Landesregierung fördert Verbesserung der Notstromversorgung in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern

100 Millionen Euro zur Vorsorge für den Krisenfall

2. März 2023
PHB Krankenhaus Ärzte

Zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation in Folge des Ukraine-kriegs hat die Landesregierung finanzielle Mittel zur Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zur Verbesserung der Notstromversorgung stellt die Landesregierung den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation in Folge des Ukraine-kriegs hat die Landesregierung finanzielle Mittel zur Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zur Verbesserung der Notstromversorgung stellt die Landesregierung den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können beispielsweise zur Beschaffung von Notstromaggregaten, zur Erweiterung von Kraftstofftanks oder zum Anschluss weiterer medizinischer Einrichtung eingesetzt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die letzten Monate haben uns alle gezeigt: Alte Gewissheiten gelten nicht mehr. Wir müssen Vorsorge treffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das gilt auch für mögliche „blackouts”. So soll sichergestellt werden, dass die stationäre Versorgung bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs nicht zusammenbricht. Wir werden die Mittel nun schnellstmöglich zur Verfügung stellen, damit die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser sich für solche Fälle – von denen wir alle hoffen, dass sie niemals eintreten werden – noch besser vorbereiten können.”

Berechtigt sind nordrhein-westfälische Krankenhäuser im Sinne des § 18 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW). Diese sind nun seitens des Ministeriums aufgefordert worden, die erforderlichen Aufträge bis zum 30. September 2023 einzureichen. Nach einer inhaltlich-formellen Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Vorgesehen ist, dass die Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden ausreichen und alle für einen Notbetrieb erforderlichen Leistungsbereiche abdecken muss, sodass bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs eine Sicherstellung der stationären Versorgung erfolgen kann. Im Falle eines längerfristigen „blackout” werden die 72 Stunden benötigt, um zusätzlichen Kraftstoff heranzuführen, mit denen der Notbetrieb verlängert werden kann.

Zudem hat das Kabinett die Bereitstellung weiterer 100 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern beschlossen. Hierüber und über weitere Maßnahmen aus dem zweiten Maßnahmenpaket wird der Landtag in der Plenarwoche vom 8. bis 10. März 2023 entscheiden.

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