Minister der Justiz Limbach stellt den Opferschutz in den Mittelpunkt des Amtsanwalts-Symposiums

Gelebter Opferschutz beginnt mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Schutz durch staatliche Stellen

20. April 2023
PHB Limbach, Benjamin - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach begrüßte am Donnerstag, 20. April 2023, die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte zu ihrem 6. Symposium in der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.

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Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach begrüßte am Donnerstag, 20. April 2023, die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte zu ihrem 6. Symposium in der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.

„Den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten gelingt es, trotz ihrer hohen Arbeitsbelastung insbesondere auch die Anliegen der Opfer von Gewalttaten und Hasskriminalität im Blick zu halten. Durch individuelle Ansprache und Einfühlungsvermögen stärken sie das Vertrauen der Opfer in die staatlichen Stellen während des strafrechtlichen Verfahrens“, so Minister der Justiz Dr. Limbach.

Die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Havliza, die seit dem 1. März 2023 diese Aufgabe übernommen hat, stellte den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten ihre Kernanliegen vor: „Opferschutz bedeutet in erster Linie Opferhilfe. Wir müssen den Menschen, denen Leid angetan wurde, so gut es eben geht zur Seite stehen und sie durch den Dschungel an Bürokratie und vielfältiger Hilfemöglichkeiten lotsen. Opferschutz bedeutet aber auch, eben nicht nur die ermittelnde oder juristische Seite der Tat zu sehen, sondern deren Folgen. Eine Straftat, sei sie gravierend oder weniger gravierend, kann für das Opfer langandauerndes Leid bedeuten. Hier sind wir in der Pflicht, diese Folgen so emphatisch und so effektiv wie eben möglich zu lindern“, so die Opferschutzbeauftragte Havliza.

Schließlich warb Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) für das Projekt „Verfolgen statt Löschen“ und warnte davor, die von digitaler Hasskriminalität ausgehenden Gefahren zu unterschätzen: „Hass im Netz führt zu mehr Gewalt in der anlogen Welt. Wir müssen hier als Strafverfolger präsent sein und Straftaten auch online konsequent verfolgen.“

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte leiten bei den Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren im Bereich der „Alltagskriminalität“ bei Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten, die zur Zuständigkeit der Strafrichterinnen und Strafrichter am Amtsgericht gehören. Insoweit vertreten sie die Staatsanwaltschaft auch in der Hauptverhandlung.

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