Kabinett verabschiedet neues E-Government Gesetz

Pinkwart: Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung und bietet Bürgern und Unternehmen schnelleren Service vom Sofa aus

5. März 2020
PHB Digitalisierung

Die Landesregierung beschleunigt die Digitalisierung der Verwaltung, erweitert den Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden und macht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich (Open Data).

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Die Landesregierung beschleunigt die Digitalisierung der Verwaltung, erweitert den Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden und macht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich (Open Data).
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Digitalisierung der Landesverwaltung, damit wir den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen schnellen und bequemen Service vom Sofa aus anbieten können. Wir ziehen die komplette Digitalisierung von 2031 auf 2025 vor und beziehen Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden ein.“
 
Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 3. März stellt das Land dafür in den kommenden Jahren Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit und hat den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Diesen Investitionen stehen geplante Einsparungen durch die Digitalisierung bis zum Jahr 2030 in etwa gleicher Höhe gegenüber.
 
Pinkwart: „So machen wir die Verwaltung einfacher, schneller, einheitlicher, transparenter – und kundenfreundlicher. Zugleich bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne digitale Arbeitsplätze, die Freiräume durch die mobile Arbeit schaffen. Diese Modernisierung lohnt sich auch für das Land: Wir investieren zusätzlich zu den bereits geplanten 400 Millionen weitere 600 Millionen Euro. Diesen Investitionen stehen erhebliche Effizienzgewinne und Einsparungen durch die Digitalisierung gegenüber, so dass diese unter dem Strich bereits im Jahr 2025 die Mehrausgaben wettmachen werden.“
 
Die Landesregierung hatte in den vergangenen Monaten eine Verbändeanhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Viele hilfreiche Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände mündeten nun in den überarbeiteten Gesetzentwurf.
 
Die Landesregierung unterstreicht mit der Kabinettentscheidung das in ihrer Digitalstrategie formulierte Ziel, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Mit dem Entwurf und den darin enthaltenen Regelungen zum Serviceportal.NRW als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen wird zudem die Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes geschaffen, das Bürgern und Unternehmen die praktische Nutzung zahlreicher digitaler Dienstleistungen ermöglicht.
 
Im Bereich des digitalen Gewerbeamts ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter: Schon heute können Gründerinnen und Gründer unterstützt durch BOT-Technologie, einem Dialogsystem für die digitale Antragsassistenz, elektronisch und ohne Medienbruch ihr Gewerbe anzeigen, ihr Gewerbe um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen.
 
Ab Sommer 2020 werden weitere Verwaltungsleistungen wie die Eintragung in die Handwerksrolle und das Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger elektronisch und medienbruchfrei angeboten, damit wird das Gewerbe-Service-Portal.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW weiterentwickelt. Die Landesregierung hat ein Wirtschafts-Portal-Gesetz auf den Weg gebracht, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schafft. Ein solches Portalgesetz ist deutschlandweit einzigartig.
 
Die Digitalisierung wird zu einem grundlegenden Kulturwandel und Changeprozess in der öffentlichen Verwaltung führen, der die Arbeitsorganisation in erheblichem Maße beeinflussen wird. „Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen steht vor ihrer größten Reform der vergangenen 40 Jahre“, sagte Minister Pinkwart.
 
 
Eine Übersicht praktischer digitaler Anwendungen:

  • Digitales Bürgerbüro: Die Modellkommunen Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal bauen servicefreundliche digitale Bürgerbüros auf und stellen ihre Lösungen den anderen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Services: Anmeldung zum Offenen Ganztag, zu Schule und Kita, sowie Abfallentsorgung, Erhebung der Hundesteuer, etc.
  • Identitätsnachweise: Gelsenkirchen vereinfacht die Nutzung digitaler Dienste weiter. Über ihr Servicekonto.NRW können Bürger sich über eine App mit der elektronischen ID des Personalausweises authentisieren. Das Verfahren wird nun durch Identitätsnachweise über Fingerabdruck/ Kameraerkennung ergänzt.
  • Schulen/Hochschulen: Die Digitalisierung ermöglicht die elektronische Zeugniserstellung. NRW will diese Zeugnisse mithilfe der Blockchain-Technologie fälschungssicherer zu machen.
  • Bafög: Nordrhein-Westfalen sammelt bereits erste Erfahrungen mit dem elektronischen Antragsverfahren. Dieses wird nun basierend auf den im Rahmen des Onlinezugangs-Gesetzes entwickelten Musterprozessen nutzerfreundlicher neugestaltet.
  • Wohngeld: In länderübergreifenden Digitalisierungslaboren entwickeln Rechts-, IT- und Organisationsexperten Blaupausen zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten. Beispiel ist die im zweiten Halbjahr geplante Pilotierung von digitalen Wohngeld-Anträgen.
  • Gründungen: Wer sein Gewerbe online an-, um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen möchte, kann das Gewerbe-Service-Portal.NRW nutzen. Ab Sommer 2020 wird das Angebot zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW erweitert. Weitere Services: Eintragung Handwerksrolle, Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Betriebsnummern-Antrag bei Bundesagentur für Arbeit.
  • Services anderer Bundesländer: Ab 2021 können Bürgerinnen und Bürger mit dem Servicekonto.NRW alle digitalen Services von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden nutzen. Beispiel: Der Angelurlauber aus NRW kann über das Servicekonto.NRW in Bayern einen Fischereierlaubnisschein beantragen.
  • Europaweite Nutzung: Ende 2020 werden alle Online-Portale von Bund, Ländern und Kommunen zum Portalverbund gebündelt, der an das europäische Online-Gateway angeschlossen wird. So können ausländische Unternehmen und Fachkräfte digitale Angebote der Verwaltungen aus europäischen Ländern nutzen.
  • Digitalministerium: Hier ist die elektronische Verwaltungsarbeit bereits Realität: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Laptops und Mobiltelefone und können an einem Ort ihrer Wahl mobil arbeiten. Im Übergangsjahr 2019 sank der Papier- und Tonerverbrauch bereits um rund ein Drittel.
 
 

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