Fußballtraditionsvereine aus Nordrhein-Westfalen übernehmen IHRA-Definition und bekräftigen Engagement gegen Antisemitismus

9. Februar 2021
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Mit dem 1. FC Köln, Borussia Mönchengladbach, Fortuna Düsseldorf und dem VfL Bochum haben sich weitere vier Vereine der 1. und 2. Bundesliga dazu entschlossen, auf Initiative der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Mit dem 1. FC Köln, Borussia Mönchengladbach, Fortuna Düsseldorf und dem VfL Bochum haben sich am Dienstag (9. Februar 2021) weitere vier Vereine der 1. und 2. Bundesliga dazu entschlossen, auf Initiative der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Die Traditionsvereine haben im Rahmen einer digitalen Veranstaltung und im Beisein von Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie Michelle Müntefering, Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, die IHRA-Definition übernommen.
 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen: „Ich begrüße dieses Engagement der vier Fußballclubs sehr, denn ihr Bekenntnis gegen Antisemitismus und für die Menschenwürde wirkt tief in alle gesellschaftlichen Bereiche. Dies zeigt, dass Antisemitismus uns alle angeht und nirgendwo einen Platz in Deutschland hat - auch in keinem Fußballstadion und in keinem Fußballverein. Sport und jüdisches Leben gehören zu Nordrhein-Westfalen - ohne Wenn und Aber."
 
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Anerkennung der Arbeitsdefinition zum Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) durch Clubs der Fußballbundesliga ist ein bedeutender Beitrag zur Prävention von antisemitischen Diskriminierungen. Ich freue mich, dass das aktive Vorgehen gegen Antisemitismus im Fußball eine zunehmend bessere Resonanz findet. Am 26. Januar 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Erklärung zum jüdischen Leben in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Darin betont sie den konsequenten Einsatz gegen jede Form der Diskriminierung, Menschenfeindlichkeit und Hass. Besonders aufgrund des Jubiläums ‚1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ im Jahr 2021 soll der Beitrag jüdischen Lebens in unserer Gesellschaft deutlich gemacht werden.“
 
Michelle Müntefering, Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt: „Fußball hat nicht nur viele Fans in der ganzen Welt, sondern er hat auch Vorbildfunktion. Gerade in einer Zeit, in der Antisemitismus wieder zunimmt, ist dieses Engagement ein wichtiges und leider auch notwendiges Signal.”
 
Die Antisemitismusbeauftragte Leutheusser-Schnarrenberger und Staatssekretärin Milz tauschten sich zudem mit den Vertretern der Fußballvereine und weiteren Experten über konkrete Projekte und Handlungsmöglichkeiten gegen Antisemitismus im Fußball aus.
 
Grundidee der IHRA-Definition hat Tradition
 
Die Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
 
Die Übernahme der IHRA-Definition durch diese Traditionsvereine soll auch als Vorbild betrachtet werden, um weitere Fußballvereine insbesondere aus dem Amateurbereich beim Kampf gegen Antisemitismus zu mobilisieren. Ziel ist es, über die verschiedenen Akteure im Fußballsport und dessen gesamtgesellschaftliche Wirkung die Antisemitismusprävention gemäß IHRA zu stärken.
 
Aufgrund der Pandemielage fand dieser Termin digital statt. Die Antisemitismusbeauftragte sprach sich mit den Vereinen gemeinsam dafür aus, dass zu gegebener Zeit das Engagement auch vor Ort bei den Vereinen durch das Land entsprechend gewürdigt wird und gemeinsame Projekte angegangen werden.
 
Weitere Informationen zur IHRA-Definition finden Sie unter:
https://www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/arbeitsdefinition-von-antisemitismus
 

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