Besoldungsreform: Landesregierung stärkt Vertrauensschutz
Gesetzentwurf geht am Donnerstag in den Landtag
Das Landeskabinett hat den weiterentwickelten Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts verabschiedet. Die Landesregierung hat die Ergebnisse der Verbändeanhörung ausgewertet und den Vertrauensschutz für die Beamtinnen und Beamten gestärkt.
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 13. Oktober 2026, den weiterentwickelten Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts verabschiedet. Die Landesregierung hat die Ergebnisse der Verbändeanhörung ausgewertet und den Vertrauensschutz für die Beamtinnen und Beamten gestärkt: Die Ausgleichszulage wird künftig über einen Zeitraum von zehn statt bisher sieben Jahren abgebaut. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in den Landtag eingebracht.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir haben den Gewerkschaften und Berufsverbänden zugehört und den Übergang gestreckt. Die Ausgleichszulage wird jetzt über zehn Jahre abgebaut statt über sieben. Damit geben wir den Beamtinnen und Beamten mehr Planungssicherheit. Verlässlichkeit heißt für uns: Wir passen den Übergang an, ohne die Reform selbst infrage zu stellen. Die Grundstruktur steht: Neustrukturierung der Familienzuschläge, höhere Grundgehälter, laufende Tarifübertragung, volle Finanzierung. Das Land nimmt 464 Millionen Euro in die Hand.”
Die Reform im Überblick
Der Gesetzentwurf setzt die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung um. Das Gericht hat mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation grundlegend verändert. Die Mindestbesoldung bemisst sich künftig an 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens.
Im Vorgriff auf die Umsetzung der neuen Rechtsprechung wurden die Grundgehälter mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zum 1. April 2026 über die Tarifeinigung hinaus bereits um 3,36 Prozent statt um 2,8 Prozent erhöht.
Zum 1. Januar 2027 werden die Familienzuschläge neu strukturiert. Gleichzeitig steigen die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten um weitere 1,68 Prozent.
Für Beamtinnen und Beamte, bei denen die Umstellung der Familienzuschläge zu einer Differenz gegenüber dem bisherigen Betrag führt, wird eine Ausgleichszulage eingeführt. Diese sichert den Vertrauensschutz und wird ab 2028 jährlich um 10 Prozent des Ausgangsbetrags vermindert.
Die regulären Gehaltserhöhungen aus der Tarifübertragung laufen parallel weiter: plus 2 Prozent zum 1. März 2027, plus 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Die Tariferhöhungen wirken zusätzlich zur Ausgleichszulage.
Gesamtbezüge steigen in jedem Modellfall
Die Modellrechnungen des Ministeriums zeigen: Die Gesamtbezüge liegen in jedem Modellfall über dem heutigen Niveau. Auch nach Beginn der Abschmelzung übersteigen die regulären Gehaltserhöhungen den jährlichen Abschmelzungsbetrag.
Der Gesetzentwurf wird noch in dieser Woche vom Landtag in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung ist für Dezember vorgesehen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.