Kabinett beschließt Belastungsausgleich für G9

Staatssekretär Richter: Das Land steht zu seiner Verantwortung und übernimmt die Kosten für G9

15. Januar 2019
PHB Schüler Mittelstufe

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich beschlossen.

Schule und Bildung

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes wird das Land den kommunalen Schulträgern die Kosten erstatten, die ihnen durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) entstehen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei sowohl die investiven Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch wiederkehrende Sachkosten etwa für Lernmittel oder Schülerfahrkosten. Staatssekretär Mathias Richter erklärte: „Durch die vom Land beschlossene Umstellung auf G9 entstehen den kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten. Die Landesregierung hat von vorneherein keinen Zweifel daran gelassen, dass das Land zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Umstellung auf G9 übernimmt.“
 
Das Schulministerium hat in einem eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Verfahren ein Gutachten zur Ermittlung der Kosten auf den Weg gebracht. Dieses Gutachten hat die investiven Kosten auf rund 518 Millionen Euro veranschlagt. Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass den Schulträgern der finanzielle Ausgleich hierfür ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet wird. Der Zeitplan folgt dabei dem Bedarf: Das vollständige, erweiterte Angebot an Schulräumen muss erst zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zur Verfügung stehen, wenn der erste neue G9-Jahrgang in die Jahrgangsstufe 13 kommt. „Der Umstellung auf G9 ist eine breite gesellschaftliche Debatte vorausgegangen. Das 2018 ohne Gegenstimmen vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs wird nun auch finanziell von der Landesregierung sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der laufenden Kosten der Kommunen abgesichert“, so Staatssekretär Richter.
 
Der zweite Kostenblock des Belastungsausgleichs umfasst die dauerhaften Sachkosten für die kommunalen Schulträger zum Beispiel bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, Bereitstellung von Lernmitteln und für die Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden den kommunalen Schulträgern ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.
 
Die zusätzlichen Personalkosten für die rund 2.200 zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer, die im Endausbau des neuen G9 insgesamt benötigt werden, trägt das Land als Arbeitgeber in voller Höhe.
 
Das „Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ (Be-lastungsausgleichgesetz G 9) ist nach dem bereits im vergangenen Jahr verabschiedeten 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) die zweite tragende Säule dieser großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung. Nach der parlamentarischen Beratung soll das Belastungsausgleichgesetz G 9 zeitgleich mit dem G9-Gesetz und der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) am 1. August 2019 in Kraft treten.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-3505
E-Mail: presse [at] msb.nrw.de

Bürgeranfragen

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-40
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de