77 Millionen Euro für die schulische Inklusion

Kabinett macht den Weg frei für erhöhte Inklusionspauschale

12. Dezember 2023
Bild mit Kindern beim Lernen

Das Land unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung der Inklusion.

Schule und Bildung

Das Land unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung der Inklusion. Dazu wird den Kommunen für das Schuljahr 2023/2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von 77 Millionen Euro ausgezahlt. Auf Grundlage einer gesetzlich verpflichtenden Evaluation und vorbehaltlich der Beschlüsse des Landtags zum Haushalt 2024 wird im nächsten Jahr eine erhöhte Inklusionspauschale vom Land ausgezahlt. Die Inklusionspauschale, die zuletzt 50 Millionen Euro betrug, wird nach den Evaluationsergebnissen auf 67 Millionen Euro erhöht. Der Belastungsausgleich wird auf dem bisherigen Niveau von 10 Millionen Euro fortgeführt.

Schulministerin Dorothee Feller: „Eine gute inklusive Schulbildung ist für die Landesregierung von hoher Bedeutung. Deshalb haben wir die Inklusionspauschale sorgfältig nach dem gesetzlich vorgesehenen Maßstab überprüft und angepasst. Ich freue mich darüber, dass wir die Inklusion an unseren Schulen weiterhin finanziell unterstützen werden und so zu einem erfolgreichen gemeinsamen Lernen an unseren Schulen beitragen.”

Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere, freiwillige Leistung eine Inklusionspauschale.

Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden. Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.

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