Hygiene-Ampel mit Verabschiedung des ersten Entfesselungspaketes aufgehoben

Ministerin Schulze Föcking lädt Mitte April zu einem runden Tisch Verbraucherinformation

22. März 2018

Der Landtag hat am Mittwoch das „Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ (Entfesselungspaket I) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde unter anderem auch das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz, die sogenannte Hygiene-Ampel, aufgehoben. Es hatte sich in der Umsetzung als verfehlt, schlecht umsetzbar und zu bürokratisch herausgestellt, zudem insbesondere handwerklich arbeitende Unternehmen benachteiligt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Der Landtag hat am Mittwoch das „Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ (Entfesselungspaket I) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde unter anderem auch das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz, die sogenannte Hygiene-Ampel, aufgehoben. Es hatte sich in der Umsetzung als verfehlt, schlecht umsetzbar und zu bürokratisch herausgestellt, zudem insbesondere handwerklich arbeitende Unternehmen benachteiligt. Für Mitte April hat Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking alle Beteiligten zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem die Vorstellungen für eine praktikable und übersichtliche Verbraucherinformation auf freiwilliger Basis ausgetauscht werden sollen.
 
Das Umweltministerium hat hierzu bereits eine Reihe von Gesprächen für die Entwicklung eines praxistauglicheren Modells zur Verbraucherinformation geführt. Eingeladen zum runden Tisch Mitte April ins Verbraucherschutzministerium sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die Berufsverbände der Lebensmittelkontrolleure und -chemiker sowie der Tierärzte, die kommunalen Spitzenverbände und Verbraucherorganisationen. Alle Teilnehmer sind aufgefordert, Ideen für eine neue Regelung zur Verbraucherinformation einzubringen.
 
Auch die Bundesregierung hegt vergleichbare Pläne. Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Regelungen geschaffen werden, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. „Insofern leisten wir in Nordrhein-Westfalen Vorarbeit für ein praxistaugliches Modell zur Verbraucherinformation, das auch bundesweit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Lebensmittelbetriebe und die amtliche Lebensmittelüberwachung von Nutzen sein kann“, sagt Schulze Föcking.
 

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