Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 ab sofort wieder möglich

Wirtschaftsminister Pinkwart: Wir nutzen alle Hebel und stellen sicher, dass das Geld die Richtigen erreicht

17. April 2020
NRW-Soforthilfe 2020

Ab sofort können Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbständige wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen.

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Ab sofort können Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbständige wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Das Antragsverfahren erfolgt mit zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen nach wie vor ausschließlich digital unter https://soforthilfe-corona.nrw.de. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird wiederaufgenommen.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir haben die Aussetzung des Verfahrens genutzt und diejenigen Anträge abgearbeitet, die die Bezirksregierungen bisher zurückstellen mussten. Dazu gehören doppelt und dreifach gestellte Anträge sowie solche von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, wo möglicherweise mehrere Gesellschafter separat einen Antrag eingereicht haben. Diese bringen wir mit den an Gründonnerstag gestoppten Auszahlungen nun als erstes auf den Weg, um schnell zu helfen.
 
Wir werden alle Hebel nutzen und sicherstellen, dass das Geld der Steuerzahler auch wirklich nur an die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten Kleinstunternehmen, Freiberufler und Soloselbständigen weitergereicht wird. Betrüger müssen entlarvt und der Staatsanwaltschaft überführt werden.“
 
Das verbesserte Antragsverfahren stellt durch einen Abgleich mit den Finanzbehörden in Zweifelsfällen sicher, dass die Kontoverbindungen dem Antragsteller zugeordnet werden können. IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, werden nicht akzeptiert.
 
Nachdem Betrugsversuche durch abgefischte Daten bekannt geworden waren, hatte die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlungen und Antragstellung gestoppt. Zahlreiche Betrugsseiten konnte in der Zwischenzeit abgeschaltet werden. Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausschließlich die offiziellen Webseiten der Landesregierung mit den Endungen .nrw oder nrw.de zu nutzen.
 
 

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