Minister Laumann: Der Inklusionsscheck ist eine tolle Erfolgsgeschichte

Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2023 mehr als 250 Angebote für Menschen mit Behinderungen mit einer Pauschale von 2.000 Euro gefördert

29. Dezember 2023
Inklusionspreis NRW

Der „Inklusionsscheck NRW“ zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen wird so stark nachgefragt wie noch nie.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der „Inklusionsscheck NRW“ zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen wird so stark nachgefragt wie noch nie: Im Jahr 2023 haben 259 Vereine und Organisationen unbürokratisch die Pauschale in Höhe von jeweils 2.000 Euro erhalten, um ihre Angebote inklusiv auszugestalten. Nach jeweils rund 200 Bewilligungen in den beiden Vorjahren ist damit eine neue Rekordmarke aufgestellt worden.

 „Wir wollen Inklusion in Nordrhein-Westfalen noch sichtbarer machen. Daher fördern wir kreative und innovative Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen ganz praktisch vor Ort voranbringen. Der Inklusionsscheck schreibt hier eine regelrechte Erfolgsgeschichte. Ich freue mich, dass der Inklusionsscheck so gut angenommen wird und wir eine Rekordzahl an Bewilligungen erreicht haben. Zugleich ist klar: Das Programm wird auch 2024 fortgesetzt“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Am häufigsten – in genau 59 von 259 Fällen – diente der Inklusionsscheck einer inklusiven Öffentlichkeitsarbeit. Ein Beispiel hierfür: Das queere Zentrum in Wuppertal hat die Mittel des Landes dafür verwendet, um durch Gebärdendolmetscher und Informationen in Leichter Sprache eine Veranstaltung auch für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Oft wurde der Inklusionsscheck zudem dafür genutzt, Internetauftritte barrierefreier zu gestalten.

Mit Hilfe des Inklusionsschecks wurden darüber hinaus allgemein Informationsveranstaltungen, Fortbildungen oder Projekttage durchgeführt (56 Bewilligungen). So bildete etwa der Basketballverein „Körbe für Köln“ mehrere Tandems neuer Übungsleiter aus, bestehend aus einem Menschen mit und einem ohne Beeinträchtigungen. Die Kolping-Bildungsstätte Coesfeld schaffte einen Aktionskoffer an, um in ihren Kursen Behinderung und Alter besser vermitteln zu können. Die Bielefelder Vereine „Gemeinsam Wohnen in Bielefeld” und „Verein zur Förderung der Jugendarbeit” veranstalteten „Inklusionsdinner“, die Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bei einem Abendessen zusammenbringen.

Ebenfalls vergleichsweise oft wurde der Inklusionsscheck zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingesetzt (54 Bewilligungen). So erhielt der Förderverein des Museums Westfälische Salzwelten in Bad Sassendorf gleich zwei Inklusionsschecks, um einen digitalen Wegweiser für Menschen mit Behinderungen und einen Handlauf für sehbehinderte Menschen zum historischen Speicher auf dem Museumsgelände zu erstellen. Umbauten für eine bessere Raumakustik oder stufenfreie Zugänge sind ebenfalls typische geförderte Maßnahmen.

Weitere zentrale Themenfelder des Inklusionsschecks im Jahr 2023 waren Sport- und Bewegungsangebote (34 Bewilligungen), Feste (22 Bewilligungen), Kulturveranstaltungen (20 Bewilligungen) und Freizeitangebote (14 Bewilligungen).

Hintergrund

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt seit 2019 jährlich rund 500.000 Euro für das Programm Inklusionsscheck bereit. Vereine und Initiativen beantragen in einem unkomplizierten Online-Verfahren eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden. Weitere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Beantragung der Pauschale werden auf der Internet-Seite www.inklusionsscheck.nrw.de bereitgestellt.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de