Minister Laumann übergibt Förderbescheide über rund 293 Millionen Euro an vier Krankenhäuser
Landesregierung unterstützt Krankenhäuser bei notwendigen Strukturveränderungen
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Freitag, 25. September 2026, in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 293 Millionen Euro an vier nordrhein-westfälische Krankenhäuser vergeben.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Freitag, 25. September 2026, in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 293 Millionen Euro an vier nordrhein-westfälische Krankenhäuser vergeben. Drei dieser Krankenhäuser werden über den Krankenhausstrukturfonds gefördert: Mit diesen Förderungen in Höhe von insgesamt rund 115 Millionen Euro werden notwendige Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft ermöglicht. Davon stellt das Land rund 51 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 64 Millionen Euro werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt. Ein weiteres Krankenhaus wird im Rahmen des Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung gefördert: Die Mühlenkreiskliniken im Kreis Minden-Lübbecke erhalten 178 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Krankenhausplans.
„Sowohl mit der neuen Krankenhausplanung als auch mit unseren Krankenhausförderungen verfolgen wir das Ziel, die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest aufzustellen. Mit unserer neuen Krankenhausplanung haben wir in Deutschland erstmalig nicht anhand von Betten, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben geplant. Ein Kerninhalt des neuen Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern aus- und Doppelvorhaltungen in benachbarten Häusern abbaut. Das stärkt die Behandlungsqualität und dämmt den ruinösen Wettbewerb der Kliniken um Fallzahlen und Personal ein. Gleichzeitig bedeutet das aber auch notwendige tiefgreifende Strukturveränderungen in die Krankenhauslandschaft. Durch unsere Förderungen unterstützen wir die Krankenhäuser bei solchen notwendigen Strukturveränderungen und stärken so die Krankenhauslandschaft nachhaltig“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Geförderte Maßnahmen
Im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds werden folgende Maßnahmen gefördert:
Im Dezember 2024 ist das Christliche Klinikum Lippstadt durch eine Fusion des Evangelischen Krankenhauses, des Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt und des Marien-Hospital in Erwitte entstanden. In diesem Rahmen wurden auch das Angebot von Leistungen konzentriert und Doppelvorhaltungen reduziert. Das Christliche Klinikum erhält eine Förderung in Höhe von rund 530.000 Euro (davon rund 258.000 Euro Landes- und 272.000 Euro Krankenkassenmittel) aus dem bereits ausgelaufenen Förderprogramm Krankenhausstrukturfonds (siehe Seite 4). Damit kann das Klinikum vor dem Hintergrund der Fusion schließungsbedingte Personalkosten finanzieren.
Das Sankt Marien-Hospital Buer in Gelsenkirchen erhält im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds eine Förderung in Höhe von insgesamt rund 24,3 Millionen Euro (davon rund 10,5 Millionen Euro Landes- und 13,8 Millionen Euro Krankenkassenmittel). Die Förderung ermöglicht die Verlagerung der kompletten Leistungen des Elisabeth-Krankenhauses in Gelsenkirchen an das Sankt Marien-Hospital Buer. Konkret steht die Förderung am Standort des Sankt Marien-Hospitals Buer für den Ersatzneubau eines Trakts für die Psychiatrie und für den Neubaus eines Trakts für die Abteilung für Geriatrie zur Verfügung.
An das Krankenhaus Philippusstift in Essen geht eine Förderung von in Höhe von insgesamt rund 90,3 Millionen Euro (davon rund 40,1 Millionen Euro Landes- und 50,2 Millionen Euro Krankenkassenmittel) aus dem Krankenhausstrukturfonds. Die Förderung ermöglicht die Konzentration sämtlicher somatischen Leistungen vom Marienhospital Altenessen an den Standort Philippusstift. Konkret fließt die Förderung in einen Neubau, der unter anderem die Geriatrie und die Zentrale Notaufnahme umfassen soll, sowie in Umbauten am Standort Philippusstift.
Sowohl für Strukturveränderungen bezüglich des Philippusstifts in Essen als auch des Sankt Marien-Hospitals Buer in Gelsenkirchen wurden in der Vergangenheit bereits Gelder aus dem Krankenhausstrukturfonds bereitgestellt. Diese Mittel mussten jedoch zwischenzeitlich zurückgeführt werden, da sich trägerseitig die konkret geplanten Vorhaben im Laufe der Zeit aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen vor Ort und vor dem Hintergrund der neuen Krankenhausplanung verändert hatten. Diese Änderungen wurden in neuen Förderanträgen berücksichtigt, sodass die Förderungen nun wieder bewilligt wurde.
Aus der Krankenhaus-Einzelförderung wird diese Maßnahme gefördert:
- Die Mühlenkreiskliniken im Kreis Minden-Lübbecke erhalten einen Förderbescheid in Höhe von 178 Millionen Euro. Diese Landesmittel stehen für den von den Kliniken geplanten Anbau an die Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen sowie den Neubau eines Standorts in Espelkamp bereit. Diese Maßnahmen sind Teil der umfangreichen Neuaufstellung, die die Mühlenkreiskliniken planen. So plant der Träger mit dem Neubau des Standortes in Espelkamp den Klinikstandort des Krankenhauses Lübbecke sowie die Betriebsstätte des Johannes Wesling Klinikums in Rahden zu schließen. Zudem plant der Träger die akutstationären Leistungen des Krankenhauses Bad Oeynhausen am Standort der Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen zu konzentrieren. Ziel der Neubaupläne ist es, die in der Krankenhausplanung vorgesehene Konzentration und Spezialisierung der stationären Versorgung baulich und strukturell umzusetzen und damit auch in einer ländlichen Region eine hochwertige stationäre medizinische Versorgung langfristig sicherzustellen.
Hinweis
Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen finden Sie in den Pressemitteilungen zu den einzelnen Förderungen unter www.mags.nrw/pressemitteilungen-und-pressedatenbank. Im Anschluss an den Termin werden unter diesem Link auch Fotos von den Bescheidübergaben zum Download zur Verfügung gestellt.
Krankenhausstrukturfonds
Der Krankenhausstrukturfonds wurde 2016 vom Bund eingerichtet, um die Krankenhauslandschaft zu modernisieren und die Versorgung effizienter zu gestalten. Finanziert wurde er aus Mitteln der Länder sowie der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also aus Mitteln der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherungen. Von 2016 bis 2025 konnten die Länder im Rahmen dieses Fonds Förderanträge für Vorhaben der Krankenhäuser an das Bundesamt für Soziales Sicherung (BAS), welches den Fonds verwaltet, stellen. Neue Anträge können seit Ende 2025 nicht mehr gestellt werden. Damit gilt der Fonds als ausgelaufen. Im Rahmen dieses Fonds werden nur noch die vorliegenden restlichen Anträge durch das BAS geprüft. Seit 2026 ist es dafür möglich, Förderungen aus dem Krankenhaustransformationsfonds zu beantragen. Mit dem Fonds, der von Bund und Ländern kofinanziert wird, werden strukturverändernde Vorhaben gefördert, durch die die Krankenhauslandschaft zukunftsfest aufgestellt wird.
Krankenhaus-Einzelförderung
Mit dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern. Für diese Wahlperiode hat die Landesregierung festgelegt, dass mit dem Programm Vorhaben, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans dienen, gefördert werden. Neben der heutigen Bescheidübergabe wurden für diesen Förderzweck bereits Förderbescheide über rund 1,3 Milliarden Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht.
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