GRÜNDERPREIS NRW: Minister Pinkwart und NRW.BANK-Vorstandsvorsitzender Forst besuchen Vorjahresgewinner Physec
Das Internet der Dinge eröffnet auch innovativen Neugründungen aus Nordrhein-Westfalen Wachstumschancen.
Das Internet der Dinge eröffnet auch innovativen Neugründungen aus Nordrhein-Westfalen Wachstumschancen. Das zeigt das erst vor vier Jahren gestartete Bochumer IT-Unternehmen PHYSEC GmbH, das 2019 mit dem GRÜNDERPREIS NRW ausgezeichnet wurde. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, NRW.BANK-Vorstandsvorsitzender Eckhard Forst und Jury-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Volkmann informierten sich heute bei dem jungen Unternehmen, wie die Auszeichnung bei der Entwicklung geholfen hat und wie sich die aktuelle Lage in der Corona-Krise gestaltet.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Junge Unternehmen müssen oft große Herausforderungen meistern. Gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise verdienen sie Anerkennung für ihre Leistung. Der GRÜNDERPREIS NRW ehrt diesen Mut von Gründerinnen und Gründern und zeigt: Es lohnt sich, an eigene Ideen zu glauben und diese umzusetzen.“
Die PHYSEC GmbH entwickelt sichere Lösungen im Internet der Dinge, mit denen die Geräte – vom Heizkostenableser über den Geldautomaten bis hin zur Ladesäule – vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Eine echte Erfolgsgeschichte: 2016 gegründet, ist das Team um die Kryptographie-Experten Dr. Christian Zenger und Dr. Heiko Koepke mittlerweile auf über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewachsen. Das Unternehmen legt großen Wert auf Inklusion und gibt Menschen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in das multikulturelle Team einzubringen. Das hatte die Jury beeindruckt: 30.000 Euro gab es von der NRW.BANK für den ersten Platz des GRÜNDERPREISES NRW.
NRW.BANK-Vorstandsvorsitzender Eckhard Forst: „Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützen wir Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit und zum Erfolg. Dabei kommen sowohl Beratungsangebote als auch Fördermittel zum Einsatz. Unser Ziel ist es, dass keine gute Idee in Nordrhein-Westfalen an der Finanzierung scheitert.“
Jury-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Volkmann, Leiterin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung der Bergischen Universität Wuppertal: „Beim GRÜNDERPREIS NRW gelten auch Nachfolger als Gründer. Denn diese stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie bei einer Neugründung. Ich möchte speziell diejenigen, die erfolgreich eine Firma übernommen haben, ermutigen, sich beim Wettbewerb anzumelden.“
Über den GRÜNDERPREIS NRW
Der vom Wirtschafts- und Digitalministerium und der NRW.BANK ausgelobte GRÜNDERPREIS NRW feiert erfolgreiche und innovative Gründerinnen und Gründer. Mit insgesamt 60.000 Euro ist er einer der höchstdotierten Gründerpreise Deutschlands. Noch bis zum 21. September 2020 können sich nordrhein-westfälische Jungunternehmer, Freiberufler oder Nachfolger aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistungen, die zwischen 2015 und 2018 an den Start gingen, unter www.gründerpreis.nrw bewerben. Bewertet werden unter anderem Erfolg, Innovationskraft, Unternehmensphilosophie sowie ökologische und soziale Verantwortung. Berücksichtigt wird zudem, wie das Unternehmen bisher durch die Corona-Krise gekommen ist.
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