinden nur die Ärztinnen und Ärzte, die jünger als 60 Jahre alt sind. Zudem wird im Gegensatz zur Bedarfsplanung nicht der komplette Planungsbereich, meistens bestehend aus mehreren Kommunen, sondern die einzelne Gemeinde betrachtet.
Über die Landarztquote vergibt Nordrhein-Westfalen seit 2019/2020 einen Teil der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Diesem Vorbild sind inzwischen zehn andere Bundesländer gefolgt und haben eigene Landarztquoten eingeführt.
Auch in der universitären Ausbildung wurden Maßnahmen gegen den Hausärztemangel ergriffen: Mit der Neugründung der Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld waren bereits zum Wintersemester 2021/2022 in Nordrhein-Westfalen 60 zusätzliche Medizinstudienplätze neu geschaffen worden. Im Endausbau, der für das Wintersemester 2026/2027 geplant ist, sollen jährlich 300 Medizinstudienplätze bereitgestellt werden. An der privaten Universität Witten/Herdecke wurde die Zahl der Studienplätze mit finanzieller Unterstützung des Landes auf 168 verdoppelt.
Die Antragstellung für das HAP ist über das Onlineportal https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ möglich.
Weitere Informationen zum HAP sind hier https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm verfügbar.
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
| Telefon: | 0211 855-3118 |
|---|---|
| E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |