Neuer Erlass an die kommunalen Jobcenter: Konsequentes Vorgehen gegen Missbrauch von Sozialleistungen
Arbeitsminister Laumann: Null Toleranz bei systematischer Ausbeutung unseres Sozialleistungssystems
Um dem Sozialleistungsmissbrauch einen Riegel vorzuschieben, hat das Arbeitsministerium den kommunalen Jobcentern per Erlass größere Sicherheit bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen gegeben.
Nordrhein-Westfalen geht konsequent gegen Sozialleistungsmissbrauch in all seinen Formen vor. Hierzu gehört auch der Kampf gegen vermeintliche Arbeitgeber, die gezielt Menschen aus dem EU-Ausland als Arbeitskräfte mit sehr geringem Stundenumfang rekrutieren, um über sie aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung einzustreichen. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, hat das Arbeitsministerium den kommunalen Jobcentern per Erlass größere Sicherheit bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen gegeben.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Kriminellen Strukturen, die organisiert den Staat ausnehmen, muss das Handwerk gelegt werden. Es ist unsere Pflicht, unser Sozialsystem zu schützen, damit es für die Menschen da sein kann, die tatsächlich Unterstützung benötigen. Ebenso benötigen die Menschen unseren Schutz, die für Sozialleistungsmissbrauch gezielt nach Deutschland gelockt und hier instrumentalisiert und ausgebeutet werden. Die Jobcenter müssen wir in ihrem Kampf gegen Missbrauch wirksam unterstützen. Mit unserem Erlass sorgen wir dafür, dass sie alle verfügbaren Instrumente effektiv nutzen können, um Sozialleistungsmissbrauch noch konsequenter verfolgen zu können.“
Mit dem neuen Erlass an die kommunalen Jobcenter wird den Jobcentern ein Katalog an die Hand gegeben, der konkret Hilfestellung bei der Frage bietet, wann sie in eine vertiefte Prüfung eines Leistungsantrags einsteigen. Ihnen wird Rückendeckung bei der Einschätzung und Ermittlung von Verdachtsmomenten gegeben, die für den Leistungsmissbrauch typisch sind. Darüber hinaus werden komplexe ausländerrechtliche und strafrechtliche Rechtsgestaltungen geklärt.
Mit dem Erlass werden zudem Verfahren zur besseren Zusammenarbeit der beteiligten Akteure beschrieben. Ein weiterer Fokus ist, Unionsbürgerinnen und -bürger mit Minijobs bei der Arbeitsvermittlung noch stärker in den Blick zu nehmen und engmaschig in die kommunalen Jobcenter einzuladen, damit der Sprung in ein bedarfsdeckendes Arbeitsverhältnis gelingt. Die Landesregierung stimmt sich eng mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit ab.
„Es ist wichtig, dass die kommunalen Jobcenter einen Rahmen erhalten, durch den sie genau wissen, wie sie zu verfahren haben, um alle Spielräume auszunutzen und Sozialleistungsbetrug die Stirn zu bieten“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Hintergrundinformationen
Bereits ab einem Minijob von 5,5 bis acht Stunden pro Woche, was in etwa 200 Euro monatlichem Verdienst entspricht, können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union für ihre gesamte Familie aufstockende Sozialleistungen aus der Grundsicherung erhalten. Zahlreiche für diese Art des Sozialleistungsbetrugs rekrutierte sogenannte Aufstocker bleiben dauerhaft in diesem Arbeitsverhältnis gefangen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 kommunale Jobcenter, die in der Trägerschaft der Kommunen liegen. Hinzu kommen 35 Jobcenter als sogenannte gemeinsame Einrichtungen, die gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen Kommunen getragen werden. Über die 18 kommunalen Jobcenter hat das Land die Rechts- und Fachaufsicht.
Am 27. März 2026 hat die Landesregierung darüber hinaus eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Sie trägt den Titel „Zweckbindung von Sozialleistungen sichern - Rechtsdurchsetzung stärken - Subventionierung von dauerhaften Missständen in Problemimmobilien beenden“. Mit der Initiative Nordrhein-Westfalens sollen in Deutschland kriminelle Geschäftsmodelle bekämpft werden, bei denen Wohnungen in Problemimmobilien an Sozialleistungsberechtigte vermietet werden, obwohl erhebliche, behördlich festgestellte Mängel nicht oder nicht fristgerecht beseitigt werden. In anderen Fällen werden Kosten für Heizung, Wasser oder Strom von den Vermietern nicht bezahlt, obwohl dafür zweckgebundene Sozialleistungen gewährt wurden. Dennoch zahlt die öffentliche Hand bislang weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung. Davon profitieren Vermieterinnen und Vermieter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.
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