Drug-Checking: Kabinett will Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen ermöglichen

Gesundheitsminister Laumann: Gerade verunreinigte Drogen können töten

1. Oktober 2025
PHB Drogentote Drogen

Neue Maßnahme zur Reduzierung von Todesfällen bei Drogenmissbrauch: Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung eine Verordnung auf den Weg gebracht, die im Rahmen von Modellvorhaben die Durchführung von Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen ermöglicht.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Neue Maßnahme zur Reduzierung von Todesfällen bei Drogenmissbrauch: Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Dienstag, 30. September 2025 eine Verordnung auf den Weg gebracht, die im Rahmen von Modellvorhaben die Durchführung von Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen ermöglicht. Zentrales Ziel der sogenannten Drug-Checking-Verordnung ist es, dass schwerst drogenabhängige Menschen, die beispielsweise Heroin oder Crack konsumieren, die von ihnen mitgebrachten Betäubungsmittel auf ungewöhnliche Inhaltsstoffe oder Stoffkonzentrationen analysieren lassen können. Damit können die Konsumentinnen und Konsumenten vor zusätzlichen, womöglich sogar tödlichen Gesundheitsgefahren durch die Einnahme dieser Substanzen gewarnt werden.

„Inzwischen dürften viele in Deutschland schon einmal von der Substanz Fentanyl gehört haben. Doch auch schon vorher war klar: Drogen machen abhängig und können töten. Das gilt vor allem für verunreinigte Betäubungsmittel. Schwerst drogenabhängige Menschen sind hier eine besonders vulnerable Gruppe mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Die Substanzanalyse soll die Gefahren verringern, die vom Konsum von Drogen mit nicht bekannter Zusammensetzung ausgehen. Dies ist ein weiterer Baustein der Strategie zur Reduzierung von Drogentodesfällen und ein wichtiger Beitrag, um schwerst drogenabhängige Menschen vor Überdosierungen und somit vor Konsumnotfällen zu schützen“, so Gesundheitsminister Laumann.

Mit der Drug-Checking-Verordnung macht Nordrhein-Westfalen von den bundesrechtlichen Vorgaben Gebrauch, Drug-Checking-Modellvorhaben im Landesrecht zu verankern. Betreiber von Drogenkonsumräumen können diese Analysen anbieten. Es wird jedoch keine Verpflichtung zur Durchführung eingeführt. Es bestehen keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Zudem werden keine neuen Aufgaben auf die Kommunen übertragen oder bestehende Aufgaben wesentlich erweitert. Der Nutzerkreis ist ausschließlich auf die Nutzerinnen und Nutzer von Drogenkonsumräumen begrenzt. Mit der Substanzanalyse ist immer auch eine Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote der Suchthilfe und Suchtprävention verbunden.

Nach Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen kann die Verordnung in Kraft treten. Die Drug-Checking-Verordnung wird auf zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2035 befristet.

 

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