Für lebenswerte und attraktive ländliche Räume: Ministerin Gorißen übergibt Förderbescheid für Flurbereinigungsverfahren im Kreis Borken
Die ländlichen Räume sind Wohnort, Lebensmittelpunkt und Heimat für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung setzt sich daher für die Stärkung des ländlichen Raums und lebendige Dörfer und Gemeinden ein.
Die ländlichen Räume sind Wohnort, Lebensmittelpunkt und Heimat für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung setzt sich daher für die Stärkung des ländlichen Raums und lebendige Dörfer und Gemeinden ein. In diesem Zusammenhang hat Ministerin Silke Gorißen am Donnerstag, 17. Juli 2025, gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster einen Förderbescheid in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro für ein Flurbereinigungsverfahren in Reken-Hülsten im Kreis Borken an den Vorstand der Teilnehmergesellschaft übergeben. Mit dabei waren die stellvertretende Landrätin des Kreises Borken, Silke Sommers, sowie Dülmens Bürgermeister Carsten Hövekamp.
Flurbereinigungsverfahren dienen der Verbesserung der agrarstrukturellen Rahmenbedingungen – also beispielsweise die Zusammenlegung von Flächen im ländlichen Raum oder die Modernisierung von Wegenetzen. Daneben sind die Verfahren in den vergangenen Jahren wirksam eingesetzt worden, um Landnutzungskonflikte zwischen verschiedenen Akteuren vor Ort aufzulösen.
„Die Landesregierung investiert in die Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Räume, damit sie weiterhin lebenswert und attraktiv bleiben – so auch im Kreis Borken“, so Ministerin Silke Gorißen. „Mit dem nun eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren Reken-Hülsten soll hier vor Ort auf rund 1.500 Hektar der ländliche Raum für die Landwirtschaft und auch für die Menschen vor Ort mit neuen Wegen und neuen Grundstücksstrukturen umgestaltet werden. Dieses Vorhaben unterstützen wir sehr gern und stellen hierfür auch die notwendigen Fördermittel zur Verfügung. So wird die Attraktivität der ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen gesichert und gestärkt.“
In den ländlichen Räumen treten immer wieder verschiedene Interessen der Nutzung von Flächen auf. Über das Instrument der Flurbereinigung werden Landnutzungskonflikte aufgelöst und die verschiedenen Interessen der Nutzung in Einklang und Ausgleich gebracht. Im Resultat sind dann große, zusammenhängende Flächen leichter und wirtschaftlicher zu bearbeiten als verstreut liegende, kleine Teilflächen. Ein modernes Wegenetz ermöglicht zum Beispiel den Einsatz hochspezialisierter Landtechnik – dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Flurbereinigungsverfahren „Reken-Hülsten“
Ausgangslage in Reken-Hülsten ist, dass der landwirtschaftliche Grundbesitz stark zersplittert ist. Dies erschwert eine erfolgreiche Bewirtschaftung der landwirtschaftlich geprägten Flächen. Auch das Wegenetz ist bislang sehr engmaschig und entspricht zum Teil nicht den heutigen Anforderungen.
„Durch die Förderung des Landes können nun in enger Abstimmung und in Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden des Verfahrens viele wichtige Maßnahmen durchgeführt werden“, so Dr. Dagmar Bix, Leiterin des Dezernates Ländliche Entwicklung und Bodenordnung der Bezirksregierung Münster. „Die Eigentumsflächen werden zusammengelegt, um die Agrarstruktur zu verbessern. Das Wegenetz wird an die Erfordernisse angepasst. Ziel ist es auch, vor allem im Bereich des Heubachs, des Boombachs und der Heubachwiesen wichtige Naturschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Mit Hilfe von Grünstreifen und Erddämmen mit Drainagen wird auch der Erosionsschutz verbessert.“ Durch Neuvermessungen wird zudem das Kataster korrigiert.
Die Ausführungskosten der Flurbereinigung in Reken-Hülsten betragen voraussichtlich 6,4 Millionen Euro, von denen das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz rund 5,1 Millionen Euro übernimmt. Die Gemeinde wird den überwiegenden restlichen Teil der Kosten übernehmen. Der Eigenanteil für die Teilnehmergemeinschaft – also die beteiligten Grundeigentümer – liegt voraussichtlich bei weniger als 200.000 Euro.
Die Flurbereinigung ist ein behördlich geleitetes Verfahren, das durch die Teilnehmergemeinschaft selbst verwaltet und gestaltet wird. Das Verfahren wird von der Bezirksregierung Münster als Flurbereinigungsbehörde geleitet.
Wie unterstützt das Land die ländlichen Räume?
Die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens erstrecken sich über zwei Drittel der Landesfläche. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz schafft mit verschiedenen Instrumenten gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung der ländlichen Räume und unterstützt die Menschen vor Ort bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.
Dazu gehören aktivierende Angebote wie zum Beispiel der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, aber auch Förderangebote im Bereich der Regional- und Dorfentwicklung, der ländlichen Bodenordnung und der Wirtschaftswege. Darüber hinaus setzt das Land auch die Verfahren der ländlichen Bodenordnung als eigenständiges Instrument ein, um Landnutzungskonflikte agrarstrukturell verträglich zu lösen.
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