Landeskabinett bringt 15. Schulrechtsänderungsgesetz auf den Weg

Ministerin Gebauer: Schritt für Schritt gegen den Lehrermangel

7. November 2019
Bild Lehrerin

Das Schulministerium unternimmt weitere Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen.

Schule und Bildung

Das Schulministerium unternimmt weitere Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Entwurf des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes, den das Landeskabinett in dieser Woche gebilligt hatte, werden rechtliche Grundlagen gelegt, um wichtige Punkte aus dem 2. Maßnahmenpaket gegen den Lehrermangel umzusetzen. Schulministerin Yvonne Gebauer bekräftigte die Entschlossenheit der Landesregierung bei diesem Thema: „Wir werden weiter an allen Stellschrauben drehen und nichts unversucht lassen, um die Schulen dabei zu unterstützen, freie Lehrerstellen so rasch wie möglich zu besetzen. Schritt für Schritt gehen wir gegen den Lehrermangel vor.“
 
Derzeit arbeiten 345 Oberstufenlehrkräfte an Grundschulen (Stand: August 2019), deren Einstellung mit der Zusage verbunden war, nach zwei Jahren auf eine Sek-II-Stelle zu wechseln. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung werden im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Oberstufenlehrkräfte an einer Grundschule berufsbegleitend ein Lehramt für die Schulform Grundschule erwerben können. Schulministerin Gebauer: „Mit diesem Schritt unterstützen wir ganz gezielt die Grundschulen. Wir stärken den erweiterten Einsatz von Oberstufenlehrkräften und machen das Angebot deutlich attraktiver. Es ist vor allem für diejenigen interessant, die nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft an einer Grundschule bleiben wollen. Sie können das Lehramt erwerben und ins Beamtenverhältnis berufen werden.“
 
Außerdem werden mit einer Änderung des LABG die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg erweitert. Künftig werden für den berufsbegleitenden zweijährigen Seiteneinstieg auch Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen zugelassen. Bisher stand dieser Weg nur Absolventinnen und Absolventen von Universitäten offen. Darüber hinaus soll die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen aus Staaten außerhalb der EU erleichtert werden. Mit einer entsprechenden Änderung des LABG können die bisher für EU-Lehrkräfte vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen künftig auch für Lehrkräfte aus Drittstaaten geöffnet werden. „Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir die Schulen bei der Lehrergewinnung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration“, so Ministerin Gebauer.
 
Darüber hinaus setzt die Landesregierung mit einer Änderung des Paragraphen 82 Schulgesetz den Beschluss des Landtags vom 27. November 2017 um, die Fortführung von zweizügigen Sekundarschulen zu ermöglichen. Grundsätzlich müssen Sekundarschulen drei Parallelklassen pro Jahrgang haben. In Ausnahmefällen kann eine Sekundarschule, die diese gesetzliche Mindestgröße dauerhaft nicht mehr erreicht, auch zweizügig fortgeführt werden, um vor Ort ein schulisches Angebot in der Sekundarstufe I zu erhalten.
 
Einige Punkte aus dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz betreffen ganz konkret den schulischen Alltag von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern.
 
Ein weiterer Gegenstand des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes sind notwendige Anpassungen des schulischen Datenschutzes (Paragraphen 120 bis 122 Schulgesetz). Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Umsetzung einzelner Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung. Daneben wurde eine Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten zur Regelung des Datenschutzes bei der Einführung und Nutzung von LOGINEO NRW aufgenommen. Damit wird die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernmittel, beispielweise unter Nutzung von LOGINEO NRW, klargestellt.
 

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