Innenminister Ralf Jäger: 145 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlingshilfe 2015 in NRW

9. Dezember 2014

Im kommenden Jahr werden insgesamt 145 Millionen Euro zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. 91 Millionen Euro davon leistet das Land, die weiteren 54 Millionen Euro kommen vom Bund.

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Im kommenden Jahr werden insgesamt 145 Millionen Euro zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. 91 Millionen Euro davon leistet das Land, die weiteren 54 Millionen Euro kommen vom Bund. „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bund sich nun zu seiner Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge bekennt und auch einen finanziellen Beitrag leistet, den Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, einen menschenwürdigen Aufenthalt zu ermöglichen“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Bundesweit stellt der Bund 500 Millionen Euro für 2015 für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung. Für 2016 sind weitere 500 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Hälfte davon, also 250 Millionen Euro je Jahr, müssen die Länder dem Bund wieder zurückzahlen. Für NRW ergibt sich daraus eine Zuweisung von 108 Millionen Euro an Bundesmitteln zunächst für 2015 und unter bestimmten Voraussetzungen auch für 2016. Die Hälfte, die der Bund ohne Rückzahlungspflicht leistet, also 54 Millionen Euro, wird durch die Landesregierung direkt an die Kommunen weitergeleitet. „Der Anteil, den der Bund ohne Rückzahlungspflicht zur Verfügung stellt, geht eins zu eins an die Kommunen weiter. Das zusätzliche Geld kommt den bei uns schutzsuchenden Menschen zu Gute und entlastet Städte und Gemeinden spürbar“, betonte der Minister.

Zuzüglich zu diesen 54 Millionen Euro schnürt das Land im nächsten Haushalt ein Paket von 91 Millionen Euro für die Flüchtlingspolitik:

  1. Das Land erhöht die Landespauschale für die Kommunen um 40 Millionen Euro. Sie steigt von 143 Millionen auf 183 Millionen Euro. Das ist ein Zuwachs von 28 Prozent.
  2. Das Land richtet einen Härtefallfonds für Krankheitskosten in Höhe von 3 Millionen Euro ein. Damit sollen Kommunen in den Fällen unterstützt werden, in denen sie besonders hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen für Flüchtlinge haben.
  3. Das Land verdoppelt die Zuweisungen für die soziale Beratung von Flüchtlingen. Sie werden um 3,5 Millionen Euro auf 7 Millionen Euro erhöht. Mit diesen Mitteln wird das Beratungsangebot in den Landeseinrichtungen ausgebaut. Außerdem werden mit diesen Mitteln künftig Beschwerdestellen in den Landeseinrichtungen finanziert.
  4. Durch die steigenden Flüchtlingszahlen erhöht sich auch der Auf-wand für Betreuung und Aufsicht in der Verwaltung erheblich. Das Land wird daher den Bereich Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern bei der Bezirksregierung Arnsberg personell deutlich aufstocken. Zusätzlich zu den 23 neuen Stellen, die im Haushalt 2015 vorgesehen sind, werden weitere 21 neue Stellen geschaffen.
  5. Das Land wird bis zum Jahresende 2014 voraussichtlich die angestrebten 1.800 zusätzlichen Plätze in zentralen Landeseinrichtungen für Flüchtlinge schaffen. Die Kapazitäten werden perspektivisch auf 10.000 Plätze ausgebaut. Diese Plätze kosten Geld. Daher erhöht das Land die Haushaltsmittel, die für die Errichtung, Instandsetzung, die Miete und den Unterhalt von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung stehen, für das kommende Jahr um 13,2 Millionen Euro.
  6. Das Land stellt im kommenden Jahr 300 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung. Die Lehrerinnen und Lehrer werden dazu eingesetzt, die Kinder aus Flüchtlingsfamilien in kleinen Gruppen in Deutsch zu unterrichten. Dafür werden im Haushalt 14,2 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem werden 2.600 zusätzliche Plätze in Schulen mit einem offenen Ganztagsangebot eingerichtet (3,8 Millionen Euro plus 44 weitere Lehrerstellen).
  7. Die Kommunen erhalten 6 Millionen Euro, um den Mädchen und Jungen aus Flüchtlingsfamilien zu helfen. Für sie soll es besondere Angebote innerhalb des Kita-Systems geben.
  8. Um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, stellt das Land jetzt zusätzlich 1,5 Millionen Euro für Impfangebote zur Verfügung (insgesamt 5,375 Millionen), insbesondere, um die Verbreitung von Kinderkrankheiten zu verhindern.
  9. Besonderer Unterstützungsbedarf besteht bei Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen, die sich zwischen Schulabschluss und Berufseinstieg befinden. Die vom Land für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements zusätzlichen Mittel in Höhe von 1 Million Euro werden insbesondere der Akquise, Qualifizierung und Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Helfern, zum Beispiel in Spielgruppen, Hausaufgabenhilfezirkeln, Sprachangeboten oder als Sprachpaten und Mentoren dienen.

Dies alles zeigt: „Das Land steht zu seiner humanitären Verantwortung und bleibt zugleich ein verlässlicher Partner der Kommunen“, betonte der Minister. „NRW hat sich zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der Bund sich endlich seiner Verantwortung bewusst wird und sich an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme beteiligt.“ Der sprunghafte Anstieg vor allem von Bürgerkriegsflüchtlingen aus zahlreichen Krisenregionen der Welt bedeute für die Länder und Kommunen eine enorme Herausforderung. „Traumatisierten Menschen, die Schreckliches erlebt haben, Schutz und Zuflucht zu gewähren, ist eine nationale Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam bewältigen können“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. „Die jetzt zugesagten Mittel können daher nur der Beginn einer kontinuierlichen Verantwortungsübernahme des Bundes für die Zukunft sein.“

Die Inhalte der Entscheidung sollen noch in den Haushaltsentwurf 2015 eingearbeitet werden. Die Verteilung der zusätzlichen Bundesmittel auf die Kommunen soll in Anlehnung an den im Flüchtlingsaufnahmegesetz festgelegten Einwohner/Flächen-Schlüssel erfolgen.

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