Herbst-Agrarministerkonferenz 2025: Nordrhein-Westfalen setzt sich für verbesserte Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft ein

26. September 2025
Silke Gorißen

Klare Rahmenbedingungen, mehr Verlässlichkeit und weniger Bürokratie für die landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen: Dafür hat sich bei der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September 2025 in Heidelberg Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen mit weiteren Bundesländern eingesetzt.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Klare Rahmenbedingungen, mehr Verlässlichkeit und weniger Bürokratie für die landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen: Dafür hat sich bei der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September 2025 in Heidelberg Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen mit weiteren Bundesländern eingesetzt. 

Ministerin Silke Gorißen sagte: „Seitdem die neue Bundesregierung im Amt ist, sind schon einige Weichenstellungen erfolgt, um den Landwirtinnen und Landwirten die tägliche Arbeit zu erleichtern. Mit der Aufhebung der Stoffstrombilanz hat die neue Bundesregierung bereits einen wichtigen Schritt vollzogen. Zudem sind unter Federführung der Bundesländer unter Mitwirkung des Bundes und von Verbänden 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Jetzt müssen aber noch weitere notwendige Schritte zum Bürokratieabbau erfolgen und die Landwirtschaft braucht einen stabilen finanziellen Rahmen.“ 

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat sich daher bei den kommenden Bund-Länder-Beratungen in Heidelberg für folgende Themen eingesetzt:

Auslaufen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung und Tierhaltungskennzeichnung

  1. Mehrjähriger Finanzrahmen 2028-2034
  2. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  3. Immissionsschutz in der Nutztierhaltung

Ein zentraler Gegenstand der Agrarministerkonferenz war die Zukunft der Nutztierhaltung, dazu gehört das Auslaufen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG). Die Agrarressorts der Länder sind sich einig, dass der Transformationsprozess des Umbaus der Tierhaltung langfristig finanziell vom Bund begleitet werden muss.

Ministerin Silke Gorißen: „Die Herausforderungen des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung müssen weiter aktiv begleitet werden. Daher ist nun der Bund gefragt, weitere bürokratische Hürden abzubauen und zukünftig eine auskömmliche finanzielle Ausstattung sicherzustellen.“

Die unions- und sozialdemokratisch geführten Agrarressorts der Länder haben am Freitag, 26. September 2025, in einer gemeinsamen Protokollerklärung den Bund gebeten, gemeinsam für mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Investitionen zu sorgen. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung des 20-jährigen Bestandsschutzes für Stallneu- und -umbauten, die Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die finanzielle Unterstützung der Transformation in der Nutztierhaltung.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kürzung am Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird der strategischen Bedeutung der Landwirtschaft für die europäische Versorgungssicherheit, den Herausforderungen beim Klimaschutz sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft und der ländlichen Räume nicht gerecht. Darum setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die Landwirte wie bisher leistungsfähig unsere Ernährung sichern können und die ländlichen Räume ihre Perspektiven behalten. 

Die Agrarressorts der Länder sprechen sich für eine verstärkte GAP-Förderung und einen eigenständigen GAP-Fonds aus, der weiterhin exklusiv der Landwirtschaft und der Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung steht. Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union steht angesichts geopolitischer, wirtschaftlicher und klimatischer Krisen unter großem Druck. Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Landwirtschaft bei der Bewältigung solcher Herausforderungen. Um jedoch auch künftig die vielfältigen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft sowie der ländlichen Räume erfüllen zu können, braucht es zusätzliche finanzielle Mittel.

„Landwirtschaft und ländliche Räume dürfen nicht zum Steinbruch für andere Politikfelder werden“, so Ministerin Silke Gorißen. „Die geplante Abkehr der eigenständigen Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung ländlicher Räume geht in die falsche Richtung. Die gesicherte Finanzierung der strukturellen Entwicklung des ländlichen Raums sorgt für Stabilität und wirkt sozialen Spannungen zwischen urbanem und ländlichen Raum entgegen.“

Nordrhein-Westfalen hat sich gemeinsam mit Sachsen und weiteren Ländern für Anpassungen auf EU- und nationaler Ebene eingesetzt, die die prekäre Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln abwenden sollen. Ministerin Silke Gorißen: „Es müssen wirksame Pflanzenschutzmittel entwickelt werden, damit die Ernten der Landwirtinnen und Landwirte gesichert sind und Resistenzen wirksam verhindert werden.“

Die Ministerin weiter: „Beim Pflanzenschutz fehlt es an Wirkstoffen, weil Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zu bürokratisch sind und häufig eine praxisnahe Nutzen-Risiko-Abwägung fehlt. Das bekommen aktuell zum Beispiel Salat-Anbauer in Nordrhein-Westfalen zu spüren, deren Kulturen sehr stark von Blattläusen befallen sind. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Bund und weiteren Ländern daran, das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland zu beschleunigen.“

Nordrhein-Westfalen hat eine traditionell starke Landwirtschaft, die stark von der Nutztierhaltung lebt: Mit über fünf Milliarden Euro trägt die Nutztierhaltung über die Hälfte zum Produktionswert der heimischen Landwirtschaft bei. Allerdings steht die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Die Nutztierbestände in Deutschland sind in den vergangenen Jahren rückläufig, insbesondere auch bei den Schweinen. Wenn sich der Trend so fortsetzt, sind Brüche in den gewachsenen Strukturen sowie in den Lieferketten möglich. 

Die Agrarressorts der Länder betonen die Notwendigkeit, verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für die Nutztierhaltung zu schaffen. Dies soll unter anderem durch die Anpassung genehmigungsrechtlicher Hürden beim Stallbau, eine praxisgerechte Umgestaltung des auf Tierhaltungsanlagen anzuwendenden Immissionsschutzrechts sowie einen langfristigen Bestandsschutz für Tierwohlställe erreicht werden. 

Wichtig für die Nutztierhaltung ist allerdings, dass die Vereinfachungen von Stallneu- oder -umbauten auch in kleineren landwirtschaftlichen Betrieben gilt, die das Tierwohl vorantreiben wollen oder neue immissionsschutz- oder tierschutzrechtliche Vorgaben erfüllen müssen. Dazu hat Nordrhein-Westfalen einen Beschlussvorschlag bei der AMK eingebracht. 

„Gerade die junge Generation braucht verlässliche und klare Rahmenbedingungen, um sich für die Landwirtschaft zu entscheiden“, so Ministerin Gorißen. „Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene müssen wir Innovationen fördern, Investitionen ermöglichen und vor allem Bürokratie abbauen. Darum fordern wir den Bund auf, einheitliche, eindeutige, nachvollziehbare und aufeinander abgestimmte Regelungen für die Landwirte im Bereich von Stallneu- und -umbauten zu schaffen.“ In diesem Zusammenhang müssten auch die offenen Fragen zur Haltungskennzeichnung sowie zur Förderung berücksichtigt werden und durchgängig abgestimmte Kriterien gelten.

 

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