Erhalt von schriftlichem Kulturgut: Land stellt Ko-Finanzierung für sechs Restaurierungsprojekte bereit

Rund 150.000 Euro u.a. für die Restaurierung der Wallraf-Bibliothek – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Schriftliches Kulturgut erhalten heißt kulturelles Gedächtnis bewahren

9. Oktober 2020

Im Rahmen des diesjährigen Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt das Land sechs Restaurierungsvorhaben mit einer Ko-Finanzierung und stellt dafür insgesamt rund 150.000 Euro zur Verfügung.

Kultur und Wissenschaft

Im Rahmen des diesjährigen Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt das Land sechs Restaurierungsvorhaben mit einer Ko-Finanzierung und stellt dafür insgesamt rund 150.000 Euro zur Verfügung. Davon fließen allein 100.000 Euro in die weitere Restaurierung der Bibliothek Ferdinand Franz Wallraf an der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln.
 
„Schriftliches Kulturgut vor dem Zerfall zu schützen, zu restaurieren und damit der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen, ist ein wesentlicher Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Gedächtnisses. Ein besonderes Projekt zur Erhaltung schriftlicher Zeugnisse stellt die umfassende Restaurierung der Wallraf-Bibliothek in Köln dar. Mit der Ko-Finanzierung unterstützt das Land dieses Vorhaben und ermöglicht damit die Fertigstellung bis zum Jubiläumsjahr 2024, in dem der 200. Todestag von Ferdinand Franz Wallraf begangen wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Die Bibliothek von Ferdinand Franz Wallraf (1748-1824), dem letzten Rektor der Alten Universität zu Köln, umfasst insgesamt 10.000 Bücher aus der Zeit zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert, darunter wertvolle Handschriften aus kölnischen und niederrheinischen Ordensniederlassungen, die Wallraf im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts sicherte. Die Büchersammlung vermachte Wallraf der Stadt Köln. Mit Hilfe der unter anderem vom Land geförderten Restaurierung können die kulturhistorisch bedeutsamen Bestände vor dem Verfall geschützt und der Forschung sowie der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden. Zudem legt die Restaurierung den Grundstein für eine spätere Digitalisierung der Bestände.
 
Folgende weitere Vorhaben zur Erhaltung schriftlicher Originale in Nordrhein-Westfalen werden vom Land im BKM-Sonderprogramm 2020 unterstützt:

  • Universitäts- und Landesbibliothek Bonn:
    Verpackung und Wiedernutzbarmachung arsenbelasteter Einbände, sowie Erstellen einer modellhaften Handhabung zum Umgang mit solchen Bänden     
  • Stadtarchiv Coesfeld:
    Reinigung und Verpackung von 834 Urkunden und 520 Siegeln
  • Institut für Zeitungsgeschichte in Dortmund:
    Trockenreinigung, Verpackung und Restaurierung der Flugblattsammlung 1848/49
  • Stadtarchiv Münster:
    Reinigung, Verpackung des Bestandes der Armenkommission aus preußischer Regierungszeit        
  • Erzbistum Paderborn:
    Reinigung/Restaurierung von Teilbeständen aus sechs Pfarrarchiven 
Das 2017 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgelegte Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts fördert Projekte von Bundes-, Landes-, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen sowie sonstigen Trägern zu 50 Prozent. Die andere Hälfte wird mit Eigenmitteln der Antragssteller und/oder durch Landes- oder weitere Drittmittel mitfinanziert. Das Programm wird über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) koordiniert.
 
Weitere Informationen zum Sonderprogramm bzw. zur KEK: www.kek-spk.de
 

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