Land, Stadt und DUH einigen sich außergerichtlich auf Vergleich im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Köln

Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Dies ist ein weiterer Erfolg für die Luftqualität und die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Nordrhein-Westfalen“

17. Juni 2020
PHB Autobahn Brücke Luftqualität Verkehr

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Köln beendet.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Köln beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und werden nun gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Erledigung des Rechtsstreits erklären.
 
Damit konnte auch in der größten Stadt Nordrhein-Westfalens ein Vergleich erzielt werden. Zuvor wurden bereits in elf von insgesamt 14 Klageverfahren der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtliche Vergleiche erzielt, neben Köln für die Städte Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren, Paderborn, Oberhausen und Wuppertal. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Aachen und Düsseldorf.
 
„Die heute verkündete Einigung über die Luftreinhalteplanung Köln ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die Luftqualität und die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Nordrhein-Westfalen. Unser Ziel ist es, mit effektiven Luftreinhalte-Maßnahmen und ohne Fahrverbote sicherzustellen, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ an allen Messstandorten Nordrhein-Westfalens zeitnah eingehalten wird. Dies ist uns nunmehr in bereits zwölf Städten gelungen", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung und der Stadt Köln hervor und bedankte sich bei allen Beteiligten. Darüber hinaus betonte die Ministerin die vermittelnde Rolle des Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster a.D. Professor Dr. Max-Jürgen Seibert, der sich bereit erklärt hatte, nach seiner Pensionierung im Mai dieses Jahres die außergerichtliche Vergleichsverhandlung zu moderieren.
 
Regierungspräsidentin Gisela Walsken: „Wir haben unser Versprechen gehalten, die Luftqualität in Köln nachhaltig zu verbessern und Fahrverbote zu vermeiden. Zusammen mit der Landesregierung und der Stadt Köln konnten wir erfolgreich einen Luftreinhalteplan mit vielen wirkungsvollen Maßnahmen aufstellen. Selbst an unserem, Problem-Stickstoffdioxid-Hotspot‘, dem Clevischen Ring, wird es kein streckenbezogenes Fahrverbot geben. Über dieses Ergebnis freuen wir uns sehr. Die Entwicklung der Stickoxid-Werte zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Daran werden wir zusammen mit der Stadt nun intensiv weiterarbeiten, so dass die Grenzwerte auch dauerhaft eingehalten werden.“

Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Das ist ein guter Tag für Köln. Dieser Vergleich zeigt, dass die Maßnahmen, die die Stadt Köln für den Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner ergriffen hat, wirken. Die Stadt Köln hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet, die vielfach bereits kurzfristig umgesetzt wurden und langfristig angelegt sind, und die die Luft in Köln nachhaltig verbessern. Besonders stolz macht mich bei dem nun erzielten Vergleich, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind. Ich danke allen Beteiligten, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben, insbesondere Verkehrsdezernentin Andrea Blome für die Arbeit der vergangenen Monate.“
 
Der außergerichtliche Erörterungstermin zum Vergleich fand am 4. Juni 2020 statt. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Köln und der DUH wurden einvernehmlich und verbindlich Maßnahmen festgelegt, die die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes sicherstellen. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung der Verkehrssituation in Köln ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird zur Umsetzung der Maßnahmen der Luftreinhalteplan Köln entsprechend fortgeschrieben.
 
Mit dem aktuellen Vergleich wird ein langjähriger Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Köln ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet Köln angeordnet hatte. In dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen. Die Revision des Landes beim Bundesverwaltungsgericht hat sich erledigt.
 
Eckpunkte des Vergleichs
 
Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Herauszuheben sind hierbei unter anderem:

  • Einrichtung von Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen (Umsetzung ab 2020 bzw. 2021),
  • Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten und Fahrradstraßennetze für die Stadtbezirke,
  • Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen ab 2020,
  • Installation von 200 Elektroladesäulen, darunter 20 Prozent Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge.
  • Im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 im Gebiet zwischen den Ringen und dem Rhein: Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Im Vergleich ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen:
  • Expressbuslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des Kfz-Zuflusses in Höhe der P+R Anlage Weiden West mittels Lichtsignalanlagenschaltung,
  • Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-Go-Verkehrssituationen vermieden werden.
  • Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung der von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzten Busse auf Abgasstandard Euro VI,
  • Ausweitung der Gebiete mit bewirtschafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten und Rückbau von Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel zugunsten von Fahrradabstellmöglichkeiten,
  • Erhöhung der Parkgebühren; die Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Verbesserungen im ÖPNV zu verwenden,
  • Lkw-Transitverbotszone in der Innenstadt, ausgenommen Lkw, die die Euro-VI-Norm erfüllen.
Weitere Informationen
Die Vergleichsvereinbarung und die Maßnahmenliste finden Sie unter folgenden Links:
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/vergleich_lrp_koeln_vergleichstext.pdf
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/vergleich_lrp_koeln_anlage_1.pdf
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/vergleich_lrp_koeln_anlage_2.pdf
 

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