Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe
Minister Laumann: Mit den Aktionstagen setzen wir ein klares Zeichen gegen Ausbeutung
Vom 22. bis 26. Juni 2026 wurden rund 100 Baustellen, mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte kontrolliert.
Mit Fokus auf das Baugewerbe haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion die diesjährigen Aktionstage gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Vom 22. bis 26. Juni 2026 wurden rund 100 Baustellen, mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte kontrolliert. Die beteiligten Behörden stellten dabei Verstöße gegen arbeits-, sozial-, handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften fest. Die Kontrollteams der Arbeitsschutzverwaltung deckten zahlreiche Mängel bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften auf, darunter teils gravierende Sicherheitsmängel wie fehlende Absturzsicherungen und mangelhafte Gerüste.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Beschäftigten in der Baubranche leisten jeden Tag harte körperliche Arbeit. Sicherheitsmängel auf Baustellen sind lebensgefährlich und können zu schweren Unfällen führen. Deswegen ist es wichtig, hier besonders hinzuschauen. Im Rahmen der Aktionstage machen wir genau das – gemeinsam und jedes Jahr mit dem Fokus auf eine Branche, in der erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht. Damit setzen wir ein klares Zeichen gegen Ausbeutung und stärken gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die sich an Recht und Ordnung halten und verantwortungsvoll mit ihren Beschäftigten umgehen.“
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung dürfen wir nicht kleinreden. Sie schaden den vielen ehrlichen Unternehmen, die ausbilden, investieren und Nordrhein-Westfalen voranbringen. Nur mit einem starken Handwerk können wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen, klimagerecht bauen, energetisch sanieren und moderne Heiz- und Kühlsysteme installieren. Dafür braucht es faire Wettbewerbsbedingungen.“
An den Kontrollen waren Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden (insbesondere Polizei und Ausländerbehörden sowie Handwerkskammern) beteiligt. Insgesamt waren an den Aktionstagen knapp 550 Kontrollkräfte im Einsatz.
Die Arbeitsschutzverwaltung überprüfte insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften etwa bei Absturzsicherungen, Gerüstverankerungen, der persönlichen Schutzausrüstung und dem Umgang mit Gefahrstoffen. Die Bilanz ist eindeutig: Fast neun von zehn kontrollierten Betrieben (87,5 Prozent) wiesen Mängel auf. Eine Baustelle musste stillgelegt werden. Insgesamt stellten die Kontrollteams der Arbeitsschutzverwaltung 798 Mängel bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften fest.
Die Bediensteten der FKS prüften außerdem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben und ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden. Darüber hinaus kontrollierten sie, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen wie beispielsweise Höchstarbeitszeiten und Pausen eingehalten werden.
In insgesamt 77 Fällen leitete der Zoll Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts.
Zudem erfolgte in insgesamt 154 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Letztere wurden dabei zum Beispiel wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung oder wegen Melde- und Ausweismitführungspflichtverstößen eingeleitet.
Darüber hinaus ergaben sich über 300 Sachverhalte, die im Nachgang tiefergehende Prüfungen der FKS erfordern. In diesen Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für die Unterschreitung des Mindestlohns, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsmissbrauch sowie aufenthaltsrechtliche Verstöße.
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls: „Fairen Wettbewerb brauchen wir in jeder Branche. Deshalb ist die konsequente Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eine gemeinsame Verantwortung – wie wir hier in der Baubranche eindrucksvoll zeigen. Der diesjährige Aktionstag mit unseren Partnerbehörden in Nordrhein-Westfalen knüpft nahtlos an eine Reihe erfolgreicher, risikoorientierter Prüfmaßnahmen an – zuletzt in der Fleischindustrie, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Friseurhandwerk sowie in der Gebäudereinigung. Gemeinsam setzen wir ein klares Zeichen für die Stärkung ehrlicher Unternehmen und den Schutz der Beschäftigten.”
Die Bediensteten der Kommunen fanden bei den Kontrollen der Baustellen rund 120 Anhaltspunkte für Verstöße nach der Handwerks- und Gewerbeordnung. Hierzu zählen beispielsweise die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne die Eintragung in die dafür erforderliche Handwerksrolle oder es fehlten die Gewerbeanzeige oder die Reisegewerbekarte. Die Kontrollteams deckten nicht nur fehlende Ausweispapiere auf, sondern auch Fälle, in denen ausländische Handwerker ihre grenzüberschreitenden Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß gemeldet hatten. Im Nachgang werden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter.
Hintergrund
Die Landesregierung und die Generalzolldirektion haben 2018 in Münster die gemeinsamen Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vereinbart, die jährlich in wechselnden Branchen stattfinden. Ziel ist es, die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken. Bisher wurden schwerpunktmäßig folgende Branchen im Rahmen dieser Aktionstage gemeinsam überprüft: das Bauhaupt- und Baunebengewerbe (2019, 2021), das Wach- und Sicherheitsgewerbe (2020), die Fleischindustrie (2021, 2022), das Hotel- und Gaststättengewerbe (2023), das Friseurhandwerk (2024) sowie die Gebäudereinigung (2025).
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
| Telefon: | 0211 855-3118 |
|---|---|
| E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |
Pressekontakt
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
| Telefon: | 0211 61772-143 |
|---|---|
| E-Mail: | presse [at] mwike.nrw.de |
Bürgeranfragen
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
| Telefon: | 0211 61772-0 |
|---|---|
| E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |