Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“ bis Ende 2028 verlängert

Hochschulen können Fördermittel für mehr Barrierefreiheit und Inklusion einsetzen

21. Januar 2026
phb Rollstuhl, Barrierefrei

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verlängert das Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“ um zwei weitere Jahre. Den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in staatlicher Trägerschaft sowie den staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen stehen damit bis Ende 2028 weiterhin jährlich rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Kultur und Wissenschaft

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verlängert das Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“ um zwei weitere Jahre. Den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in staatlicher Trägerschaft sowie den staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen stehen damit bis Ende 2028 weiterhin jährlich rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit setzt sich das Land für Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit in der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft ein.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Gleiche Chancen in Studium, Forschung und Lehre dürfen keine Frage der individuellen Voraussetzungen sein. Mit der Verlängerung und Ausweitung des Förderprogramms geben wir den Hochschulen die nötige Flexibilität, konkrete Verbesserungen an ihren Standorten umzusetzen. Davon profitieren die Studentinnen und Studenten und der Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, denn Barrierefreiheit und Inklusion gehören zu den Grundlagen einer leistungsstarken Hochschullandschaft.“

Michaela Kusal, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW: „Die Fortführung des Programms ist ein wichtiges Signal, denn Inklusion an Hochschulen ist kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Für die Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW ist diese Entscheidung zugleich eine Bestätigung unserer kontinuierlichen Arbeit der vergangenen Jahre. Die Fortführung des Programms bietet eine wichtige Grundlage, um den gemeinsamen Austausch zwischen Hochschulen, Studierendenvertretungen, Politik und weiteren Akteurinnen und Akteuren auch in den kommenden Jahren fortzusetzen.“

Die Fördermittel aus dem Programm können von den Hochschulen zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden, insbesondere für Personal, Hilfsmittel, Dienstleistungen, Material, Geräte und Baumaßnahmen. 

Im Rahmen des Programms erhalten die Hochschulen weiterhin pro Jahr jeweils 5.500 Euro zur gezielten Stärkung der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Ab dem Jahr 2027 wird das Förderprogramm erweitert: Dann erhalten die vier staatlich refinanzierten Hochschulen jährlich jeweils 10.000 Euro, die im Sinne des Förderprogrammes einzusetzen sind. 

Das Förderprogramm läuft bereits seit 2020 sehr erfolgreich. Durch die zur Verfügung gestellten Mittel konnten bisher zahlreiche Maßnahmen unterstützt werden. So wurden etwa Beratungs- und Servicestellen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung aufgebaut. Lern- und Arbeitsplätze sowie Hörsäle wurden technisch nachgerüstet, etwa durch Hörunterstützungssysteme oder ergonomische Arbeitsplätze. Zudem hat das Förderprogramm barrierefreie Homepages und sogenannte Study-Buddy-Programme ermöglicht, also Patenschaftsprogramme von Menschen mit und ohne Behinderungen.

Ausgewählte Projekte aus dem Förderprogramm an einzelnen Hochschulen finden Sie hier: https://www.inklusive-hochschule.nrw/.

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