Das wilde NRW erhalten und schützen

Umweltministerium ruft zum Schutz der heimischen Artenvielfalt auf – Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai

21. Mai 2017

Mit mehr als 3.200 Naturschutzgebieten, etwa 550 Gebieten des europäischen Schutzgebietssystems „NATURA 2000“, einem Nationalpark in der Eifel, rund 100 Wildnisgebieten und zwölf Naturparken verfügt Nordrhein-Westfalen über ein eindrucksvolles, vielseitiges und wertvolles Naturerbe.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mit mehr als 3.200 Naturschutzgebieten, etwa 550 Gebieten des europäischen Schutzgebietssystems „NATURA 2000“, einem Nationalpark in der Eifel, rund 100 Wildnisgebieten und zwölf Naturparken verfügt Nordrhein-Westfalen über ein eindrucksvolles, vielseitiges und wertvolles Naturerbe. Mit mehr als 43.000 verschiedenen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten ist die Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen bemerkenswert groß. „Nordrhein-Westfalen hat eine faszinierende Natur mit sehr vielfältigen Regionen - ein Schatz direkt vor unserer Tür. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt ist daher eine zentrale Aufgabe für uns als Landesregierung“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.
 
Doch diese beeindruckenden Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass unser Naturerbe gefährdet ist. Für Umweltminister Johannes Remmel nehmen der weltweite Artenschwund und der Verlust an Lebensräumen „bedrohliche Ausmaße“ an. Insgesamt stehen etwa 45 Prozent der beobachteten Arten auf der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen. Lediglich rund 40 Prozent der in NRW europaweit geschützten Arten gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Und die Situation verschärft sich. Denn mittlerweile nimmt die Gefährdung typischer Arten der Feldflur und bisher ungefährdeter „Allerweltsarten“ deutlich zu.
 
Viele Lebensräume für wild lebende Tier- und Pflanzenarten in NRW sind weiterhin nicht in einem guten ökologischen Zustand. Dabei ist die Situation im Flachland deutlich kritischer als im Bergland. Bei den FFH-Lebensraumtypen befinden sich im Tiefland (atlantische biogeografische Region) nur 21 Prozent in einem günstigen Erhaltungszustand, im Bergland (kontinentale biogeografische Region) sind es dagegen 66 Prozent der FFH-Lebensraumtypen. „Diese Entwicklungen zehren am Naturkapital unseres Planeten. Daher ist der Erhalt der biologischen Vielfalt eine zentrale Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge, die die genetische Vielfalt ebenso umfasst wie die der Arten und Ökosysteme. Das wesentliche Ziel der Naturschutzpolitik besteht darin, in den nächsten Jahren endlich eine Trendwende beim Rückgang der biologischen Vielfalt einzuläuten“, sagte Minister Remmel.
 
Die Ursachen des Artensterbens in NRW sind häufig menschengemacht: Hierzu gehören besonders die zu intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume und der fortschreitende Flächenverbrauch. So gehen laut Umweltbericht NRW 2016 täglich rund neun Hektar oder 13 Fußballfelder an wertvollen Lebensräumen für eine Vielzahl von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten verloren. „Es ist noch eine enorme Kraftanstrengung erforderlich, wenn wir das Ziel erreichen wollen, bis 2020 den Flächenverbrauch auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren“, sagte Minister Remmel.
 
Schutz des Naturerbes durch Biodiversitätsstrategie NRW und Landesnaturschutzgesetz
Die Biodiversitätsstrategie NRW wurde im Januar 2015 verabschiedet. Zum Schutz des wertvollen Naturerbes sind konkrete Maßnahmen gegen den Verlust der Arten- und Lebensraumvielfalt in der Strategie zusammengeführt. Die Strategie verfolgt einen umfassenden und integrativen Ansatz, der die ganze Landesfläche einbezieht. Die Strategie soll vornehmlich in Kooperation mit den Flächennutzern und Flächeneigentümern umgesetzt werden.
 
Zur gesetzgeberischen Umsetzung dieser Strategie wurde das neue Landesnaturschutzgesetz erarbeitet, das Ende November 2016 in Kraft getreten ist. Beispielsweise wurden der Grünlandschutz und der Biotopverbund als wichtige Elemente zur Wahrung der Biodiversität gestärkt.
 
UN-Tag der biologischen Vielfalt
Der internationale Tag der biologischen Vielfalt wurde im Jahr 2000 durch die Vereinten Nationen eingeführt. Der Tag erinnert an den 22. Mai 1992, an dem sich die Staatenwelt in Nairobi auf das richtungsweisende UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt geeinigt hat. Es wurde inzwischen von mehr als 190 Vertragsstaaten unterzeichnet und gilt als eines der erfolgreichsten Abkommen der UNO. Ziel des Aktionstages ist es unter anderem, auf das weltweite Artensterben hinzuweisen, Aufmerksamkeit für den Naturschutz zu erregen und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Artenvielfalt in der Natur zu schärfen. „In einigen Regionen der Welt liegt die Geschwindigkeit, in der Arten verloren gehen, etwa 100 bis 1.000 Mal höher als die natürliche Aussterberate. Das ist alarmierend“, sagte Minister Remmel.
 
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
Die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist ganz besonders auch auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. „Konkrete Maßnahmen zum Schutz unserer Natur kann jede und jeder ganz einfach umsetzen. Ich möchte gerne dazu aufrufen, dass sich alle Menschen in unserem Bundesland für den Erhalt der Natur in der direkten Umgebung, also am Wohn- und Arbeitsort, einsetzen“, sagte Minister Remmel.
 

Weitere Informationen

Video Wildes NRW
http://url.nrw/wildesnrw
Seltene Arten in den Kreisen und kreisfreien Städten:
http://url.nrw/arten
Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein- Westfalen:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/roteliste/
Broschüre „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen“: http://url.nrw/broschürearten
Broschüre „Wildes Nordrhein-Westfalen. Biologische Vielfalt zwi- schen Metropole und ländlicher Idylle“: http://url.nrw/broschürewildesnrw

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