Landeswassergesetz: Novellierung ist auf der Zielgeraden

Ministerin Heinen-Esser: Bei Trinkwasserversorgung machen wir keine Kompromisse

8. November 2020
Ein Person füllt ein Glas mit Wasser aus dem Wasserhahn

Die Versorgung mit Trinkwasser muss immer und uneingeschränkt Vorrang haben.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Versorgung mit Trinkwasser muss immer und uneingeschränkt Vorrang haben. Auch dann, wenn längere Trockenphasen selbst in einem wasserreichen Land wie Nordrhein-Westfalen zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen können. „Der Klimawandel ist auch bei uns in Nordrhein-Westfalen angekommen. Daher wollen wir nach drei trockenen Sommern bei der Trinkwasserversorgung überhaupt keine Zweifel aufkommen lassen und ihren Vorrang fest im Landeswassergesetz verankern“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Landeswassergesetz im Landtag. Sie betont: „In dieser Konsequenz gibt es dies bisher in keinem anderen Bundesland.“
 
Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus mit der Erarbeitung einer Konzeption für „langanhaltende Trockenphasen“ begonnen, die konkrete Maßnahmen und Lösungen, etwa zur Vermeidung von Wasserverschwendung und zur Optimierung der Wiederverwendung beinhalten wird. Nutzungskonflikte müssen durch vorausschauendes Handeln und durch die Zusammenarbeit aller handelnden Akteure vermieden werden.
 
Die in der Novelle des Landeswassergesetzes vorgesehene Neuregelung zu den Gewässerrandstreifen soll Doppelregelungen vermeiden. So sind die Regelungsziele der relevanten Gewässerrandstreifen über die Düngeverordnung bundeseinheitlich geregelt. Dabei bleibt das Vorsorgeprinzip vollumfänglich erhalten. Der Schutz der Gewässer ist mit diesen Vorgaben sichergestellt.
 
In Wasserschutzgebieten soll die Bodenschatzgewinnung künftig wieder ermöglicht werden, und zwar mit einem klaren, einheitlichen und hohen Schutzniveau für das Trinkwasser. Dafür wird die Landesregierung eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung erlassen - mit strengen Vorgaben. Erst wenn die Wasserschutzgebietsverordnung in Kraft getreten ist, wird das Bodenschatzgewinnungsverbot aufgehoben. Damit bleiben die Trinkwasserversorgung und die Trinkwassersicherheit auch in Zukunft umfassend geschützt und gewährleistet. Die Gewinnung von Bodenschätzen in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin erforderlich. Naturwerksteine, Sand und Kies werden zum Beispiel für das Errichten von Bauwerken aller Art benötigt, Gesteinsschotter für den Straßen- und Wegebau.
 

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