In Düsseldorf wird die Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts eingeführt

Minister der Justiz Nordrhein-Westfalen Limbach begrüßt die im Patentrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen

21. Juni 2023
PHB Limbach, Benjamin - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach hat am 19. Juni 2023 bei einem Festakt unter großer Beteiligung der Anwaltschaft die Lokalkammer Düsseldorf des Einheitlichen Patentgerichts eingeführt.

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Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach hat am 19. Juni 2023 bei einem Festakt unter großer Beteiligung der Anwaltschaft die Lokalkammer Düsseldorf des Einheitlichen Patentgerichts eingeführt. Nach Begrüßung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf Dr. Werner Richter, in dessen Haus jetzt neben den nationalen Patentsenaten auch die Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts ihren Sitz hat, stellten der Präsident des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts Dr. Klaus Grabinski, der Vorsitzende Richter der Lokalkammer Düsseldorf Ronny Thomas und der Vorsitzende der Bezirksgruppe West der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsanwalt Christian Harmsen die Vorteile der Lokalkammer in Düsseldorf heraus.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: „Es freut mich sehr, dass am Düsseldorfer Patentgerichtsstandort jetzt sowohl national als auch supranational in Verletzungsverfahren verhandelt und entschieden wird. Denn der effiziente Schutz von Patenten stärkt die Unternehmen gerade auch im überregionalen, europaweiten und globalen Wettbewerb und ist damit ein wichtiger Standortfaktor für Nordrhein-Westfalen.“

 

Der Präsident des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts Dr. Klaus Grabinski, der seine Patentrechtslaufbahn im Landgericht Düsseldorf begonnen hatte, sieht die Zukunft in Patentverletzungsverfahren beim Einheitlichen Patentgericht. Zwei Drittel der Patente, also rund eine Million Patente, stehen unter dem Schutz des Einheitlichen Patentgerichts. In einem einzigen Patentverletzungsverfahren wird eine in den 17 Vertragsstaaten geltende Entscheidung getroffen.

Der Vorsitzende Richter der Lokalkammer Düsseldorf und Mitglied des Präsidiums Ronny Thomas verwies auf die dem internationalen Charakter des Einheitlichen Patentgerichts gerecht werdende Verfahrensführung. So können Verfahren vor der Lokalkammer Düsseldorf nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer Sprache geführt werden. Darüber hinaus macht die Lokalkammer Düsseldorf in dem durch die Verfahrensordnung vorgegebenen Rahmen bestmöglich von den Möglichkeiten einer modernen, elektronischen Verfahrensführung Gebrauch. Zum Einsatz kommt ein modernes Case Management System. Zudem werden Verhandlungen im Regelfall in Hybridform stattfinden, so dass ein Teil der Anwesenden per Videokonferenz aus dem In- und Ausland in den Sitzungssaal zugeschaltet werden kann.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe West der GRUR Christian Harmsen verwies auf das seit Jahrzehnten bestehende hohe Ansehen der Düsseldorfer Richterinnen und Richter im Patentrecht. Mittlerweile hätten auch neun der zehn führenden und im Patentrecht spezialisierten Anwaltskanzleien einen Standort in Düsseldorf.

Bei dem einheitlichen Patentgericht handelt es sich um ein gemeinsames Gericht von gegenwärtig 17 Mitgliedsstaaten. Das Gericht erster Instanz wird unter anderem durch Lokalkammern gebildet, von denen eine in Düsseldorf angesiedelt ist. Um eine einheitliche Rechtsprechung in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen, sind die Spruchkörper der Lokalkammern multinational besetzt. Die Lokalkammer Düsseldorf wird von dem Vorsitzenden Ronny Thomas geleitet. Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf Dr. Bérénice Thom ist dem Spruchkörper als weitere rechtlich qualifizierte Richterin fest zugeordnet. Hinzu kommt eine weitere Richterin oder ein weiterer ausländischer Richter, welche durch die Präsidentin des Gerichts erster Instanz jeweils für einen bestimmten Fall aus einem Richterpool zugewiesen werden. So werden an der Lokalkammer Düsseldorf in bereits laufenden Verfahren u.a. Richterkolleginnen und -kollegen aus den Niederlanden sowie aus Slowenien tätig sein. Bei Bedarf kann der Spruchkörper zusätzlich um eine Richterin oder einen Richter, die technisch qualifiziert sind und über eine entsprechende Erfahrung auf dem Gebiet der Technik verfügen, ergänzt werden.

Im Anschluss an die Veranstaltung bestand die Möglichkeit zu einer Besichtigung des Sitzungssaals. Dieser ist mit modernster Videokonferenztechnik sowie Übersetzungskabinen ausgestattet. Da das Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Einheitlichen Patentgericht durch eine Tonaufnahme ersetzt wird, verfügt der Sitzungssaal außerdem über eine Anlage für Tonaufnahmen, mit welcher bis zu 16 Tonspuren parallel aufgezeichnet werden können. Dies ermöglicht, die einzelnen Beiträge zur mündlichen Verhandlung jeweils bestimmten Beteiligten zuzuordnen.

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