Minister der Justiz Limbach stellt Initiative zum Recht des Unternehmenskaufs bei den Kammern für Handelssachen in Düsseldorf vor

Minister Limbach: Das Recht zum Unternehmenskauf muss auf den Prüfstand gestellt werden

16. Mai 2023
Benjamin Limbach

Minister Limbach wies am Montag anlässlich des Erfahrungsaustauschs der Handelsrichterinnen und Handelsrichter beim Landgericht Düsseldorf aus den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und Mittlerer Niederrhein auf die Bedeutung des Rechts des Unternehmenskaufs hin.

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Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach wies am Montag, 15. Mai 2023, anlässlich des Erfahrungsaustauschs der Handelsrichterinnen und Handelsrichter beim Landgericht Düsseldorf aus den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und Mittlerer Niederrhein auf die Bedeutung des Rechts des Unternehmenskaufs hin.

„Weil in den nächsten Jahren hunderttausende von Unternehmensnachfolgen der Baby-Boomer erwartet werden, müssen wir jetzt klären, ob eine Kodifizierung im Bereich des Unternehmenskaufs für mehr Rechtssicherheit sorgen kann und welche Normen interessengerecht erscheinen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen einen klaren Rechtsrahmen“, so Minister Dr. Limbach.

Das Recht des Unternehmenskaufs ist weder in Deutschland noch weltweit kodifiziert. Bei großen Fusionen und Übernahmen, den sog. M&A - Mergers and Acquisitions -, ist es üblich, dass spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem ersten Schritt deutsches Recht ausschließen, durch ihr selbst geschaffenes Regelwerk ersetzen und Schiedsgerichte für mögliche Streitigkeiten vereinbaren. Nicht jeder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, von freiberuflichen Praxen oder Gewerbebetrieben wird aber durch spezialisierte Kanzleien beraten, die alle Details des Unternehmenskaufs ausreichend vorhersehen würden. Insoweit bedarf es eines interessengerechten Rechtsrahmens insbesondere auch für kleinere Unternehmensübergänge.

Seit Februar 2023 prüft eine Länderarbeitsgruppe auf Initiative und unter Federführung von Nordrhein-Westfalen, ob ein Regelungsbedarf besteht und wie gegebenenfalls interessengerechte Reglungen aussehen könnten. Schon zuvor waren beim Landgericht Düsseldorf erfolgreich für ganz Nordrhein-Westfalen Streitigkeiten aus Unternehmenskäufen mit einem Streitwert ab 500.000 € konzentriert worden. Damit gibt es in Nordrhein-Westfalen eine hoch kompetent, zügig, berechenbar und vor allen Dingen transparent arbeitende Alternative zu der sonst häufig bei Unternehmenstransaktionen vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit.

 

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