Barrieren überwinden: Der Inklusionsscheck geht in die nächste Runde

Vereine und Organisationen können ab sofort online Unterstützung beantragen

8. April 2026
4 Sportler auf einer roten Tartanbahn. 3 von ihnen haben je eine Beinprothese.

Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.

Im Jahr 2025 stieg die Beliebtheit des Inklusionsschecks weiter an. Mehr als 400 Projekte haben eine Förderung erhalten. Das Sozialministerium hat 406 Schecks mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro bewilligt – so viele wie noch nie seit Einführung im Jahr 2019. Von inklusiven Freizeitaktivitäten bis hin zu barrierefreien Bildungsangeboten haben zahlreiche Organisationen innovative Ansätze für ein gemeinsames Miteinander entwickelt.

Sozialminister Laumann betont: „Ich freue mich sehr, dass immer mehr Vereine und Initiativen sich für die Förderung durch den Inklusionsscheck interessieren. Auch 2026 wollen wir den Ideenreichtum und Einsatz der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die sich für die Inklusion in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Jeder kann etwas bewegen. Jeder Einzelne kann einen Unterschied machen.“

Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden. 

Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über die Internet-Seite http://www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de