Minister Laumann: Illegale Böller, Raketen und Batterien sind eine Gefahr für Leib und Leben

Das für Produktsicherheit zuständige Arbeitsministerium gibt Hinweise für ein sicheres Silvesterfeuerwerk

23. Dezember 2019
Feuerwerkskörper in einem Geschäft

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann warnt dringend davor, nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet oder andere Quellen zu beziehen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann warnt dringend davor, nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet oder andere Quellen zu beziehen: „Man kann es nicht oft genug wiederholen: Illegale Böller, Raketen und Batterien sind eine Gefahr für Leib und Leben. Häufig enthalten sie zu viel Explosivstoff oder weisen erhebliche Verarbeitungsmängel auf. Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht, Hörvermögen oder Gliedmaßen verlieren.“
 
Der Minister rät daher, nur geprüfte Feuerwerksartikel zu kaufen. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet, die beim Hersteller die Qualitätssicherung überwacht. „Von Artikeln ohne CE-Kennzeichnung sollte man komplett die Finger lassen“, so Laumann, dessen Ministerium auch für die Themen Sprengstoffe und Produktsicherheit zuständig ist: „Aber wer sein Feuerwerk außerhalb des Fachhandels kauft, ist gut beraten, auch hier die Vertrauenswürdigkeit der Händler und Produkte genau zu prüfen.“
 
Die Experten der Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierungen sind auch in diesem Jahr schon vor dem offiziellen Verkaufsstart unterwegs, um landesweit im Handel zu kontrollieren, ob illegales Silvesterfeuerwerk angeboten wird. So soll frühzeitig verhindert werden, dass gefährliche Produkte in den Verkauf gelangen.
 
Weitere intensive Kontrollen erfolgen während der offiziellen Verkaufstage, die in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden. In diesen Tagen überprüfen die Bezirksregierungen unter anderem auch die korrekte Lagerung, die sichere Gestaltung der Verkaufsräume (Notausgänge, Brandschutz) und die Einhaltung der Abgabebestimmungen.
 
Feuerwerksartikel der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Batterien und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch die Weitergabe dieser Feuerwerksartikel von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche ist verboten.
 
Wie wichtig die jährlichen Kontrollen der Arbeitsschützer sind, zeigen die Ergebnisse der letzten Jahre: Vor Silvester 2018 haben die Bezirksregierungen 1.360 Betriebe kontrolliert und dabei insgesamt mehr als 600 Verstöße festgestellt. 35 Produkte wiesen so gravierende Mängel auf, dass sie vom Markt genommen werden mussten. Es wurden 52 Bußgeldverfahren und 22 Strafverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstlagermengen eingeleitet. In 284 Fällen waren Fluchtwege zugestellt oder Feuerlöscher nicht zugänglich.
 
Weitere Tipps für einen sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk bietet die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung unter www.bam.de/Content/DE/Pressemitteilungen/2019/2019-12-05-sicheres-silvester-2019.html
 

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