Landeskabinett beschließt ÖPNV-Offensive

Verkehrsminister Wüst: „Wir machen den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen stark.“

3. Dezember 2019
Landeskabinett beschließt ÖPNV-Offensive

Ein besserer Öffentlicher Personennahverkehr ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung.

Verkehr
Landeskabinett beschließt ÖPNV-Offensive
  • Foto: Land NRW

03.12.2019

Verkehrsminister Wüst: „Wir machen den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen stark.“

Ein besserer Öffentlicher Personennahverkehr ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Ein besseres ÖPNV-Angebot ist Voraussetzung dafür, dass der Verkehrssektor seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann. Dafür muss der Anteil des ÖPNV am „Modal Split“, also an der Gesamtleistung aller Verkehrsträger, deutlich steigen.

 „Der ÖPNV muss das Rückgrat vernetzter Mobilitätsketten werden“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Deshalb hat das Kabinett heute die ÖPNV-Offensive beschlossen. In der Offensive bündeln wir verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler machen.“

In der ÖPNV-Offensive werden folgende Maßnahmen gebündelt:

  • Eine Milliarde Euro stehen für das System-Upgrade der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Damit sollen die Netze aus den 1970-er und 1980-er Jahren auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.
  • Gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern investiert das Land Nordrhein-Westfalen rund 180 Millionen Euro in das regionale Schienennetz. Mit dem Paket „Robustes Netz“ soll das Schienennetz während der geplanten Bauzeiten robuster werden
  • Zur Reaktivierung von Bahnstrecken stellt das Land 140 Millionen Euro zur Verfügung.
  • 100 Millionen Euro sind für die Förderung von zusätzlichen Schnellbuslinien eingeplant.
  • Für den Ausbau und Neubau des ÖPNV in den Kommunen reserviert das Land 600 Millionen Euro als Co-Finanzierung. Damit werden Maßnahmen durch das Land co-finanziert, die aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes gefördert werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Aus- und Neubau von Straßenbahnen und Stadtbahnen.
  • Bis 2031 stellt das Land 120 Millionen Euro für den Ausbau von On-Demand-Verkehren bereit. Sie stellen eine neue Dienstleistung im ÖPNV dar: Kunden können auf Abruf einen Shuttle-Service bestellen.

Details zu den Maßnahmen:

Schnellbuslinien
Regionale Schnellbusverkehre sind überall dort eine ideale Ergänzung des SPNV, wo Eisenbahninfrastrukturen nicht oder nicht mehr bestehen. Sie sind gerade für den ländlichen Raum wichtig. Die Zweckverbände haben sich auf einheitliche Kriterien zur Förderung geeinigt. Die Festlegung von Linien erfolgt in Abstimmung zwischen Zweckverbänden und ÖPNV-Aufgabenträgern. Die SPNV-Pauschale wird zur Förderung regionaler Schnellbusse daher bis 2032 um insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Der NWL erhält hiervon 55 Prozent. Der Verkehrsausschuss des Landtags hat am 20. November 2019 das Einvernehmen zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hergestellt. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden und zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.
 
System-Upgrade
Rahmenvereinbarungen vom 08. Juli 2019 wurden bisher mit den folgenden Verkehrsunternehmen beschlossen:
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA)
  • Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
  • Duisburger Verkehrs-Gesellschaft AG (DVG)
  • H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
  • Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
  • Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
  • moBiel GmbH Bielefeld
  • Rheinbahn AG Düsseldorf
  • Ruhrbahn GmbH Essen
  • Flughafen Düsseldorf GmbH – Sky Train
  • STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
  • Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV Bus und Bahn)
  • Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
  • SWK MOBIL GmbH Krefeld
  • WSW mobil GmbH Wuppertal
Co-Finanzierung GVFG-Bundesprogramm
Das GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) wird mit rund 600 Millionen Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen co-finanziert. Die Förderung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms erfolgt in NRW über die landesgesetzlichen Regelungen des ÖPNVG (§ 13 Abs.1). Die Finanzhilfen kommen dabei den Gemeinden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zugute. Neben dem kommunalen ÖPNV fließen die Investitionen auch in Projekte der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Deutschen Bahn.
 
Robustes Netz
Im Rahmen der Ruhr-Konferenz haben die DB (DB Netz, DB S&S), das Verkehrsministerium und die Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) den Rahmen- und Finanzierungsvertrag über die Durchführung und Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen zum „Robusten Netz NRW“ unterzeichnet. Der Rahmen- und Finanzierungsvertrag enthält 16 Maßnahmen zur Steigerung der Robustheit des Netzes in NRW (Stufe 1). Bei den Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die insbesondere der Verbesserung der Betriebsqualität des gesamten Schienenpersonenverkehrs (SPV) in Nordrhein-Westfalen dienen sollen. Hierfür investiert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den SPNV-Aufgabenträgern rund 180 Millionen Euro in das regionale Schienennetz.
 
Reaktivierung von Bahnstrecken
Die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken ist von großer Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen. Mit der Maßnahme der Teutoburger Wald Eisenbahn (TWE) soll die Strecke von Harsewinkel über Gütersloh nach Verl reaktiviert werden. Die Gesamtkosten betragen 34,5 Millionen Euro (hiervon Zuwendungen Land 23,5 Millionen Euro).
 
Des Weiteren wird die Strecke der Westfälische Landeseisenbahn (Münster – Sendenhorst) reaktiviert. Die Gesamtkosten betragen 40,1 Mio. € (hiervon Zuwendungen Land 33,8 Mio. €). Die Inbetriebnahme der beiden Maßnahmen ist voraussichtlich 2023. Die weiteren Schritte sehen die Erarbeitung der Planunterlagen zur Anmeldung bei der Bezirksregierung für das Planfeststellungsverfahren durch den Vorhabenträger vor. Für den Bau und Betrieb der TWE und WLE sind insgesamt 140 Millionen Euro eingeplant.
 
In der Umsetzung sind bereits
  • die Hertener Bahn zwischen Gelsenkirchen-Buer Nord und Recklinghausen,
  • die Bördebahn zwischen Düren und Euskirchen und
  • die Niederrheinbahn zwischen Moers und Kamp-Lintfort.
Die Reaktivierung des Personenverkehrs auf dem Streckenabschnitt Hertener Bahn erfolgt bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019. Der Neubau der Stationen Herten und Herten-Westerholt sowie der Umbau der Station Gelsenkirchen-Buer Nord zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
 
Bei der Bördebahn ist die Einführung eines Zwei-Stunden-Taktes auch an Werktagen mit einer Fahrzeit von etwa 50 Minuten zwischen Düren und Euskirchen vorgesehen. Dies ist zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 geplant.
 
Durch die Reaktivierung der Niederrheinbahn soll die Stadt Kamp-Lintfort über eine SPNV-Anbindung an das Oberzentrum Duisburg angebunden werden. Es ist ein Regelbetrieb zwischen Kamp-Lintfort über Moers nach Duisburg vorgesehen. Angedacht sind dabei die neuen Haltepunkte „Kamp-Lintfort“, „Kamp-Lintfort-Süd / Kattenstraße“, „Moers-Repelen“ und „Moers-Eick“.
 
On-Demand-Verkehre
Ein erster Baustein ist der vom Ministerium für Verkehr ausgerufene Landeswettbewerb „Mobil NRW - Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum. Projektskizzen für Modellvorhaben sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Januar 2020 einzureichen.
 

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