Kältehilfen für wohnungs- und obdachlose Menschen: Landesregierung stellt erneut eine Million Euro zur Verfügung

Minister Laumann: Menschen ohne Wohnung benötigen gerade im Winter schnelle und unbürokratische Hilfe

18. November 2025
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Im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stellt die Landesregierung für die jährlichen Kältehilfen erneut Fördermittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stellt die Landesregierung für die jährlichen Kältehilfen erneut Fördermittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Mit den Kältehilfen sollen wohnungs- und obdachlose Menschen dabei unterstützt werden, sich in den Wintermonaten bestmöglich vor den gesundheitlichen Risiken der sinkenden Temperaturen schützen zu können. Die Mittel können ab sofort von den mehr als 150 freien Trägern sowie haupt- und ehrenamtlichen Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Damit können sie unter anderem dringend benötigte Hilfsmittel wie wärmespendende Schlafsäcke, Winterbekleidung und Isomatten beschaffen.

„Die Nässe und die Kälte, die der Winter mit sich bringt, bergen für Menschen ohne Wohnung ein hohes Gesundheitsrisiko, das auch zu lebensgefährlichen Situationen führen kann. Das gilt umso mehr, da sie oftmals unter chronischen Erkrankungen leiden. Durch die erneute Bereitstellung der Kältehilfen wollen wir sicherstellen, dass wohnungs- und obdachlose Menschen in dieser Situation schnell und unkompliziert Hilfe erhalten. Die Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen leisten auch hier eine wertvolle Arbeit vor Ort“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Auch haltbare Lebensmittel sowie Hygieneartikel können von den Kältehilfen-Fördermitteln angeschafft werden, um diese vor Ort an wohnungs- und obdachlose Menschen zu verteilen. Darüber hinaus wird die Errichtung und Anmietung von beheizbaren Zelten oder Wohncontainern finanziell unterstützt. Ein Fokus der Kältehilfen liegt dabei wieder auf der Bereitstellung von Hilfsmitteln zum Schutz von Menschen, die ohne ein festes Dach über dem Kopf auf der Straße leben und die aus unterschiedlichen Gründen Übernachtungsangebote in Notunterkünften nicht oder nur unregelmäßig nutzen.

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Ansprechpersonen für Koordination und Rückfragen sind
Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de
Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de

Hintergrundinformationen

Im Winter 2018/2019 hatte das Land für Kältehilfen erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren wurden die Mittel regelmäßig erhöht. Im Winter 2024/2025 erreichte die Förderung durch das Sozialministerium erstmals einen Umfang von einer Million Euro. Trotz einer insgesamt angespannten Haushaltslage bleiben diese Hilfen auch im Winter 2025/2026 in der Höhe unverändert.

Mit dem zusätzlichen Einsatz von Fördermitten der Europäischen Union werden in diesem Jahr insgesamt rund 15,6 Millionen Euro für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.

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